Rathaus Siegen,Tiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 073_22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus Siegen,Tiefbauarbeiten
Bei der nachstehend beschriebenen Baumaßnahme handelt es sich um Erd-, Pflaster- und
Betonarbeiten im Zusammenhangmit dem Neubau eines Aufzugs am Rathaus Siegen
(Trakt B - Kornmarkt)
Markt 2
57072 Siegen
Die Leistung besteht aus Erd-, Pflaster- und Betonarbeiten für den neuen Außenaufzug und Arbeiten im Außenbereich.
Rathaus Siegen
Am Markt 2
57072 Siegen
Deutschland
Bei der nachstehend beschriebenen Baumaßnahme handelt es sich um Erd-, Pflaster- und
Betonarbeiten im Zusammenhangmit dem Neubau eines Aufzugs am Rathaus Siegen
(Trakt B - Kornmarkt)
Markt 2
57072 Siegen
Die Leistung besteht aus Erd-, Pflaster- und Betonarbeiten für den neuen Außenaufzug und Arbeiten im Außenbereich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens;
— Erklärung zu evtl. Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Ebenfalls gefordert ist ein Nachweis einer Bauhandwerkerhaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ VOB) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf Anforderung innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zu Leistungen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsstadt Siegen
Zentrale Vergabestelle
Raum 216
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 14 EU VOB/A).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Fragen sollen spätestens bis zum 25.04.2022 gestellt werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist.
2) Antworten auf die o. g. Fragen oder weitere Informationen werden ausschließlich auf dem Vergabeportal https://my.vergabe.rib.de eingestellt. Sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos möglich.
3) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen eine „Erklärung Bieterarge“ (Formblatt 234) abgeben.
4) Sofern Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen im „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ (Formblatt 235) anzugeben. Nachunternehmer müssen ebenfalls die unter III. 1.1)-III.1.3) genannten Eignungsanforderungen erfüllen. Diese sind vor der Beauftragung durch die Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung nachzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]