Neubau Freiwillige Feuerwehr- und Rettungswache Fischeln, Erkelenzer Str. / Kimplerstr. / Altmühlenfeld - 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-32-pl-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Freiwillige Feuerwehr- und Rettungswache Fischeln, Erkelenzer Str. / Kimplerstr. / Altmühlenfeld - 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau einer kombinierten Feuer- und Rettungswache
auf einem Baugrundstück an der Erkelenzer Str./Kimplerstr./Altmühlenfeld in Krefeld Fischeln.
Die Feuer- und Rettungswache wird mit einer Blitzschutzanlage Schutzklasse 3.
Konkret sind folgende Arbeiten auszuführen:
- Installation des Äußeren Blitzschutz und Erdung
Neubau Freiwillige Feuerwehr- und Rettungswache Fischeln Erkelenzer Str. / Kimplerstr. / Altmühlenfeld, Krefeld Krefeld
800 m Runddraht 10mm V4A als Ringerder und Potentialsteuerleitung
515 m Bandstahl verzinkt, 30x3,5 mm, Funktionspotentialausgleich
29 Stck Unterflur Trennstellenkasten
348 m Ableitung aus Alu-Knetlegierung, hinter der Aussenfassade
19 Stck Fangstange freistehend 2,5m komplett
6 Stck Fangstange freistehend 3,5m komplett
623 m Runddraht AlMgSi (weich-tordierbar) Durchm.8mm zur Flachdachmontage
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (s. Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. (s. Ziffer 2.2 des Angebotes)
- dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten (s. Ziffer 2.3 des Angebotes)
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Krefeld) spätestens ab Zuschlagserteilung besteht und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Nach Zuschlagserteilung ist auf Verlangen zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung eine Ko-pie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen
Eigenerklärungen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
--Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Ein Sicherheitseinbehalt bei sämtlichen Zahlungen mit Ausnahme der Schlusszahlung gemäß § 17 Abs. 6 VOB/B ist in Höhe von 10 v. H. ist vereinbart.
Zahlungsbedingungen:
siehe:
- Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Sonstiges:
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Abweichend von Ziffer 3.9 der "Teilnahmebedingungen der Stadt Krefeld für die Vergabe von Bauleistungen" ist die
Urkalkulation unaufgefordert mit Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D5ZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de