Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 012 2022 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schulzentrum Minden - Süd, 32429 Minden - Estricharbeiten
Estricharbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines dreigeschossigen Schulgebäudes ohne Unterkellerung. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Der Innenausbau erfolgt in Trockenbauweise.BRI: 30.644,28 m³BGF: 6.732,01 m²Hauptpositionen:zirka 5.050 m² Boden-Dämmplatte EPS DEO, Dicke 20 bis 40 mmzirka 5.516 m² Trittschalldämmung EPS 040 DES sg, Dicke 15 bis 20 mmzirka 127 m² Zementestrich CT-C35-F5-S 65zirka 5.389 m² Zement-Heizestrich mit unterschiedlichen AnforderungenAusführungszeitraum: 21.06.2022 bis 10.10.2022Einzelfristen gem. Bauzeitenplan V5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.