Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Medical Grade All-in-One PCs Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Medical Grade All-in-One PCs
Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung soll ein Lieferant zur Lieferung von IT-Hardware und Service-/ Instandhaltungsleistungen für den Einsatz im patientennahem Umfeld (Medical-Grade All-in-One-PC) gefunden werden.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Im Gesamtprojekt werden voraussichtlich ca. 300 PCs für 4 Jahre benötigt.
Garantierte Abnahmenge: 150 Stück
Abnahmenge 1. Vertragsjahr: 100 Stück
Für das 1. Vertragsjahr muss der Auftragnehmer 50% der benötigten Menge 6 Wochen nach Erteilung des Zuschlags (geplant: 17.06.2022) liefern. Die restlichen 50% müssen bis KW. 50/2022 geliefert werden.
70 Stück für den Neubau des Herzzentrums (voraussichtlich in 2023)
Die Menge steht unter Vorbehalt der Finanzierungszusage!
Zusätzlich: 80 Geräte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufsregister am Sitz des Bewerbers (Handelsregister, ansonsten Handwerkskammer für den
Fall, dass dem Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt) (elektronischer Auszug
ausreichend)
-Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre zu der ausgeschriebenen Leistung
-Benennung von Referenzen aus den letzten drei Jahren zu der ausgeschriebenen Leistung
- Anzal der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter (festangestellt) bezogen auf die letzen drei Geschäftsjahre
Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen Anlage A6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD92Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat
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(§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de