Hochtemperetatur-Drehrohrpyrolysereaktor Referenznummer der Bekanntmachung: HyGenLab_24
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochtemperetatur-Drehrohrpyrolysereaktor
Indirekt von außen elektrisch beheizte Hochtemperatur-Drehrohr-Pyrolysereaktor-Technologie für die Erzeugung von Wasserstoff und Kohlenstoff aus organischen Abfall- und Reststoffen (v.a. Kunststoffabfälle)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planung, Bau, Lieferung und Inbetriebnahme eines mit Regel-, Sicherheits- und Messsensorik ausgestatteten und in eine ZSW-Testumgebung integrierbaren Hochtemperatur(HT)-Drehrohr-Pyrolysereaktors, bestehend aus
- 2 Feststoff-Dosiersystemen für organische Rest- und Abfallstoffe (z.B. Kunststoffabfälle) inkl. Wägung,
- einem Einfallgehäuse mit Förderschnecke,
- einer HT-Drehrohrtrommel mit einem kardanischen Lagerungssystem,
- einem elektrischen HT-Ofen zur Beheizung der HT-Drehrohrtrommel und
- einem begleitbeheizten Ausfallgehäuse mit Koksentnahmeschnecke.
Der Reaktor soll für die Entwicklung und Validierung eines indirekt von außen elektrisch beheizten, kontinuierlichen, atmosphärischen, modular skalierbaren HT-Drehrohrpyrolyseverfahrens zur Erzeugung von Wasserstoff bzw. H2-reichem Gas und Kohlenstoff bzw. Koks aus organischen Rest- und Abfallströmen dienen. Dabei sollen möglichst Produktaustritts- / Drehrohrinnenraumtemperaturen von über 1000 °C und Feststoffströme von 0 bis 10 kg/h an organischen, festen Rest- und Abfallströmen (z.B. Kunststoffabfälle) bzw. von 0 bis 5 kg/h an festen Additiven realisiert werden. Eine unkontrollierte Rückkondensation von Pyrolyseprodukten im Ausfallgehäuse ist zu vermeiden.
Die Apparatur soll für den elektrischen, unbemannten HT-Standbybetrieb geeignet sein, wobei idealerweise Drehrohrinnenraumtemperaturen bis 800 °C einstellbar sind. Außerdem sollen die HT-Drehrohrtrommel schnell austauschbar sein und die Dosiersysteme mit geringen Rüst- und Wartungszeiten auf verschiedene Feststoffe adaptiert werden können. Weiterhin soll die Apparatur auf einem neigbaren Gestell installiert werden.
Detailliertere und weitere Angaben sind den Beschaffungsunterlagen in der anschließenden Vergabephase zu entnehmen.
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB überprüft. Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis und Referenzen aus dem Bereich Drehrohr-Pyrolysereaktor-Technologie, z.B. Engineering, Fertigung oder Betrieb.
Aktenzeichen: EVI_2357377
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung ist der Bewerbung beizulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB. (Kann über Muster F105 erfolgen). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
(2) Erklärung über den Umsatz und die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV,
keine
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB.
(2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Messsystemen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
siehe II.2.4)
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen)
(2) Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV
(3) Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend in Stufe 1 des Verfahrens das Bewerbungsformblatt Muster F105 mit den entsprechenden Nachweisen und Referenzen aus dem Bereich Drehrohr-Pyrolysereaktor-Technologie gemäß den Teilnahmebedingungen des Abschnitts II.2.9) bzw. III.1) bis zum Schlusstermin (siehe IV.2.2) abzugeben. Das Fehlen oder die Nichtvorlage der geforderten Nachweise bzw. Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss eines Bieters vom Wettbewerb. Der Antrag sowie die geforderten Dokumente sind fristgerecht und unterschrieben beim Auftraggeber einzureichen.
Nur an diejenigen Bewerber, die die Bewerbungsbedingungen erfüllen, werden dann in Stufe 2 des Verfahrens die detaillierten Lastenhefte versandt mit der entsprechenden Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Also bitte in Stufe 1 noch keine Angebote abgeben!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.