Lieferung von Netzersatzanlagen, NEA 200 kVA Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.13 - 0858/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]613
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Netzersatzanlagen, NEA 200 kVA
Lieferung von Netzersatzanlagen, NEA 200kVA
Abschluss einer 2-jährigen Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzersatzanlagen, 200kVA. Die Festbestellmenge von 37 Stück muss vollständig in 2023 geliefert werden. Die variable Menge beträgt 73 Stück.
Die Höchstmenge beträgt 110 Stück. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu dieser Höchstmenge abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters im letzten Wirtschaftsjahr (=abgeschlossenes Geschäftsjahr) im Tätigkeitsbereich "Vertrieb von Stromerzeugern" anzugeben.
Der Mindestjahresumsatz muss € 10.000.000 betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine geeignete Referenz über die Lieferung von min. 10 Netzersatzanlagen ein. Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Zur Referenz sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz: Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Für die Referenzen ist die Vorlage "05_Vordruck_Referenzen.pdf" zu verwenden.
Die Referenz muss mindestens folgende Merkmale aufweisen: Generatorleistung > 200 kVA und < 250 kVA, Diesel- Motor mit Abgasnorm IIIA oder besser, Tankinhalt min. 50l. Geeignet zum Inselbetrieb und Netzparallelbetrieb (siehe Leistungsbeschreibung) Mit Steuerung zum Betrieb mit weiteren, baugleichen Stromerzeugern (z.B. CAN- Bus) montiert auf Fahrgestell als LKW- Anhänger.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die "Anlage Eigenerklaerung Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einenZuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die "Anlage Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Um sicher zu stellen, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden, ist dem Angebot ist eine Konstruktionszeichnung beizufügen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich eine kurzfristige Musterbesichtigung nach vorheriger Terminabsprache bei dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, vor.
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Übersicht der im auslieferungsfertigen Produkt vorgesehenen Gefahrstoffe einzureichen. Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe sind ebenfalls mit einzureichen. Dies wird im Rahmen der Gefahrstoffverordnung benötigt.
Zur Verbindung der Netzersatzanlagen mit bereits beschaffen Netzersatzanlagen sind in der Leistungsbeschreibung sog. CAN-Bus-Flanschbuchsen vorgesehen. Die bereits beschafften Anlagen können vor Ort besichtigt werden.
Weitere Details zu den unter VI.3 genannten Anforderungen sind der Ausschreibungsunterlage zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.