Ticket und Wissensmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.14 - 0565/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ticket und Wissensmanagementsystem
Zur intelligenten Steuerung kollaborativer Prozesse und dem Aufbau einer einheitlichen Wissensbasis im Bereich Digitalfunk und Netze des Bundes werden Lizenzen für ein integriertes Ticket- und Wissensmanagementsystem erworben. Zudem werden zugehörige Dienstleistungen wie Softwareinstallation und -anpassung, Pflege und Support, Schulung und Beratung benötigt.
Berlin
Für ein Ticket- und Wissensmanagement werden Lizenzen zur Softwaremiete inklusive Pflege und Support ausgeschrieben. Zusätzlich sollen Schulungs- und Beratungsdienstleistungen optional bereitgestellt werden.
Softwaremiete für zusätzliche Bereitstellung, optionale Lizenzen.
Beratungs- und Schulungsdienstleistungen sind optional.
Adresse des anderen öffentlichen Auftraggebers, in dessen Namen der öffentliche Auftraggeber beschafft:
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Unternehmensdaten
Tragen Sie in das Formular "06_Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
2.) Eiigenerklärung Ausschlussgründe
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "12_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungs-zeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
3.) Eignungsleihe, Unteraufträge und Bietergemeinschaften
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "33_Unterauftraege" bzw. "31_Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "32_Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unterauftraege" ausgefüllt vor. Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie dem Dokument "02_Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch".
Fehlende oder falsche Angaben sowie Änderungen an den vorgegebenen Dokumenten können zum Ausschluss führen.
1.) Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren im Formular "07_Unternehmensdarstellung" anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der gesamten Bieterkonstellation addiert. Der jeweilige Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto entsprechen. Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an den Umsatz im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
2.) Unternehmensdarstellung
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit des Unter-nehmens ist das Formular "07_Unternehmensdarstellung" auszufüllen. Dieses Formular ist für jedes Unternehmen unabhängig von der Bieterkonstellation gesondert abzugeben.
1.) Mitarbeiterzahlen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Formular "07_Unternehmensdarstellung" die Anzahl der angestellten Mitarbeitenden für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in den letzten drei Jahren im Jahresdurchschnitt anzugeben. Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 30 angestellten Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe oder als Unterauftragnehmer einbinden, werden die Mitarbeiterzahlen der gesamten Bieterkonstellation addiert. Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an die Mitarbeiterzahlen im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
2.) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind drei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung einzureichen und die relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen darzustellen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrags, Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber mit der jeweiligen Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten (Telefonnummer).
Die Angaben sind im vorgesehenen Formular "08_Vordruck_Referenzen" zu machen.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben.
- Der Nettoumsatz im Referenzprojekt beträgt jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro.
- Jeder Referenzauftrag umfasst ein Lizenzvolumen von mindestens 100 Einzelnutzer/innen.
- Eine der drei Referenzen hat einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Bereich / der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen dessen Leistungen und der Auftragsumfang angegeben werden.
Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht gemacht werden können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Regelungen zur sozialen Nachhaltigkeit für IT sind einzuhalten. Verwenden Sie hierzu das Dokument "09_Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit IT".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.