Prüfstandards für Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in medizinischen Diagnose- und Prognosesystemen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.22 - 0932/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfstandards für Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in medizinischen Diagnose- und Prognosesystemen
Prüfstandards für Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz in
medizinischen Diagnose- und Prognosesystemen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Einsatz von Künstlicher Intelligenz in medizinischen Diagnose- und Prognosesystemen
Ergänzung zu Punkt II.2.7)
Die geplante Vertragslaufzeit beträgt neun Monate zusätzlich gilt, dass der Vertrag für die Dauer des Projektes geschlossen wird. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach Abnahme des letzten Arbeitspaketes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit "JA" oder "NEIN" beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit "Nein" beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Referenzen: Expertise in KI-Methoden
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Erfahrungen und breites Expertenwissen in dem Bereich der KI-Methoden besitzt (alle Punkte müssen erfüllt sein):
(1) Erfolgreiche Durchführung mindestens eines Projektes, welches mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Budget) oder darüber hinaus geht
(2) Erfahrung mit Konzepten im Bereich des Machine Learnings
(3) Erfahrung im Bereich von KI-Methoden zur medizinischen Diagnostik
(4) Erfahrung im Bereich der Robustheit, Leistungsfähigkeit und Erklärbarkeit von KI-Methoden
Gehen Sie dabei insbesondere auf die detaillierte Darstellung des Auftragsgegenstands sowie den Zeitraum und das Auftragsvolumen ein.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurden mindestens ein Arbeitsschwerpunkt gebildet bei dem KI-Methoden einen wesentlichen Stellenwert hatten. Eine hinreichende Erläuterung wird gefordert.
Referenz: Expertise in Standardisierungsverfahren
Standardisierungsarbeit und die Vorbereitung solcher sind ein wesentlicher Bestand dieses Projektes und eventueller Folgeprojekte, um die Mindestanforderungen zu gewährleisten muss der AN Erfahrungen im Bereich von direkter oder indirekter Gremienarbeit oder Standardisierungsprozesse besitzen. Aus den Ausführungen des AN muss hervorgehen, dass diese Expertise vorhanden ist und bereits angewendet wurde, idealerweise fanden Zusammenarbeiten mit Standardisierungsinstitutionen statt.
Mindestanforderungen: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, zielführend und vorbereitend auf einen Standardisierungsprozess hinzuarbeiten. Hierzu muss ein Projekt im Kontext von Standardisierungen stattgefunden haben, diese vorhandene Erfahrung muss erläutert werden. Die Darstellung darf zwei DIN A4-Seite nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.