Kreis Herford -Verwertung von Bioabfall aus privaten Haushaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VGV-O-72 ZV 98/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford -Verwertung von Bioabfall aus privaten Haushaltungen
Kreis Herford -Verwertung von Bioabfall aus privaten Haushaltungen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kreis Herford -Verwertung von Bioabfall aus privaten Haushaltungen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 (mit halbjährlichen Verlängerungsoptionen bis 31.12.2030).
Der Kreis Herford ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verantwortlich für die Entsorgung der im Kreisgebiet getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle. Da der Vertrag zur Bioabfallentsorgung zum Ende des Jahres 2022 ausläuft, ist die Leistung neu auszuschreiben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Verwertung der im Kreis Herford über die Biotonne getrennt gesammelten Bioabfälle. Der Leistungsbeginn für den Auftragnehmer (AN) ist der 01.01.2023.
Der AN hat die im Gebiet des Kreises Herford getrennt erfassten Bioabfälle in der im Angebot benannten Verwertungsanlage/Übergabestelle zu übernehmen. Es bleibt ihm übernommen, die Bioabfälle im Kreisgebiet lediglich anzunehmen und auf seine Kosten zu einer Verwertungsanlage außerhalb des Kreisgebietes zu transportieren.
Der AN hat die übernommenen Bioabfälle einer rechtskonformen, umweltgerechten und schadlosen Verwertung zuzuführen. Der Auftraggeber gibt vor, dass die vertragsgegenständlichen Bioabfälle mindestens zu 50 Massen-% einer energetischen Verwertung mittels Vergärung zugeführt werden müssen (gerechnet als Input in die eigentliche Vergärungsstufe).
Der Vertrag bezieht sich auf die Prognosemenge von 21.000 t/a mit einer Spannweite von jeweils +/- 20 % (Minimalmenge: 16.800 t/a, Maximalmenge: 25.200 t/a).
mit halbjährlichen Verlängerungsoptionen bis 31.12.2030
Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Formular 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. zur Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung) - s. BB1 S. 31 der Vergabeunterlagen-
- Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist - s. BB2 S. 31 der Vergabeunterlagen-
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (netto)- s. WL1 auf S. 32 der Vergabeunterlagen-
- Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen (netto)- s. WL2 auf S. 32 der Vergabeunterlagen-
- Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit „Behandeln“ und/oder „Verwerten“ für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: AVV 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) und/oder 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle) oder bei ausländischen Bietern: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff -s. BL1 auf S. 32/33 der Vergabeunterlagen-
- Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. -s. BL2 auf S. 33 der Vergabeunterlagen-
- Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz incl. Ansprechpartner für vergleichbare Leistungen (Verwertung von Bio- und/oder Grünabfällen) anzugeben. -s. BL3 auf S. 33 der Vergabeunterlagen-
- Angaben zur/zu den Verwertungsanlage(n) bzw. Übergabestelles. -s. 5.4.1. S. 34 der Vergabeunterlagen-
- Eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä., aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen. Sofern für die Behandlung mehrere Anlagen vorgesehen sind, ist die zeitliche oder mengenmäßige Aufteilung der Abfälle auf diese Anlagen anzugeben. Sofern die Behandlungskonzeption die Behandlung von Behandlungsfraktionen > 50 % des In-puts durch Dritte vorsieht, ist je Fraktion der eingeplante Mengenanteil, das betreffende Unternehmen und der Anlagenstandort anzugeben. -s. LU 1auf S. 34 der Vergabeunterlagen-
- Mengenangaben zur/zu den Verwertungsanlage(n) -s. TL 1 auf S. 34 der Vergabeunterlagen-
Abschnitt IV: Verfahren
Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt III: Neben den in Abschnitt III1.3 bis III1.3 genannten Angaben sind noch folgende Dokumente auszufüllen und einzureichen (soweit zutreffend):
- Formular 531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (soweit zutreffend)
- Formular 532 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (soweit zutreffend)
- Formular 533 EU Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (soweit zutreffend)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 47174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.