RV Ordnungs-, Sicherheits- und Pförtnerdienst für die Asyl- und Obdachlosenunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0249
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Ordnungs-, Sicherheits- und Pförtnerdienst für die Asyl- und Obdachlosenunterkünfte
Rahmenvereinbarung über den Ordnungs-, Sicherheits- und Pförtnerdienst für die Asyl- und Obdachlosenunterkünfte im Zeitraum vom 01.07. - 31.12.2022 in 2 Losen
Unterkünfte für obdachlose Personen
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
ca. 19.000 Stunden Ordnungs-, Sicherheits- und Pförtnerdienst
Unterkünfte von obdachlosen und geflüchteten Personen
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
ca. 50.000 Stunden Ordnungs-, Sicherheits- und Pförtnerdienst , davon ca. 4.460 Revierfahrten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
o für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und
o für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden muss u.a. folgende Schadensarten beinhalten:
o Verlust von Schlüsseln, Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetz, Verlust bewachter Sachen, alle jeweils i.H.v. min. 250.000 €;
Alternativ eine Pauschalversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden i.H.v. min. 5.000.000 €
- Vorlage einer Bonitätsbestätigung der Hausbank (nicht älter als 3 Monate).
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Angabe, nach welchem Tarifvertrag die eingesetzten Mitarbeiter monatlich,
termingerecht und vollständig entlohnt werden
- Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste.
Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
o Angabe des Auftragswerts;
o Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts/Dauer der Leistungserbringung;
o Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages;
o Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Der Nachweis der Referenzen muss Angaben über die Größe der Unterkunft (Kapazität) sowie der Anzahl der dort untergebrachten Personen und Personenkreise beinhalten.
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber und der Führungskräfte des Unternehmens, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens.
- Nachweis über die Zertifizierung nach DIN 77200, Teil 2
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001
- Vorlage eines Schulungsplans der einzusetzenden Mitarbeiter über die
Dauer des Auftragszeitraums in Bezug auf die in der Leistungsbeschreibung
genannten Themen (3.1.)
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.