Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) - Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße, 68372 Schwetzingen Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/5-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74/387
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) - Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße, 68372 Schwetzingen
Sicherheitsdienst -, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) - Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße, 68732 Schwetzingen
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen
Sicherheitsdienst -, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) - Tompkins Barracks, Friedrichsfelder Landstraße, 68732 Schwetzingen
Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 30.11.2026, 18:00 Uhr.
Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
Es werden fünf Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Kriterien erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix.
1. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten drei Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 60%).
Gewertet werden die besten drei Referenzen. Jede dieser Referenzen kann maximal 20 Punkte wie folgt erreichen:
Beim Referenzobjekt handelt es sich entweder um:
- Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer in Betrieb befindlichen Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich gemäß § 44 AsylG = 13 Punkte, oder
- Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer in Betrieb befindlichen Vorläufigen und Anschlussunterbringung nach § 53 AsylG = 5 Punkte, oder
- Sicherheits-, Kontroll- oder Pfortendienste in sonstigen Bereichen sowie im Stand-by befindliche oder geschlossene Einrichtungen nach den §§ 44 oder 53 AsylG = 2 Punkte
und
- die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mehr als 400 Betten = 7 Punkte, oder
- die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mehr als 250 Betten = 3 Punkte
2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Die Wertung erfolgt wie folgt:
- mehr als 1.000 Mitarbeiter = 20 Punkte,
- mehr als 750 Mitarbeiter = 17 Punkte,
- mehr als 500 Mitarbeiter = 12 Punkte,
- mehr als 250 Mitarbeiter = 4 Punkte,
- mehr als 100 Mitarbeiter = 2 Punkte.
3. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der drei Jahre wie folgt:
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte,
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 17 Punkte,
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 12 Punkte,
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 6 Punkte,
- mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte.
Bei Gesamtpunktegleichstand erhält der Bewerber mit mehr Punkten beim 1. Kriterium die bessere Platzierung, bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand beim 1. Kriterium der Bewerber mit mehr Punkten beim 2. Kriterium. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand bei allen drei Kriterien entscheidet das Los.
Abweichende Besetzung (Nr. 4.2 der Anlage 2.2 - Leistungsbeschreibung):
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um einen Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen.
Eine Aufstockung um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter binnen sechs Wochen verlangen.
Eine Absenkung um zwei Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu vier Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate.
Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um drei Sicherheitsmitarbeiter auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf zwei Mitarbeiter zu reduzieren, binnen zweier Wochen auf einen Mitarbeiter und binnen sechs Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen.)
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und des Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Aktuell ist die Brandmeldeanlage nicht auf die Feuerwehr aufgeschaltet, weswegen Brandwachen durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Sobald diese für die Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr erforderlich sind, kann der Auftraggeber - unabhängig von den o.a. Abstockungsregelungen - eine Absenkung um bis zu 11 Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate verlangen.
Preisgleitklausel (§ 3 Nr. 2 der Anlage 2.3a - Dienstleistungsvertrag):
Frühestens nach Ablauf der ersten sechs Leistungsmonate kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen.
Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen.
Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 90 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber/Bieter/Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 1.2 - Erklärung Nachunternehmer und / oder Anlage 1.4a - Erklärung Eignungsleihe).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Teilnahmeantrag das Formblatt "Anlage 1.4a - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Anlage 2.6 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1) bis 2) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 1.6a bzw. 2.6). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bieter/Bietergemeinschaft einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/ der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;
5) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO in Kopie;
6) ggf. Anlage 1.2 - Erklärung Nachunternehmer;
7) ggf. Anlage 1.3 - Erklärung Bietergemeinschaft;
8) ggf. Anlage 1.4a - Erklärung Eignungsleihe;
9) ggf. Anlage 1.4b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe;
10) ggf. 2.6 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 5 Mio. EUR für Personenschäden;
b) 3 Mio. EUR für Sachschäden;
c) 0,05 Mio. EUR für Bearbeitungsschäden;
d) 0,2 Mio. EUR für Schlüsselverlustschäden;
e) 0,1 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden
zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
1) Erklärung des Bewerbers/Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter (nur eigenes Personal), die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Vergleichbare Referenzprojekte (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, der Art des Referenzobjekts sowie dessen Betriebsart, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge für alle Betriebsarten, Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung.
Bei den Referenzobjekten muss es sich um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden.
Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Zu 2) Nennung von mindestens drei entsprechenden Referenzen.
Bei den Referenzobjekten muss es sich um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden.
Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bewerberfragen, die im Teilnahmewettbewerb nach dem 10.05.2022, 10:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Die übermittelten Teilnahmeanträge sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Für die Abgabe in Textform nach § 126b BGB ist am Schluss der Anlage 1.1 - Teilnahmeantrag der Vor- und Nachname der natürlichen Person zu benennen, die die Erklärung abgibt. Es ist ausreichend, den Namen in lesbarer Form maschinell oder handschriftlich wiederzugeben. Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist zusätzlich der Firmenname anzugeben.
Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen Signatur in Textform am Schluss der Anlage 1.1 als verbindlich erklärt bzw. abgegeben.
Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter ausdrücklich zu unterschreiben sind.
Fehlende Teilnahmeunterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) nicht nachgefordert.
Teilnahmeanträge, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, sind dementsprechend gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YREP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]