Architekten- und Fachingenieurleistungen für die Erweiterung des Helfenstein-Gymnasiums Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen an der Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geislingen.de/de/uebersicht
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Fachingenieurleistungen für die Erweiterung des Helfenstein-Gymnasiums
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bereiche Objektplanung, Tragwerksplanung sowie die technischen Ausrüstungen der Fachdisziplinen Heizung/Sanitär/Lüftung und Elektrotechnik mit Brandmeldeanlage und Blitzschutz.
Geislingen an der Steige
Das Helfenstein-Gymnasium soll um einen energieeffizienten, klimaneutralen und wirtschaftlichen Bau mit Fachklassenräumen erweitert werden (1. Bauabschnitt). Gegenstand der Ausschreibung sind die Objekt- und Tragwerksplanung sowie die Planung der Technischen Ausrüstung (Heizung/Sanitär/Lüftung) und Elektrotechnik (jeweils Leistungsphasen 1+2) mit Zertifizierung und Befähigung für Brandmeldeanlagen sowie Blitzschutz. Als Option werden die Leistungsphasen 3-9 ausgeschrieben.
Die Vergabestelle beabsichtigt parallel die II. Generalsanierung des Michelberg-Gymnasiums umzusetzen, d. h. die Sanierung der fehlgeschlagenen I. Sanierung. Sollte die II. Generalsanierung aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werden, wird die Vergabestelle den Standort am Helfenstein-Gymnasium stärken und erweitern, indem das Helfenstein-Gymnasium eine 2,5-zügige Erweiterung erhält (2. Bauabschnitt). Als Option werden die Objekt- und Tragwerksplanung sowie die Planung der Technischen Ausrüstung (Heizung/Sanitär/Lüftung) und Elektrotechnik (jeweils Leistungsphasen 1-3) mit Zertifizierung und Befähigung für Brandmeldeanlagen sowie Blitzschutz für den 2. Bauabschnitt ausgeschrieben. Als weitere Option werden die Leistungsphasen 4-9 zum 2. Bauabschnitt ausgeschrieben. Kommt der 2. Bauabschnitt zur Ausführung, müssen die Fach Klassenräume (1. Bauabschnitt) in den 2. Bauabschnitt integriert werden.
1. Bauabschnitt
Ca. 1.900 m² - Netto-Grundfläche (NGF) für insgesamt 7 Fachklassenräume, zuzügl. von 2 Praktikumsräumen mit den dazugehörigen Räumen für die Sammlungen und Vorbereitungen.
2 x Chemie
2 x Physik
3 x Biologie
2 x Praktikum
1 x Lehrerbesprechungsraum
Zuzüglich der notwendigen Nebennutz-, Funktions- und Verkehrsflächen
Der Umbau der in den Neubau verlagerten Fachklassenräume zu normalen Klassenzimmern, erfolgt in Eigenleistung durch das Stadtbauamt. Dies nach dem Abschluss der baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem EU-weiten Verfahren.
Hinweis:
Sollte das pädagogische Konzept um einen weiteren Raum für Naturwissenschaft und Technik (NwT) ausgeweitet werden, wird dies zum Zeitpunkt einer evtl. Beauftragung mitgeteilt. Im dem Fall würde sich in gleicher Weise der nachfolgend genannte Gesamtflächen-bedarf (NGF) entsprechend erhöhen.
1. und 2. Bauabschnitt - Option (Entscheidung fällt der Gemeinderat im März 2023)
Ca. 4.300 m² - Netto-Grundfläche
Zuzüglich zu dem Raumprogramm aus dem 1. Bauabschnitt sollen im 2. Bauabschnitt weitere 22 Klassenräume, 2 Lehrerbesprechungszimmer, 6 Ganztagesräume und eine Mensa erstellt werden.
2., bzw. 3. Beauftragungsstufe, Leistungsphasen 3 bis 9
Ggf. 2. Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise Beauftragung)
Auswahl der Bewerber in einem 3-stufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft,ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben,Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung und des spezifischen Umsatzes beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierfür werden die Teilnahmeanträge wie folgt bepunktet:
Anzahl der Referenzen
Hierbei werden je Bewerber maximal 5 Referenzen zur Bewertung herangezogen, die im Zeitraum 2012-2022 (entscheidend ist der Beginn der Inbetriebnahme) realisiert wurden. Sollte ein Bewerber mehr als fünf Referenzen einreichen, sind die fünf jeweils „besten“ Referenzen vom Bewerber als priorisiert zu kennzeichnen. Nur die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen werden im Rahmen der oben dargestellten Bewertung berücksichtigt.
Dabei wird folgende Bewertung der Referenzen vorgenommen:
Referenzobjekte aus dem Bereich der Objektplanung: Neubauten aus dem Bereich Schulbaus von weiterführenden Schulen, mind. 5-geschossigem Wohnungsbau, sowie Verwaltungsbauten in entsprechender Größe > 2.000 m² BGF.
- 3 Referenzprojekte - 10 Punkte
- 4 Referenzprojekte - 20 P.
- 5 Referenzprojekte - 30 P.
Wichtig: Die Referenzprojekte sind gemäß Ziffer 2.des Teilnahmeformulars zu beschreiben.
Spezifischer Umsatz
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Architektur inklusiv Fassadenplanung - Spezifischer Umsatz in den Bereichen der Planung und Bauleitung (in EUR netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (Mittelwert):
- Spezif. Umsatz 0,5 Mio. bis 0,75 Mio. Euro/a 3 P.
- Spezif. Umsatz größer 0,75 Mio. bis 1 Mio. Euro/a 6 P.
- Spezif. Umsatz größer 1 Mio. bis 1,5 Mio. Euro/a 9 P.
- Spezif. Umsatz größer 1,5 Mio. Euro/a 12 P.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Tragwerksplanung - Spez. Umsatz in den Bereichen der Planung und Bauleitung (in EUR netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (Mittelwert):
- Spezif.Umsatz 0,2 Mio. bis 0,3 Mio. Euro/a 3 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,3 Mio. bis 0,4 Mio. Euro/a 6 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,4 Mio. bis 0,5 Mio. Euro/a 9 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,5 Mio. Euro/a 12 P.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Technischen Ausstattung (Heizung/Lüftung/Sanitär) - Spezifischer Umsatz in den Bereichen der Planung und Bauleitung (in EUR netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (Mittelwert):
- Spezif.Umsatz 0,5 Mio. bis 0,75 Mio. Euro/a 3 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,75 Mio. bis 1 Mio. Euro/a 6 P.
- Spezif.Umsatz größer 1 Mio. bis 1,5 Mio. Euro/a 9 P.
- Spezif. Umsatz größer 1,5 Mio. Euro/a 12 P.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Technischen Ausstattung (Elektrotechnik) - Spezifischer Umsatz in den Bereichen der Planung und Bauleitung (in EUR netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (Mittelwert):
- Spezif. Umsatz 0,3 Mio. bis 0,5 Mio. Euro/a 3 P.
- Spezif. Umsatz größer 0,5 Mio. bis 0,7 Mio. Euro/a 6 P.
- Spezif. Umsatz größer 0,7 Mio. bis 1 Mio. Euro/a 9 P.
- Spezif. Umsatz größer 1 Mio. Euro/a 12 P.
Die Höhe der insgesamt erlangten Punkteanzahl entscheidet darüber,welche Teilnahmeanträge berücksichtigt werden.
Für den Fall, dass durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, entscheidet das Los
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1 zum 1. Bauabschnitt (Leistungsphasen 1+2, siehe zum jeweiligen Leistungsumfang der Stufen und zu den Bauabschnitten oben unter II.2.4) dieser Bekanntmachung). Es besteht die Option zur Beauftragung der Stufe 2 zum 1. Bauabschnitt (Leistungsphasen 3-9).
Wird die II. Generalsanierung des Michelberg-Gymnasiums nicht umgesetzt, besteht die Option zur Beauftragung der Stufe 1 zum 2. Bauabschnitt (Leistungsphasen 1-3). Es besteht dann außerdem die Option, Stufe 2 zum 2. Bauabschnitt zu beauftragen (Leistungsphasen 4-9).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss selbst oder sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation als Architekt verfügen. Für den Nachweis genügt die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer durch Vorlage einer Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Der Bewerber muss selbst oder sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation für Brandmeldeanlagen sowie den Blitzschutz verfügen. Für den Nachweis genügt die Kopie einer entsprechenden Bescheinigung.
Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe (Phase 2) aufgefordert werden, bilden eine Bietergemeinschaft. Im Falle der Auftragserteilung bilden die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Soweit der Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen berufen hat, ist ein Wechsel bei Angebotsabgabe grundsätzlich nicht zulässig und kann den Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben. § 47 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.
Die Bieter sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer bei Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. Auch zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern sind Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Einen Unterauftragnehmer, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle ersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unternehmens zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters.
Der Bewerber/Bieter, der sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer beruft oder als Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, hat diesen Unternehmen die im Anhang beigefügte Datenschutzinformation zukommen zu lassen. Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten.
Vorzulegen sind:
- Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG
- Mindestentgelts nach § 4 LTMG
- Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Gilt für Bieter und Nachunternehmer.
Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Baumaßnahme mit Mindestdeckungssummen von 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und von 6 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall, nachzuweisen durch eine eigene Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens netto 0,5 Mio. EUR (Mittelwert) in den Bereichen der Objektplanung und Bauleitung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens netto 0,2 Mio. EUR (Mittelwert) in den Bereichen Tragwerksplanung und Bauleitung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens netto 0,5 Mio. EUR (Mittelwert) in den Bereichen Planung und Bauleitung der Technischen Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär).
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens netto 0,3 Mio. EUR (Mittelwert) in den Bereichen Planung und Bauleitung der Technischen Ausrüstung (Elektrotechnik).
Der Nachweis des jeweiligen Umsatzes ist durch Eigenerklärungen zu führen.
Benennung von jeweils mindestens einem Referenzprojekt im Bereich der Architektur, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär) und Technischen Ausrüstung (Elektrotechnik) ab 2012 (entscheidend ist der Beginn der Inbetriebnahme des Objekts).
Das Referenzobjekt aus dem Bereich der Objektplanung muss ein Neubau
· aus dem Bereich des Schulbaus von mindestens 2-zügigen weiterführenden Schulen;
· aus dem Bereich des Wohnungsbaus (mindestens 5-geschossig) oder
· aus dem Bereich Verwaltungsbau in entsprechender Größe (> 2000 m² BGF)
sein. Der Nachweis ist durch Eigenerklärungen unter Benennung eines Ansprechpartners zu führen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Teilnahmeformular.
Für die erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
Unterlagen nach Auffassung der Bewerber Unklarheiten, so haben die Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Interessenten haben die Möglichkeit, auf den Teilnahmewettbewerb bezogene Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren unter dem Betreff "Geislingen" bis
zum 27.06.2022, 16:00 Uhr (Eingang)
mittels Vergabeplattform zu stellen.
Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der
Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Im Rahmen der Angebotsphase wird die Abgabe mehrerer Hauptangebote zulässig sein (maximal 3 Hauptangebote).
Link zur Plan- und Dokumenten-Cloud:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Die Vergabeunterlagen müssen durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Erhalten die Vergabeunterlagen nebst Anlagen Unklarheiten oder Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, so sind diese spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gleiches gilt für Unklarheiten oder Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen, die den Bietern zur Erstellung von Angeboten zur Verfügung gestellt werden. Auf die Rügenobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass geltend gemachte Vergabeverstöße innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Ist der Zuschlag auf ein Angebot wirksam erteilt, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden. Die Zuschlagserteilung ist 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Telefax oder E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich.