Planung - Erneuerung BHKW - Pufferspeicher - Gasspeichererweiterung - LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2129
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung - Erneuerung BHKW - Pufferspeicher - Gasspeichererweiterung - LPH 1-9
Eine vorhandene BHKW-Anlage (3x 360 kWel BHKW) soll inklusive Notkühler erneuert werden. Der Gasspeicher für das anfallende Klärgas soll erweitert werden. Ein wirtschaftlich sinnvoller Wärmepufferspeicher soll installiert werden. Die wirtschaftlich sinnvollen Auslegungsgrößen sind zu ermitteln.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Gewerke sollen dabei Bestandteil der Planung sein:
Bautechnik: neuer Gasspeicher; Fundamentanpassungen
Maschinentechnik: neue BHKW-Anlage inkl. Schallschutz, Anschlussleitungen und Armaturen, neuer Notkühler
E-Technik: Elektroversorgung und Einbindung der BHKW-Anlage, Schaltanlage; Anbindung an das Leitsystem (PCS 7)
Leistungsgegenstand sind
Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 HOAI,
Leistungsphasen 1-9, Honorarzone III
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI,
Leistungsphasen 1-6, Honorarzone III
Planungsleistungen für die technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI,
Leistungsphasen 1-9, Honorarzone III
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung
Besondere Leistungen
Eine Verlängerung des Leistungszeitraumes steht unter der Voraussetzung, dass diese Verlängerung sachlich erforderlich, nicht durch den Auftragnehmer verschuldet wurde und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Bewertung der Teilnehmer des Teilnahmewettbewerbs zur Prüfung der Eignung erfolgt anhand folgender Bewertungskriterien:
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 10 %
Durchschnitt des Umsatzes der letzten 3 Jahren (2019 -2021)
max. 100 Punkte
> 1 Mio. € netto/a: 100 Punkte,
>0,4 - 1 Mio. € netto/a: 80 Punkte,
0,2 - 0,4 Mio. € netto/a: 40 Punkte,
< 0,2 Mio. € netto/a: 20 Punkte
2. Berufliche Leistungsfähigkeit 10 %
Durchschnitt der vollzeitäquivalenten Mitarbeitenden (M) im Unternehmen in den letzten 3 Jahren (2019 -2021)
max. 100 Punkte
> 20 M vollzeitäquivalent: 100 Punkte
bis 20 M vollzeitäquivalent: 80 Punkte
bis 15 M vollzeitäquivalent: 40 Punkte
ab 12 M vollzeitäquivalent: 20 Punkte
3. Technische Leistungsfähigkeit 80 %
Durchschnitt der 3 besten Referenzen. max. 100 Punkte
3.1 Vergleichbarkeit der Referenz (Größe) max. 15 Punkte
Kläranlage ≥ 200.000 Einwohnerwerten (EW): 15 Punkte
Kläranlage ≥ 100.000 Einwohnerwerten (EW): 10 Punkte
Kläranlage ≥ 50.000 Einwohnerwerten (EW): 5 Punkte Kläranlage ≥ 40.000 Einwohnerwerten (EW): 1 Punkt
3.2 Vergleichbarkeit der Referenz (BHKW) max. 15 Punkte
Erneuerung BHKW Anlage: 15 Punkte
Neubau BHKW Anlage: 10 Punkte
Sanierung/Modifikation BHKW Anlage: 5 Punkte
Vergleichbares Projekt im Umfeld BHKW: 1 Punkt
3.3 Vergleichbarkeit der Referenz (Speicher) max. 15 Punkte
Erweiterung Gasspeicher: 15 Punkte
Neubau Gasspeicher: 10 Punkte
Sanierung/Modifikation Gasspeicher: 5 Punkte
Vergleichbares Projekt im Umfeld Gasspeicher: 1 Punkt
3.4 Umbau der Referenz im laufenden Betrieb max. 5 Punkte
Umbau im laufenden Betrieb: 5 Punkte
Neubau: 1 Punkt
3.5 Bearbeitete Leistungen max. 20 Punkte
Je bearbeiteter Leistung können 5 Punkte je Referenz erworben werden.
Objektplanung Ingenieurbauwerke §43 HOAI: 5 Punkte Tragwerksplanung §51 HOAI: 5 Punkte Technische Ausrüstung §55 HOAI: 5 Punkte Örtliche Bauüberwachung: 5 Punkte
3.6 Bearbeitete Leistungsphasen max. 30 Punkte
Erbrachte Leistungsphasen der Planung der Technischen Ausrüstung.
Bei teilweiser Erbringung teilen sich die Punkte wie folgt auf:
Leistungsphase 1: 0,6 Punkte
Leistungsphase 2: 2,7 Punkte
Leistungsphase 3: 5,1 Punkte
Leistungsphase 4: 0,6 Punkte
Leistungsphase 5: 6,6 Punkte
Leistungsphase 6: 2,1 Punkte
Leistungsphase 7: 1,5 Punkte
Leistungsphase 8: 10,5 Punkte
Leistungsphase 9: 0,3 Punkte
Die 3 Bewerber, welche die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert ein Angebot abzugeben. Maximal werden 5 Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben. Mehr als 3 Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen. Erreichen mehrere Bewerber, die sich auf Platz 5 der Bewertung ihrer Teilnehmeranträge befinden dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber aufgefordert ein Angebot abzugeben, der die höchste Punktzahl bei der Bewertung der Referenzen erhalten hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wurde, oder im Auftragsfall abgeschlossen wird
Mindestens 3 Referenzen zu abgeschlossenen, vergleichbaren Planungsleistungen auf Kläranlagen > 40.000 Einwohnerwerten (EW) aus den Jahren 2010-2022
Davon mindestens 1 Referenz zur Errichtung einer BHKW-Anlage und/oder zur Errichtung eines Gasspeichers auf einer Kläranlage aus den Jahren 2010-2022
Unternehmen mit mindestens 12 Mitarbeitern im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Das TVgG NRW ist bei der Ausführung des Auftrages einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.