Architekten- und Fachingenieurleistungen für die II. Generalsanierung des Michelberg-Gymnasiums. Referenznummer der Bekanntmachung: 13-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen an der Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geislingen.de/de/uebersicht
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Fachingenieurleistungen für die II. Generalsanierung des Michelberg-Gymnasiums.
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bereiche Objektplanung, Tragwerksplanung sowie die technischen Ausrüstungen der Fachdisziplinen
Heizung/Sanitär/Lüftung und Elektrotechnik mit Brandmeldeanlage und Blitzschutz. Darüber hinaus Fachklassenplanung.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach §§ 2,3 BaustellV, sofern die Leistungsphase 3 ff. zum Tragen kommt.
73312 Geislingen an der Steige
Nach dem vorhandenen Raumprogramm beträgt die Fläche des Michelberg-Gymnasiums (MiGy) in Geislingen 6.196 m².
In den Jahren 2014 bis 2016 führte die Stadt Geislingen eine erste Sanierung des in dem Jahr 1978 in Betrieb gegangenen MiGy durch. Die besonderen Merkmale dieses baulichen und energetischen Sanierungskonzepts waren:
-Absorber-Kollektoren-Doppeldach (AKD)
-Erdsondenfeld
-Tagspeicher
-Wärmepumpen
-eine der beststehende Fassade vorgehängte thermoaktivierte Fassade (mit Wärmerückgewinnung)
Vorbeugender Brandschutz
Das derzeitige Brandschutzkonzept ist fehlerhaft, einschließlich in der Umsetzung.
Die Schule darf nur durch aufwändige Interimsmaßnahmen und Nachbesserungsarbeiten an der Fassade und an der Achse 8 (Brandwand) derzeit weiter betrieben werden. Die Betriebserlaubnis erlischt Ende 08/2027.
Tragwerksplanung
Für eine bessere Belichtung des NwT-Bereichs wurden 2014 die vorhandenen Oberlichtöffnungen erweitert. Auf das alte Flachdach wurde eine Stahlkonstruktion gestellt, die zum einen die Kollektoren des AKD fixieren, zum anderen gleichzeitig für den statischen Aus-gleich sorgen. Darüber und an den Seitenteilen wurde eine „Glashaut“ gezogen. Infolge der massiven Wärmeentwicklung in dem Zwischendachbereich, führten die Stahlausdehnungen zu Schäden am Tragwerk, sodass der komplette NwT-Bereich aus Sicherheitsgrün-den für den Schulbetrieb gesperrt werden musste. Dies geschah im Sommer 2018.
Große Teile der technischen Anlagen können aller Voraussicht nach weiter verwendet wer-den, sofern sie dem Wirtschaftlichkeitsgrund Rechnung tragen. Bei den im Kriechkeller des NwT-Bereichs verbauten Lüftungsanlagen, ist dies sorgfältig zu prüfen:
Lüftungstechnik
Heizungstechnik
Elektrotechnik
Fassade
Für einen großen Hoffnungsträger hinsichtlich einer kostengünstigen und innovativen Fassadensanierung, wurde vor Baubeginn die thermoaktive Fassade mit in großen Teilen integrierten PV-Modulen gehalten. Diese Fassade wurde der Altfassade vorgehängt, was zu nennenswerten Kosteneinsparungen beim Umbau führen sollte.
Die Nichterfüllung vieler Versprechen vonseiten der Fachleute, sind zwischenzeitlich dokumentiert durch:
-fehlender sommerlicher Wärmeschutz
-keine ausreichende Belüftung der Räume,insbesondere an den warmen Sommertagen
nahezu funktionslose Venturi-Flügel
-Stagnationsfelder, keine aktive Kühlung infolge der Konstruktion möglich
-Probleme beim vorbeugenden Brandschutz im mehrgeschossigen Bereich
-frühzeitige Materialalterung durch bauphysikalische Mängel
Zwischenzeitlich sind sich die Fachleute einig, dass diese nicht gehalten werden kann und zusammen mit der Altfassade, deren Füllelemente/Paneelen asbesthaltig sind, vollständig zurückgebaut werden muss. Damit verbunden sind Eingriffe in den neu erstellten Wand-, Fußboden- und Deckenanschlussbereichen zu berücksichtigen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Architekten- und Fachplanerleistungen, um das Michelberg-Gymnasium energetisch zu sanieren und wieder in vollem Umfang nutzbar zu machen, nämlich Leistungen der Objektplanung inklusiv Fassadenplanung, der Tragwerksplanung, der Planung der Technischen Ausrüstung (Heizung/Sanitär/Lüftung) und Elektrotechnik (jeweils Leistungsphasen 1+2) mit Zertifizierung und Befähigung für Brandmeldeanlagen sowie Blitzschutz, zum Vorbeugenden Brandschutz nach AHO Heft 17, zur Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik und Raumakustik – Leistungsphasen 1+2) und der Fachklassenplanung (Leistungsphasen 1+2) - Stufe 1.
Als Option werden zur Objektplanung inklusiv Fassadenplanung die Leistungsphasen 3-9, zur Tragwerksplanung die Leistungsphasen 3-6 mit Option auf besondere Leistungen aus den Leistungsphasen 7-9, zur Technischen Ausrüstung (Heizung/Sanitär/Lüftung sowie Elektrotechnik) die Leistungsphasen 3-9, der vorbeugende Brandschutz nach AHO Heft 17, zur Bauphysik die Leistungsphasen 3-7, zur Fachklassenplanung die Leistungsphasen 3-9 und die Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators ausgeschrieben - Stufe 2.
Durch die Option (Stufe 2), Leistungsphasen 3 bis 9.
Auswahl der Bewerber in einem 3-stufigen Verfahren
1.Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen.Unvollständige Teilnahmeanträge,die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2.Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3.Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung und des spezifischen Umsatzes beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierfür werden die Teilnahmeanträge wie folgt bepunktet:
Anzahl der Referenzen. Hierbei werden je Bewerber maximal 5 Referenzen zur Bewertung herangezogen,die im Zeitraum 2012-2022 (entscheidend ist der Beginn der Inbetriebnahme)realisiert wurden.Sollte ein Bewerber mehr als 5 Referenzen einreichen,sind die 5 jeweils „besten“ Referenzen vom Bewerber als priorisiert zu kennzeichnen.Nur die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen werden im Rahmen der oben dargestellten Bewertung berücksichtigt.
Dabei werden folgende Referenzen bewertet:
Referenzobjekt aus dem Bereich der Objektplanung:
-Neubauten aus dem Bereich des Schulbaus von mindestens 2-zügigen weiterführenden Schulen;
-Neubauten von mindestens 5-geschossigen Wohnungsbauten;
-Neubauten von Verwaltungsbauten in entsprechender Größe (> 2000 m² BGF)
-Sanierungen an Gebäuden und/oder Fassade an Gebäuden gleicher Arbeit (also gemäß vorstehender Aufstellung),soweit mindestens zu 60 % in die vorhandene Bausubstanz eingegriffen wurde. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
-3 Referenzprojekte-10 Punkte
-4 Referenzprojekte-20 P.
-5 Referenzprojekte-30 P.
Wichtig:Die Referenzprojekte sind gemäß Ziffer 2. des Teilnahmeformulars zu beschreiben.
Spezif.Umsatz
Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Architektur inklusiv Fassadenplanung - Spezifischer Umsatz in den Bereichen der Planung und Bauleitung (in EUR netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Mittelwert):
- Spezif.Umsatz 0,5Mio. bis 0,75Mio. Euro/a 3 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,75Mio. bis 1 Mio. Euro/a 6 P.
- Spezif.Umsatz größer 1Mio. bis 1,5 Mio. Euro/a 9 P.
- Spezif.Umsatz größer 1,5Mio. Euro/a 12 P.
Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Tragwerksplanung - Spezif. Umsatz in den Bereichen der Planung und Bauleitung (in EUR netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (Mittelwert):
- Spezif.Umsatz 0,2Mio. bis 0,3Mio. Euro/a 3 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,3Mio. bis 0,4 Mio. Euro/a 6 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,4Mio. bis 0,5 Mio. Euro/a 9 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,5Mio. Euro/a 12 P.
Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Technischen Ausstattung (Heizung/Lüftung/Sanitär) .. - siehe Tragwerksplanung:
- Spezif.Umsatz 0,5 Mio. bis 1 Mio.Euro/a 3 P.
- Spezif.Umsatz größer 1 Mio. bis 1,5Mio. Euro/a 6 P.
- Spezif.Umsatz größer 1,5 Mio. bis 2 Mio. Euro/a 9 P.
- Spezif.Umsatz größer 2 Mio.Euro/a 12 P.
Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Technischen Ausstattung (Elektrotechnik) ... - siehe Tragwerksplanung:
- Spezif.Umsatz 0,3 Mio. bis 0,5 Mio. Euro/a 3 P.
- Spezif.Umsatz größer 0,5 Mio. bis 0,7 Mio. Euro/a 6 P.
- Spezif. Umsatz größer 0,7 Mio. bis bis 1 Mio. Euro/a 9 P.
- Spezif. Umsatz größer 1 Mio. Euro/a 12 P.
Die Höhe der insgesamt erlangten Punkteanzahl entscheidet darüber, welche Teilnahmeanträge berücksichtigt werden.
Für den Fall, dass durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1 (Leistungsphasen 1+2, siehe zum jeweiligen Leistungsumfang der Stufen oben unter II.2.4) dieser Bekanntmachung). Es besteht die Option zur Beauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 3-9).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss selbst oder sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation als Architekt verfügen. Für den Nachweis genügt die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer durch Vorlage einer Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Der Bewerber muss selbst oder sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation für Brandmeldeanlagen sowie den Blitzschutz verfügen. Für den Nachweis genügt die Kopie einer entspr.Bescheinigung.
Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe (Phase 2) aufgefordert werden, bilden eine Bietergemeinschaft. Im Falle der Auftragserteilung bilden die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft.Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Soweit der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen beruft, ist ein Wechsel des anderen Unternehmens nach Angebotsabgabe grundsätzlich nicht zu-lässig und kann den Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben. §47 Abs. 2 VGV bleibt unberührt.
Die Bieter sind bei Angebotsabgabe verpflichtet,die Teile des Auftrags,die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer bei Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. Auch zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern sind Eigenerklärungen nach §§123,124 GWB abzugeben.Einen Unterauftragnehmer, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach §123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle ersetzen.Die Vergabestelle behält sich vor,die Ersetzung eines Unternehmens zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach §124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters.
Der Bewerber/Bieter,der sich zum Nachweis seiner Eignung auf Unterauftragnehmer beruft oder als Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, hat diesen Unternehmen die im Anhang beigefügte Datenschutzinformation zukommen zu lassen.
Am 1.Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten.
Vorzulegen sind:
-Tariftreuepichten nach §3 LTMG
-Spezif.Umsatz größer 0,75Mio. bis 1Mio. Euro/a 6 P.
-Spezif.Umsatz größer 1Mio. bis 1,5Mio. Euro/a 9 P.
-Spezif.Umsatz größer 1,5Mio. Euro/a 12 P.
Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Bereich der Technischen Ausstattung (Elektrotechnik) - Spezif.Umsatz in den Bereichen der
Planung und Bauleitung (in EUR netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (Mittelwert):
-Spezif.Umsatz 0,3Mio. bis 0,5Mio. Euro/a 3 P.
-Spezif.Umsatz größer 0,5Mio. bis 0,7Mio. Euro/a 6 P.
-Spezif.Umsatz größer 0,7Mio. bis 1Mio. Euro/a 9 P.
-Spezif.Umsatz größer 1Mio. Euro/a 12 P.
Die Höhe der insges. erlangten Punkteanzahl entscheidet darüber, welche Teilnahmeanträge berücksichtigt werden.
Für den Fall,dass durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, entscheidet das Los
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
12
Varianten/Alternativangebote sind zulässig
II.2.11) Angaben zu Optionen 5 , 6 , 19
Optionen angeben
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union 5 , 19
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird
II.2.14) Zusätzliche Angaben:
5, 6, 19
12
-Mindestentgelts nach § 4LTMG
-Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).Gilt für Bieter und Nachunternehmer.
Fehlt eine Verpflichtungserkl. auch nach Nachforderung,so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen,vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Baumaßnahme mit Mindestdeckungssummen von 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und von 6 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall, nachzuweisen durch eine eigene Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens netto 0,5 Mio. EUR (Mittelwert) in den Bereichen der Objektplanung und Bauleitung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens netto 0,2 Mio. EUR (Mittelwert) in den Bereichen Tragwerksplanung und Bauleitung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens netto 0,5 Mio. EUR (Mittelwert) in den Bereichen Planung und Bauleitung der Technischen Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär).
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens netto 0,3 Mio. EUR (Mittelwert) in den Bereichen Planung und Bauleitung der Technischen Ausrüstung (Elektrotechnik).
Der Nachweis des jeweiligen Umsatzes ist durch Eigenerklärungen zu führen.
Benennung von jeweils mindestens einem Referenzprojekt im Bereich der Architektur, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär) und Technischen Ausrüstung (Elektrotechnik) ab 2012 (entscheidend ist der Beginn der Inbetriebnahme des Objekts).
Das Referenzobjekt aus dem Bereich der Objektplanung muss
· ein Neubau aus dem Bereich des Schulbaus von mindestens 2-zügigen weiterführenden Schulen;
· ein Neubau aus dem Bereich des Wohnungsbaus (mindestens 5-geschossig);
· ein Neubau aus dem Bereich Verwaltungsbau in entsprechender Größe (> 2000 m² BGF) oder
· ein Sanierungsprojekt an Gebäuden und/oder Fassaden gleicher Arbeit (also gemäß vorstehender Aufstellung), soweit mindestens zu 60 % in
die vorhandene Bausubstanz eingegriffen wurde, sein.
Der Nachweis ist durch Eigenerklärungen unter Benennung eines Ansprechpartners zu führen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Teilnahmeformular.
Für die erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die
Unterlagen nach Auassung der Bewerber Unklarheiten, so haben die Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Interessenten haben die Möglichkeit, auf den Teilnahmewettbewerb bezogene Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren unter dem Betre "Geislingen" bis
zum 27.06.2022, 16:00 Uhr (Eingang)
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17.05.2022
Ortszeit: 12:00:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
4
Tag: 11.07.2022
IV.2.4) Sprache, in der Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: 1 , 5
Sprache DE
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11.08.2022
oder Laufzeit in Monaten:
5, 19
5,19
2
mittels Vergabeplattform zu stellen.
Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im
Verfahren betreffen, werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der
Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Im Rahmen der Angebotsphase wird die Abgabe mehrerer Hauptangebote zulässig sein (maximal 3 Hauptangebote).
Link zur Plan- und Dokumenten-Cloud:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Die Vergabeunterlagen müssen durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Erhalten die Vergabeunterlagen nebst Anlagen Unklarheiten oder Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, so sind diese spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gleiches gilt für Unklarheiten oder Verstöße gegen Vergabevorschriften in den
Vergabeunterlagen, die den Bietern zur Erstellung von Angeboten zur Verfügung gestellt werden. Auf die Rügenobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass geltend gemachte Vergabeverstöße innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Ist der Zuschlag auf ein Angebot wirksam erteilt, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden. Die Zuschlagserteilung ist 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Telefax oder E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post möglich.