Objektplanung Bauliche Modernisierung BUFA Referenznummer der Bekanntmachung: 5860/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ot-bufa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Bauliche Modernisierung BUFA
Der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik e. V. in Dortmund plant die bauliche Modernisierung der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik am Standort Schliepstr. 6-8 in 44135 Dortmund. Aufgrund gestiegener Qualitätsanforderungen an orthopädische Hilfsmittel und sich wandelnder Anforderungen an Ausbildungen im Bereich Orthopädie-Technik sollen verschiedene Baumaßnahmen zur Realisierung dieses Ziels am Standort in Dortmund umgesetzt werden. Die gewachsene Struktur der Bundesfachschule muss aktualisiert werden, die vorhandenen Räume müssen für die neuen Anforderungen ertüchtigt und die Infrastruktur den gebäudetechnischen und Brandschutzanforderungen angepasst werden. Die im Leistungsbild Objektplanung Gebäude bisher nur bis zur Leistungsphase 4 der HOAI beauftragten Planungsleistungen müssen zur Realisierung dieses Ziels ausgeschrieben werden.
Bundesfachschule für Orthopädie-Technik Schliepstr. 6-8 44135 Dortmund
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für das in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 5 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 5 bis 8 beauftragt.
Die Leistungsphase 9 kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter beauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.). Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.05.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für die Sanierung und/oder Modernisierung eines fertig gestellten oder sich in der Bauausführung befindlichen Bestandsgebäudes, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 6 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet und abgeschlossen wurde, das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 35 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 1,0 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester beschäftigter Mitarbeiter/innen mit der Zulassung als Architekt/-in oder der Berufsqualifikation als Ingenieur/-in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, gegliedert in die Gruppen Architekten/-innen, Bauingenieure/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl der beschäftigten Architekten/-innen darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, die Anzahl der Beschäftigten mit entweder der Berufsqualifikation Architekt/-in oder der Berufsqualifikation Bauingenieur/-in darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 4,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRGAE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland