GAIA-X4 Future Mobility | PMO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
GAIA-X4 Future Mobility | PMO
GAIA-X Hintergrund | Der Etablierung eines digitalen Ökosystems zur Kombination von Infrastruktur, Daten und Diensten stehen aktuell beträchtliche Probleme auf Seiten der europäischen Cloud/Edge-Landschaft gegenüber. Einige wenige Unternehmen (Hyperscaler), besitzen eine hohe Marktmacht und sind mitverantwortlich für eine fehlende Interoperabilität einzelner Systeme sowie eine fehlende Portabilität von Daten und Services. Zudem herrscht eine hohe Unsicherheit hinsichtlich rechtlicher Aspekte sowie oftmals ein geringes Vertrauen zwischen den Geschäftspartnern vor, sodass hohe Hürden zu überwinden sind, um Daten oder Dienste zwischen Organisationen auszutauschen bzw. kooperativ/kollaborativ zu nutzen.
Für die Umsetzung von GAIA-X liegen erste technologische high-level Spezifikationen vor, die mit Blick auf eine konkrete Umsetzung jedoch einer weiteren Ausdifferenzierung bedürfen. Diese muss sowohl technologische als auch organisatorische Aspekte umfassen. Die Arbeiten können daher nicht losgelöst von den unterschiedlichen Anwendungsdomänen erfolgen, die wesentliche Rahmenbedingungen vorgeben.
Im Mobilitätsbereich liegen bereits erste Erfahrungen mit dezentralen Systemansätzen vor (z.B. mit dem Mobilitätsdaten-Marktplatz (MDM), EU-Spirit), die zumeist positive technologische Ergebnisse zeigen. Die mit dezentralen Systemen verbundene erhöhte Komplexität der Wertschöpfungsnetzwerke führte aber auch dazu, dass erfolgsversprechende Technologien i.Allg. bisher nur bedingt einen Markt fanden. Im Rahmen des der Initiative GAIA-X sollen daher technologische und organisatorische Fragestellungen im gleichen Maße zur Unterstützung des Markteintritts von GAIA-X-konformer Technologien behandelt werden.
Das Ziel von GAIA-X ist es, eine Dateninfrastruktur aufzubauen, die auf europäischen Werten basiert. Interoperabilität von Diensten und Infrastruktur, Transparenz über die gesamte Wertschöpfungskette und die digitale Selbstbestimmung der Teilnehmer werden dabei durch die Bereitstellung einer Architektur aus Standards und den Federated Services erzeugt. Diese Entwicklungen bauen u.a. auf Technologien der International Data Spaces (IDS) auf. Weitere Beschreibung des GAIA-X Projekts, vgl. Anlage 01 Projektbeschreibung.
GAIA-X besteht aus mehreren Teilprojekten (vgl. Anlage 02). Weitere Teilprojekte können im Laufe der Projektphase, bis September 2024, hinzukommen.
Deutschland
Die Beschaffung findet im Rahmen des Forschungsprojekts GAIA-X 4 Future Mobility statt. Vertragspartner wird das Konsortium, wobei jeder Konsortialpartner anteilig Kosten übernimmt. Angaben zu den Konsortialpartnern, siehe Ausschreibungsunterlagen.
Zu den bisherigen Teilprojekten (vgl. Anlage 02) können durch Projektförderung weitere Teilprojekte hinzukommen, die dann ebenfalls auf die Dienstleistung zurückgreifen. Dies ist notwendig, um eine Koordination, Kooperation und einheitliche Beratung im Gesamtprojekt zu gewährleisten.
Diese Beschaffung umfasst Aufgaben im Gesamtprojekt GAIA-X4 Future Mobility als auch für die einzelnen Teilprojekte (vgl. Anlage 02). Auftraggeber für diese Beschaffung sind die in Anlage 03 benannten Konsortialpartner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Fristen für das Einlegen eines Rechtsbehelfs ergibt sich aus § 160 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind