Arbeitsmarktpolitische Maßnahme Aktivierungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose "50Plus" Referenznummer der Bekanntmachung: 011 2022 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme Aktivierungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose "50Plus"
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme Aktivierungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose "50Plus" - Standort Minden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Das Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Positionierung von älteren erwerbsfähigen Leistungsbeziehern auf den 1. Arbeitsmarkt, bestmöglich mit der Integration in den Arbeitsmarkt zum Ende der Teilnahmedauer. Förderziel ist die Herstellung der Prozessfähigkeit, d.h. mit den Teilnehmenden soll eine Entwicklungsperspektive auf dem Weg der Arbeitsmarktintegration erarbeitet werden. Im Mittelpunkt der Arbeit soll die Nutzung, die Verfügbarmachung persönlicher Ressourcen stehen. Innerhalb der Maßnahme sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die/der Teilnehmende wieder an den Integrationsaktivitäten des Jobcenters mitwirken kann bzw. sich aktiv um eine Integration in Arbeit bemühen kann. Gleichzeitig soll die Fähigkeit der Teil-nehmenden gefördert werden Alltagssituationen sicher und selbstständig zu meistern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.