Systembetreuungsunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: Zb4-00432-2/Sys2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systembetreuungsunterstützung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Dienstvertrages über Systembetreuungsunterstützung für seine Dienstsitze in Bonn und Berlin für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2026 mit der Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr bis maximal 31.07.2028 zu verlängern.
Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungen:
- Systemtechnischer 1st-Level Nutzersupport für alle Hard-und Softwarestörungen bei den IT-Endgeräten (derzeit PC, SINA-Notebooks, iPhones u. iPads, ECOS Stick) u. deren Peripherie.
- Systemtechnischer 2nd-Level-Support für die Lösung komplexerer Hard-und Softwarestörungen sowie Verbindungsproblemen bei den IT-Endgeräten u. deren Peripherie in der IT-Umgebung des BMAS.
- Erbringung von 1st-Level-Serviceleistungen (Routinetätigkeiten).
- Erstellung von zusätzlichen schriftlichen Anleitungen oder automatisierten Runbooks auf Basis der vom Auftraggeber eingesetzten Produkte (2nd-Level).
Der werktäglich vor Ort zu erbringende Unterstützungsbedarf beläuft sich insgesamt auf 10 Personenjahre pro Vertragsjahr.
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung.
Der erste Dienstsitz des Ministeriums ist Berlin, der zweite Dienstsitz ist Bonn. Die Leistung ist an beiden Standorten zu erbringen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Dienstvertrages über Systembetreuungsunterstützung für seine Dienstsitze in Bonn und Berlin für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2026 mit der Option, den Vertrag zweimal um ein Jahr bis maximal 31.07.2028 zu verlängern.
Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungen:
- Systemtechnischer 1st-Level Nutzersupport für alle Hard-und Softwarestörungen bei den IT-Endgeräten (derzeit PC, SINA-Notebooks, iPhones u. iPads, ECOS Stick) u. deren Peripherie.
- Systemtechnischer 2nd-Level-Support für die Lösung komplexerer Hard-und Softwarestörungen sowie Verbindungsproblemen bei den IT-Endgeräten u. deren Peripherie in der IT-Umgebung des BMAS.
- Erbringung von 1st-Level-Serviceleistungen (Routinetätigkeiten).
- Erstellung von zusätzlichen schriftlichen Anleitungen oder automatisierten Runbooks auf Basis der vom Auftraggeber eingesetzten Produkte (2nd-Level).
Der werktäglich vor Ort zu erbringende Unterstützungsbedarf beläuft sich insgesamt auf 10 Personenjahre pro Vertragsjahr.Er beläuft sich in Berlin auf vier Personenjahre 1st-Level und zwei Personenjahre 2nd-Level sowie in Bonn auf drei Personenjahre 1st-Level und ein Personenjahr 2nd-Level also insgesamt auf zehn Personenjahre pro Vertragsjahr.
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte beiliegender Leistungsbeschreibung L0
Zwei jeweils einjährige Verlängerungsoptionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systembetreuungsunterstützung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]0
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.