Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing - AGKAMED GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: VBG-002-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing - AGKAMED GmbH
Die AGKAMED GmbH beabsichtigt im Auftrag Ihrer Mitgliedshäuser (nachfolgend kurz "Auftraggeber" genannt) eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern.
AGKAMED GmbH im Auftrag ihrer Mitgliedshäuser Ruhrallee 175 45136 Essen siehe auch Anlage 1 Mitgliederliste.
Die AGKAMED GmbH beabsichtigt im Auftrag Ihrer Mitgliedshäuser (nachfolgend kurz "Auftraggeber" genannt) eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren voraussichtlich beginnend ab 01.05.2022. Die Konditionen müssen anhand der Marktentwicklung alle 12 Monate verhandelbar sein. Das Anbieten über das Leasing von verschiedenen Fahrrädern möglichst vieler Hersteller ist gewünscht. Die Fahrräder müssen einen Auftragswert von jeweils [Betrag gelöscht]EUR bis [Betrag gelöscht]EUR (netto, exklusive Versicherung und Wartung) aufweisen.
Vollwartungsvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe JobRad GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.jobrad.org/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY99
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.