Breitbandkommunikation BOS-Digitalfunk
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]562
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bescha.bund.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.info
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11014
Land: Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 11: Telekommunikation
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesweit
NUTS-Code DE Deutschland
Anzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 6Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Die Verträge werden eine Laufzeit von sechs Jahren haben. Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um zwei Jahre zu verlängern; die maximale Laufzeit wird mithin zehn Jahre betragen. Als Vertragsbeginn wird der 01.01.2023 angestrebt.
64200000 Fernmeldedienste, 72318000 Datenübertragung, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
- Phase 0 und Phase 1 -
Bund und Länder beziehen derzeit zum größten Teil mobile Breitbanddienste für ihre Nutzer über individuelle Rahmenverträge mit kommerziellen Mobilfunknetzbetreibern ("MNO").
In einer ersten "Phase 0" sollen bereits bestehende Verträge von BOS und weiterenTeilnehmern am Digitalfunk-BOS mit kommerziellen Mobilfunknetzbetreibern weitgehend vereinheitlicht und BOS-spezifische Zusatzdienste /-funktionalitäten (wie z.B. Roaming, Bevorrechtigung und Priorisierung) etabliert werden.
In einer nachfolgenden "Phase 1" soll dann darüber hinaus ein selbst betriebenes und eigenbeherrschtes Kernnetz für die BOS und für die weiteren Teilnehmer am Digitalfunk-BOS gemeinsam entwickelt und aufgebaut werden. Die Funk- und Zugangsnetze kommerzieller MNO werden vertraglich nutzbar gemacht. Es findet ein Übergang der Nutzer von der Phase 0 in das eigenbeherrschte Kernnetz statt.
Beschreibung der Optionen: Rahmenvereinbarungen 2 mal verlängerbar um jeweils 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.Unternehmensdarstellung (informativ):- Name des Unternehmens- Standorte und Struktur des Unternehmens, inkl. aller Niederlassungen in Deutschland- Kerngeschäft des Unternehmens- Leistungsspektrum mit Bezug auf den AusschreibungsgegenstandWeitere Information im zentralen Dokument der Teilnahmeunterlagen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.Informativ:
- Jahresumsatz des Unternehmens (in Euro) jeweils für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
- Gesamtanzahl der Mitarbeiter/Entwicklung der letzten drei Jahre (hier: 2019 - 2021)
Anzahl der Mitarbeiter differenziert nach,
- Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen
- Entwicklung von Mobilfunktechnik und Mobilfunkdiensten.
Weitere Information im zentralen Dokument der Teilnahmeunterlagen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Für jedes der nachfolgenden Kriterien (K 3.1 bis K 3.3) muss die Benennung von mindestens einem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzobjekt erfolgen, das von dem Bewerber durchgeführt wurde. Die Bereitstellung kommerzieller Mobilfunkdienste bedeutet in diesem Kontext den Betrieb von 4G- und 5G-Mobilfunknetzen und die Bereitstellung von Sprach- und Datendiensten in diesen Netzen:
- Der Bewerber muss Erfahrungen in der Bereitstellung kommerzieller Mobilfunkdienste haben (K 3.1).
- Der Bewerber muss Erfahrungen mit der Bereitstellung von Mobilfunkdiensten für die BOS haben (K 3.2).
- Der Bewerber muss bei der Weiterentwicklung von Mobilfunkstandards mitwirken (K 3.3).
Bei den vorgenannten Kriterien K 3.1 bis K 3.3 handelt es sich um Ausschlusskriterien.
Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
Die Referenzobjekte müssen eine Laufzeit von mehr als sechs Monaten haben.
Weitere Information im zentralen Dokument der Teilnahmeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Einzelkriterien zur Leistungsfähigkeit und Fachkunde:
- Weisen Sie bitte die Anmeldung des gewerblichen Betriebs von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und/oder des gewerblichen Erbringens öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) nach (K 3.4).
- Weisen Sie bitte die Zuteilung von Frequenzen und die damit einhergehende Gewährung von Nutzungsrechten gemäß § 91 Telekommunikationsgesetz (TKG) nach (K 3.5).
- Der Bewerber gewährleistet eine Funknetzversorgung von 4G und 5G mit eigener Netzinfrastruktur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Bereitstellung mobiler breitbandiger Sprach- und Datenübertragung (K 3.6).
- Bitte legen Sie die derzeitige Funknetzversorgung bezogen auf die Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die unter K 3.6 benannten Mobilfunktechnologien dar (Flächendeckung) (K 3.7).
- Bitte legen Sie die zukünftige Funknetzversorgung bezogen auf die Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die unter K 3.6 benannten Mobilfunktechnologien dar (Flächendeckung) (K 3.8).
- Bitte schildern Sie, in welcher Höhe Sie eine Netzverfügbarkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten und Ihre Definition von Netzverfügbarkeit (K 3.9).
- Das durch den Bewerber zur Erbringung der Dienste (Mobile Sprach- und Datenkommunikation) verwendete eigenbeherrschte Netz muss nach Zuschlagserteilung unmittelbar für die AG nutzbar sein (K 3.10).
Bei den vorgenannten Kriterien K 3.4 bis K 3.6 und K 3.10 handelt es sich um Ausschlusskriterien. Bei den Kriterien K 3.8 und K 3.9 handelt es sich um Informationskriterien ohne Bewertung.
Bei der Bewertung der Angaben zum Bewertungskriterium K 3.7 wird eine Punktzahl (zwischen 0 und 15 Punkte) ermittelt. Die Punkte werden nach folgendem System vergeben:
4G: Derzeitige Netzabdeckung bezogen auf die Fläche der Bundesrepublik Deutschland (BRD) (Punkte gemäß Bewertungstabelle, max. 15)
Bewertungstabelle 4G
Fläche BRD [%] / Punkte
>= 99,0 / 15,0
>= 98,0 / 14,0
>= 97,0 / 13,0
>= 96,0 / 12,0
>= 95,0 / 11,0
>= 94,0 / 10,0
>= 93,0 / 9,0
>= 92,0 / 8,0
>= 91,0 / 7,0
>= 90,0 / 6,0
>= 89,0 / 5,0
>= 88,0 / 4,0
>= 87,0 / 3,0
>= 86,0 / 2,0
>= 85,0 / 1,0
< 85,0 / 0,0
5G: Derzeitige Netzabdeckung bezogen auf die Fläche der BRD
(Punkte gemäß Bewertungstabelle, max. 15)
Bewertungstabelle 5G
Fläche BRD [%] / Punkte
>= 60,0 / 15,0
>= 57,0 / 14,0
>= 54,0 / 13,0
>= 51,0 / 12,0
>= 48,0 / 11,0
>= 45,0 / 10,0
>= 42,0 / 9,0
>= 39,0 / 8,0
>= 36,0 / 7,0
>= 33,0 / 6,0
>= 30,0 / 5,0
>= 27,0 / 4,0
>= 24,0 / 3,0
>= 21,0 / 2,0
>= 18,0 / 1,0
< 18,0 / 0,0
Die Angaben zur Netzabdeckung 4G und 5G haben jeweils eine Gewichtung von 50% innerhalb des Kriteriums K 3.7.
Weitere Information im zentralen Dokument der Teilnahmeunterlagen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Anhand der von den Bewerbern erreichten Punktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und weitere Punktzahlen dann entsprechend absteigend platziert werden.
Die drei bestplatzierten Bewerber werden anschließend als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Bewerbungen gem. §36 VSVgV.
Es gilt deutsches Recht.
Im Rahmen dieser Vergabe ist die elektronische Teilnahmeantragsabgabe bzw. Angebotsabgabe zu nutzen.
Voraussetzung hierfür die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.