Breitbandkommunikation BOS-Digitalfunk

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]562

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bescha.bund.de

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.info

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11014
Land: Deutschland

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Breitbandkommunikation BOS-Digitalfunk
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 11: Telekommunikation
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesweit

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Anzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 3

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 6
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Die Verträge werden eine Laufzeit von sechs Jahren haben. Es besteht die Option, den Vertrag zweimal um zwei Jahre zu verlängern; die maximale Laufzeit wird mithin zehn Jahre betragen. Als Vertragsbeginn wird der 01.01.2023 angestrebt.
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Breitbandkommunikation für die deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und weitere Teilnehmer am Digitalfunk-BOS - Phase 0 und Phase 1 -
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

64200000 Fernmeldedienste, 72318000 Datenübertragung, 32571000 Kommunikationsinfrastruktur

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Breitbandkommunikation für die deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und weitere Teilnehmer am Digitalfunk-BOS
- Phase 0 und Phase 1 -
Bund und Länder beziehen derzeit zum größten Teil mobile Breitbanddienste für ihre Nutzer über individuelle Rahmenverträge mit kommerziellen Mobilfunknetzbetreibern ("MNO").
In einer ersten "Phase 0" sollen bereits bestehende Verträge von BOS und weiterenTeilnehmern am Digitalfunk-BOS mit kommerziellen Mobilfunknetzbetreibern weitgehend vereinheitlicht und BOS-spezifische Zusatzdienste /-funktionalitäten (wie z.B. Roaming, Bevorrechtigung und Priorisierung) etabliert werden.
In einer nachfolgenden "Phase 1" soll dann darüber hinaus ein selbst betriebenes und eigenbeherrschtes Kernnetz für die BOS und für die weiteren Teilnehmer am Digitalfunk-BOS gemeinsam entwickelt und aufgebaut werden. Die Funk- und Zugangsnetze kommerzieller MNO werden vertraglich nutzbar gemacht. Es findet ein Übergang der Nutzer von der Phase 0 in das eigenbeherrschte Kernnetz statt.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Rahmenvereinbarungen 2 mal verlängerbar um jeweils 24 Monate
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 72 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.Unternehmensdarstellung (informativ):- Name des Unternehmens- Standorte und Struktur des Unternehmens, inkl. aller Niederlassungen in Deutschland- Kerngeschäft des Unternehmens- Leistungsspektrum mit Bezug auf den AusschreibungsgegenstandWeitere Information im zentralen Dokument der Teilnahmeunterlagen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bewerber auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Informativ:
- Jahresumsatz des Unternehmens (in Euro) jeweils für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
- Gesamtanzahl der Mitarbeiter/Entwicklung der letzten drei Jahre (hier: 2019 - 2021)
Anzahl der Mitarbeiter differenziert nach,
- Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen
- Entwicklung von Mobilfunktechnik und Mobilfunkdiensten.
Weitere Information im zentralen Dokument der Teilnahmeunterlagen.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Für jedes der nachfolgenden Kriterien (K 3.1 bis K 3.3) muss die Benennung von mindestens einem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzobjekt erfolgen, das von dem Bewerber durchgeführt wurde. Die Bereitstellung kommerzieller Mobilfunkdienste bedeutet in diesem Kontext den Betrieb von 4G- und 5G-Mobilfunknetzen und die Bereitstellung von Sprach- und Datendiensten in diesen Netzen:
- Der Bewerber muss Erfahrungen in der Bereitstellung kommerzieller Mobilfunkdienste haben (K 3.1).
- Der Bewerber muss Erfahrungen mit der Bereitstellung von Mobilfunkdiensten für die BOS haben (K 3.2).
- Der Bewerber muss bei der Weiterentwicklung von Mobilfunkstandards mitwirken (K 3.3).
Bei den vorgenannten Kriterien K 3.1 bis K 3.3 handelt es sich um Ausschlusskriterien.
Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
Die Referenzobjekte müssen eine Laufzeit von mehr als sechs Monaten haben.
Weitere Information im zentralen Dokument der Teilnahmeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Einzelkriterien zur Leistungsfähigkeit und Fachkunde:
- Weisen Sie bitte die Anmeldung des gewerblichen Betriebs von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und/oder des gewerblichen Erbringens öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) nach (K 3.4).
- Weisen Sie bitte die Zuteilung von Frequenzen und die damit einhergehende Gewährung von Nutzungsrechten gemäß § 91 Telekommunikationsgesetz (TKG) nach (K 3.5).
- Der Bewerber gewährleistet eine Funknetzversorgung von 4G und 5G mit eigener Netzinfrastruktur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Bereitstellung mobiler breitbandiger Sprach- und Datenübertragung (K 3.6).
- Bitte legen Sie die derzeitige Funknetzversorgung bezogen auf die Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die unter K 3.6 benannten Mobilfunktechnologien dar (Flächendeckung) (K 3.7).
- Bitte legen Sie die zukünftige Funknetzversorgung bezogen auf die Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die unter K 3.6 benannten Mobilfunktechnologien dar (Flächendeckung) (K 3.8).
- Bitte schildern Sie, in welcher Höhe Sie eine Netzverfügbarkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten und Ihre Definition von Netzverfügbarkeit (K 3.9).
- Das durch den Bewerber zur Erbringung der Dienste (Mobile Sprach- und Datenkommunikation) verwendete eigenbeherrschte Netz muss nach Zuschlagserteilung unmittelbar für die AG nutzbar sein (K 3.10).
Bei den vorgenannten Kriterien K 3.4 bis K 3.6 und K 3.10 handelt es sich um Ausschlusskriterien. Bei den Kriterien K 3.8 und K 3.9 handelt es sich um Informationskriterien ohne Bewertung.
Bei der Bewertung der Angaben zum Bewertungskriterium K 3.7 wird eine Punktzahl (zwischen 0 und 15 Punkte) ermittelt. Die Punkte werden nach folgendem System vergeben:
4G: Derzeitige Netzabdeckung bezogen auf die Fläche der Bundesrepublik Deutschland (BRD) (Punkte gemäß Bewertungstabelle, max. 15)
Bewertungstabelle 4G
Fläche BRD [%] / Punkte
>= 99,0 / 15,0
>= 98,0 / 14,0
>= 97,0 / 13,0
>= 96,0 / 12,0
>= 95,0 / 11,0
>= 94,0 / 10,0
>= 93,0 / 9,0
>= 92,0 / 8,0
>= 91,0 / 7,0
>= 90,0 / 6,0
>= 89,0 / 5,0
>= 88,0 / 4,0
>= 87,0 / 3,0
>= 86,0 / 2,0
>= 85,0 / 1,0
< 85,0 / 0,0
5G: Derzeitige Netzabdeckung bezogen auf die Fläche der BRD
(Punkte gemäß Bewertungstabelle, max. 15)
Bewertungstabelle 5G
Fläche BRD [%] / Punkte
>= 60,0 / 15,0
>= 57,0 / 14,0
>= 54,0 / 13,0
>= 51,0 / 12,0
>= 48,0 / 11,0
>= 45,0 / 10,0
>= 42,0 / 9,0
>= 39,0 / 8,0
>= 36,0 / 7,0
>= 33,0 / 6,0
>= 30,0 / 5,0
>= 27,0 / 4,0
>= 24,0 / 3,0
>= 21,0 / 2,0
>= 18,0 / 1,0
< 18,0 / 0,0
Die Angaben zur Netzabdeckung 4G und 5G haben jeweils eine Gewichtung von 50% innerhalb des Kriteriums K 3.7.
Weitere Information im zentralen Dokument der Teilnahmeunterlagen.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Anhand der von den Bewerbern erreichten Punktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und weitere Punktzahlen dann entsprechend absteigend platziert werden.
Die drei bestplatzierten Bewerber werden anschließend als Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ZIB 22.35 - 0112/22/VV : 1
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
4.5.2022 - 11:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
30.5.2022
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der bzw. die zu beauftragenden Bieter, einschließlich aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft und eventueller Nachunternehmer, die im Auftragsfall sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben, müssen sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) befinden oder sich bereiterklären in diese aufgenommen zu werden. Die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung soll bis zur Zuschlagserteilung abgeschlossen sein.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Bewerbungen gem. §36 VSVgV.
Es gilt deutsches Recht.
Im Rahmen dieser Vergabe ist die elektronische Teilnahmeantragsabgabe bzw. Angebotsabgabe zu nutzen.
Voraussetzung hierfür die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter

http://www.evergabe-online.de .

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
4.4.2022

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Hagen
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Hallenberg
Haltern am See
Halver
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Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
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Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
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Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
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