Bankdienstleistungen - Sparkonto Referenznummer der Bekanntmachung: EASA.2021.HVP.11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cologne
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.easa.europa.eu/the-agency
Abschnitt II: Gegenstand
Bankdienstleistungen - Sparkonto
Abdeckung von Bankdienstleistungen zur Gewährleistung einer sicheren Hinterlegung der Sparfonds der Agentur.
Köln, Deutschland.
Sparkonto.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen:
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Erläuterung:
Die Richtlinie 2014/24/EU gilt nicht (direkt) für EU-Einrichtungen wie die Agentur.
Die einschlägige Rechtsgrundlage ist die Haushaltsordnung: Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.7.2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union.
Es gingen keine Angebote im Rahmen der offenen Ausschreibung EASA.2020.HVP.07 (Ref. Amtsblatt EU 2021/S 052-129738) ein. Gemäß Ziffer 11.1 Buchstabe a) des Anhangs I der oben genannten Haushaltsordnung war die Agentur somit berechtigt, dieses Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung einzuleiten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bankdienstleistungen - Sparkonto
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brussels
NUTS-Code: BE10 Région de Bruxelles-Capitale / Brussels Hoofdstedelijk Gewest
Postleitzahl: 1000
Land: Belgien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luxembourg
Postleitzahl: L-2925
Land: Luxemburg
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +352 4303-1
Fax: +3[gelöscht]
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu
Innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Vergabeentscheidung kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Prüfstelle ein Rechtsbehelf eingelegt werden. Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1) angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden. Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Aussetzung der Frist noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.