Ausschreibung der Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft | Abschluss einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Einkauf Referenznummer der Bekanntmachung: KKRT_EKG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreiskliniken-reutlingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft | Abschluss einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung zur Unterstützung beim Einkauf
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung über die Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft zur Unterstützung beim Einkauf von Medikalprodukten, Investitionsgütern, Lebensmitteln, Pharma, Soft- und Hardware, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf.
72764 Reutlingen
Die Kreiskliniken Reutlingen GmbH (KKRT) ist der Träger des Klinikums am Steinenberg in Reutlingen, der Ermstalklinik in Bad Urach, der Albklinik in Münsingen und weiterer Organschaften. Der Landkreis Reutlingen ist Gesellschafter der KKRT. Mit insgesamt rund 770 Betten, rund 2.000 Beschäftigten, circa 36.000 stationären und 80.000 ambulanten Patienten pro Jahr ist die KKRT der größte kommunale Arbeitgeber der Region.
Die KKRT beabsichtigt für die Zeit ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 inklusive zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr (d.h. bis spätestens 31.12.2027) die Mitgliedschaft in einer Einkaufsgemeinschaft auszuschreiben.
Auf Grundlage einer für diesen Zeitraum zu schließenden Rahmenvereinbarung wird vom Vertragspartner die Unterstützung beim Einkauf von Medikalprodukten, Investitionsgütern, Lebensmitteln, Pharma, Soft- und Hardware, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf geleistet.
Mit der neuen Rahmenvereinbarung soll eine nachhaltige Steigerung der Wirtschaftlichkeit erreicht werden und die Beschaffung unter Einhaltung des Vergaberechts erfolgen.
Die KKRT hat das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr (d.h. bis spätestens 31.12.2027) zu verlängern.
Die Eignung nach Ziffer III.1.2) bis III.1.3). Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen sowie der Anlage 2 "Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Umweltschäden je Schadensfall. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.,
- Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
- Erklärung über über das Einkaufsvolumen (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Einkaufsdienstleistungen im Bereich von Einkauf von Medikalprodukten, Investitionsgütern, Lebensmitteln, Pharma, Soft- und Hardware, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (10 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte sowie Facheinkäufer*innen für den medizinischen Sachbedarf und medizinische Investitionsgüter in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (15 %),
- Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren (Einkaufsdienstleistungen im Bereich von Einkauf von Medikalprodukten, Investitionsgütern, Lebensmitteln, Pharma, Soft- und Hardware, Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (25 %),
- Vorlage der Selbstreferenz "Warenkorb" gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (20 %),
- Vorlage der Selbstreferenz "Zusammenarbeit mit den TOP 100-Lieferanten" gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (20 %),
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich
beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bewerbergemeinschaften - wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4) Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der
vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRG6Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.