Inwertsetzung und Sanierung Stadtmauer Stadt Blankenberg - Rohbau- Mauer- und Tiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-017-2022-65
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennef.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inwertsetzung und Sanierung Stadtmauer Stadt Blankenberg - Rohbau- Mauer- und Tiefbauarbeiten
Inwertsetzung und Sanierung Stadtmauer Stadt Blankenberg - Rohbau,- Mauer und Tiefbauarbeiten
53773 Hennef
Bauwerksensemble Stadtmauer Stadt Blankenberg
Burg und Stadt bilden eine vierteilige großräumige Befestigungsanlage mit landschaftsprägender Wirkung.
Die um 1150 bis 1181 errichtete Hauptburg nimmt als Kern der Höhenbefestigung die Spornspitze ein und ist
dreiseitig von Steilhängen umgeben. Ihre aus lokaler Grauwacke errichteten Gebäude sind bis auf zwei
Türme und Mauerreste erodiert. Vorburg, Altstadt und Neustadt liegen auf dem sich verbreiternden oberen
Rücken des Bergsporns. Vor der Schildmauer der Vorburg wurde um 1200 die Altstadt als Burgflecken
errichtet. Sie wurde bereits in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts aufgelassen. Die seitdem als Garten- und
Weideland genutzte Fläche ist an den Überresten der Befestigungsmauer ablesbar. Im Anschluss an die
Altstadt entstand die Neustadt mit ihrer aus der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts stammenden Umwehrung, die
bis heute weitgehend erhalten ist.
Die Gesamtanlage von Burg und Stadt ist eine der größten, erhaltenen mittelalterlichen Befestigungsanlagen
im westdeutschen Raum. Das mauerumwehrte Stadtbild, die Silhouette und ihre Einbettung in den
Kulturraum und die Landschaft des Siegtals begründen den Denkmalwert. Besondere Bedeutung kommt
Blankenberg als Zeugnis der Stadtgründungstätigkeit im 12. und 13. Jahrhundert im Rheinland zu.
Die beschriebenen Leistungen der Mauerabschnitte M13 und M14 sind Teil der Instandsetzungsmaßnahmen
an der mittelalterlichen Stadtmauer der Stadt Blankenberg, einem eingetragenen Boden- und Baudenkmal.
Bei der vorhandenen Bausubstanz ist deshalb dessen bestmöglicher Erhalt unbedingt zu berücksichtigen.
Grundlage des Sanierungskonzeptes ist die Sicherung und Bewahrung der historischen Bausubstanz soweit
dies nach heutigem Stand der Restaurierungstechnik möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die
Baumaßnahme wird vom Denkmalschutz begleitet. Bei der Ausführung des Vorhabens ist das Gesetz zum
Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG) in der zurzeit geltenden
Fassung zu beachten. Die geplanten Sanierungsarbeiten fordern größte Sachkenntnis und Sorgfalt bei der
Ausführung der Arbeiten.
Die Baustelleneinrichtungsfläche liegt im Landschafts- und Naturschutzgebiet. Dem beigefügten Lageplan
sind die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Baustelleneinrichtungsflächen zu entnehmen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Ausfüllung des Leistungsverzeichnisses detailliert mit der örtlichen
Situation durch eine Ortsbegehung vertraut zu machen. Maßnahme Inwertsetzung M13/14
Die Instandsetzungsarbeiten an den Natursteinflächen der Abschnitte M13 und M14 dienen dem
Substanzerhalt der Stadtmauer und der verbauten Materialien.
Der Mauerabschnitt ist in drei Teilbereiche unterteilt:
M13: Stadtmauer am Gartengrundstücks Mechtildisstrasse 1
M14 I: Kölner Tor
M14 II: Stadtmauer unterhalb des Wohnhauses Mechtildisstrasse 1
Die vorliegende Maßnahme betrifft die Ecksituation der Stadtmauer im westlichen Bereich des Grundstücks
Mechthilidisstraße 1/Kölner Tor in Blankenberg. Der Mauerabschnitt gilt nicht mehr als standsicher und muss
daher statisch instandgesetzt werden. Von den beiden Maueraußenseiten werden dafür insgesamt 44 Anker
eingebracht, die im Vorfeld Kernbohrungen notwendig machen. Ein Teilbereich der Nordmauer wird
außerdem mit Hilfe einer Spritzbetonschale und Ankern vorgespannt. Nach Wiederherstellung der
Standfestigkeit wird ein Stützpfeiler an der Westseite zurückgebaut (neuzeitliche Addition). Erst nach
wiederhergestellter Standfestigkeit kann das Gartengrundstück zur Mauerinnenseite betreten werden. Fugen
und Mauerwerk werden im folgenden Instand gesetzt und die Spritzbetonschale zusätzlich mit einer
Natursteinschale (inkl. Fundament) verblendet. Vor Arbeiten sind auf beiden Seiten Schürfen von max. 1 m
Breite und 1 m Tiefe notwendig, um das Mauerwerk im erdberührten Bereich bearbeiten zu können.
In Absprache mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wird ein beauftragter Archäologe die Maßnahmen
begleiten und dokumentieren.
Es ist mit Stillstand der Arbeiten am jeweiligen Mauerbereich zu rechnen, insofern die Archäologie Befunde
sorgfältig dokumentieren muss. Die Fortsetzung der Arbeiten soll - wenn möglich - an anderen Abschnitten
fortgesetzt werden.
Im Vorfeld der Maßnahme fanden im Januar 2022 bereits Rodungsarbeiten im Umfeld dieses
Mauerabschnitts statt. Weitere einzelne Grünschnittarbeiten sind bedarfsgerecht durchzuführen.
Grober Bauablauf:
1.Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten
2. Spritzbetonarbeiten
3. Bohr- und Verankerungsarbeiten (Mauersicherung)
4. Abbrucharbeiten des Mauerwerkspfeilers an der Nordostecke sowie im Garten Mechthildisstraße 1
5. Erdarbeiten und Freilegen Sockelbereich Stadtmauer
6. Fundamentarbeiten M13
7. Gerüstarbeiten
8. Natursteininstandsetzung inkl. Mauerkrone
9. Ausbildung Mauerkrone Kölner Tor
10. Verblendarbeiten an Spritzbetonschale
11. Wíederherstellung Gartengrundstück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß VOB/A, §6 a VOB/A
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Hennef - Raum 2.02, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef
Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter oder ein Vertreter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQD5QC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html