Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 1/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard–Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitor), die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Standard–Arbeitsplatzmonitore sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Standard–Arbeitsplatzmonitore ersetzt werden. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen.
Baden-Baden, und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 3.5.3 Bezugsberechtigte, und Kapitel 5.6 Lieferung
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5.3 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
• ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
• ARTE
• Bayerischer Rundfunk (BR) inkl. der Bavaria Film GmbH
• Deutsche Welle (DW)
• Deutschlandradio (DR)
• Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH
• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2022.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen
Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.3 Abnahmemengen, und in Anlage 10 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren:
- Monitor 24": Geplante Abnahmemenge 27.000 Stück, Optionale Höchstmenge 31.000 Stück
- Monitor 34": Geplante Abnahmemenge 2.000 Stück, Optionale Höchstmenge 2.500 Stück
Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
- Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
- Garantieerweiterung auf 60 Monate vor Ort
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 07 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt und unter Nennung des Firmennamens und der Rechtsform sowie der Person des Erklärenden dem Angebot beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
o Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen wer-den. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
- Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 er Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.13.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis
• Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen an-gepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
o Mindestanforderung: Bilanzen aus den letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahren, mindestens eine durchschnittliche EK-Quote über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von größer 5 %
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist.
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Guter Bonität“, nicht älter als 1 Jahr, eine einfache Bankauskunft reicht nicht aus.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis
• Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
o Mindestanforderung: Bilanzen aus den letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahren, mindestens eine durchschnittliche EK-Quote über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von größer 5 %
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist.
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Guter Bonität“, nicht älter als 1 Jahr, eine einfache Bankauskunft reicht nicht aus.
A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 - Nachweis eines zertifizierten und aktuell gütigen Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3 - Zwei Referenzprojekte von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten oder vergleichbar innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den folgenden Angaben, einzutragen in Anlage 08 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate im Excel-Format:
• Angaben zum Auftraggeber
• Kurzbeschreibung des Projektes
• Vertragslaufzeit
• Projektvolumen 1: Volumen in Stück
• Projektvolumen 2: Anzahl der Lieferorte
• Projektvolumen 3: Anzahl der Bezugsberechtigten
• Projektinhalt 1: Beschreibung des Warenkorbs
• Projektinhalt 2: Beschreibung Helpdesk
• Projektinhalt 3: Beschreibung Garantie & SLAs
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn 7 von den angegebenen 9 Kriterien aus Sicht des Auftraggebers den ausgeschriebenen Leistungen nahekommt.
A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
A4.2 - Nachweis eines zertifizierten und aktuell gütigen Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3 - Zwei Referenzprojekte von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten oder vergleichbar innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den folgenden Angaben, einzutragen in Anlage 08 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate im Excel-Format:
• Angaben zum Auftraggeber
• Kurzbeschreibung des Projektes
• Vertragslaufzeit
• Projektvolumen 1: Volumen in Stück
• Projektvolumen 2: Anzahl der Lieferorte
• Projektvolumen 3: Anzahl der Bezugsberechtigten
• Projektinhalt 1: Beschreibung des Warenkorbs
• Projektinhalt 2: Beschreibung Helpdesk
• Projektinhalt 3: Beschreibung Garantie & SLAs
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn 7 von den angegebenen 9 Kriterien aus Sicht des Auftraggebers den ausgeschriebenen Leistungen nahekommt.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch- beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht und alle Mindestanforderungen erfüllt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
- Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- Vergabeunterlagen gem. Kapitel 3.4.2 Verpflichtung auf Vertraulichkeit ff
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene
Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4
Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben
werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag
ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,
wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern
auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (SWR) innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (SWR) gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (SWR) gerügt wer-den,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (SWR), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]