Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 1/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/ec3213195ec709243efb6618816a9800
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 1/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30231000 Computerbildschirme und Konsolen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Standard–Arbeitsplatzmonitore (im folgenden auch Monitor), die in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Standard–Arbeitsplatzmonitore sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Standard–Arbeitsplatzmonitore ersetzt werden. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Baden-Baden, und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 3.5.3 Bezugsberechtigte, und Kapitel 5.6 Lieferung

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Standard-Arbeitsplatzmonitoren abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem Auftraggeber (SWR) als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5.3 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:

• ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

• ARTE

• Bayerischer Rundfunk (BR) inkl. der Bavaria Film GmbH

• Deutsche Welle (DW)

• Deutschlandradio (DR)

• Hessischer Rundfunk (HR) inkl. ARD-Sternpunkt

• Norddeutscher Rundfunk (NDR)

• Radio Bremen (RB) inkl. Bremedia Produktion GmbH

• Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)

• Südwestrundfunk (SWR)

• Westdeutscher Rundfunk (WDR)

Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.

Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2022.

Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:

- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Arbeitsplatzmonitoren sowie Instandhaltungs- und Garantieleistungen

Die Mengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.3 Abnahmemengen, und in Anlage 10 Leistungs- und Preisblatt, dargestellt; die Mengen beziehen sich auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren:

- Monitor 24": Geplante Abnahmemenge 27.000 Stück, Optionale Höchstmenge 31.000 Stück

- Monitor 34": Geplante Abnahmemenge 2.000 Stück, Optionale Höchstmenge 2.500 Stück

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten

- Garantieerweiterung auf 60 Monate vor Ort

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 07 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt und unter Nennung des Firmennamens und der Rechtsform sowie der Person des Erklärenden dem Angebot beigefügt sein.

A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist

o Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr

Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:

- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen wer-den. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.

- Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 er Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.13.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.

Der geforderte Nachweis „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:

o Mindestanforderungen:

• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis

• Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.

oder

• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen an-gepasst werden.

A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.

o Mindestanforderung: Bilanzen aus den letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahren, mindestens eine durchschnittliche EK-Quote über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von größer 5 %

A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist.

Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Guter Bonität“, nicht älter als 1 Jahr, eine einfache Bankauskunft reicht nicht aus.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:

o Mindestanforderungen:

• Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis

• Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.

oder

• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.

A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.

o Mindestanforderung: Bilanzen aus den letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahren, mindestens eine durchschnittliche EK-Quote über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von größer 5 %

A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist.

Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Guter Bonität“, nicht älter als 1 Jahr, eine einfache Bankauskunft reicht nicht aus.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.

A4.2 - Nachweis eines zertifizierten und aktuell gütigen Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.

A4.3 - Zwei Referenzprojekte von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten oder vergleichbar innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den folgenden Angaben, einzutragen in Anlage 08 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate im Excel-Format:

• Angaben zum Auftraggeber

• Kurzbeschreibung des Projektes

• Vertragslaufzeit

• Projektvolumen 1: Volumen in Stück

• Projektvolumen 2: Anzahl der Lieferorte

• Projektvolumen 3: Anzahl der Bezugsberechtigten

• Projektinhalt 1: Beschreibung des Warenkorbs

• Projektinhalt 2: Beschreibung Helpdesk

• Projektinhalt 3: Beschreibung Garantie & SLAs

Eine Referenz ist dann geeignet, wenn 7 von den angegebenen 9 Kriterien aus Sicht des Auftraggebers den ausgeschriebenen Leistungen nahekommt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.

A4.2 - Nachweis eines zertifizierten und aktuell gütigen Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.

A4.3 - Zwei Referenzprojekte von IT – Liefer- und Dienstleistungsrahmenverträgen in vergleichbarer Art und Größe mit den angebotenen Produkten oder vergleichbar innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den folgenden Angaben, einzutragen in Anlage 08 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen – Referenztemplate im Excel-Format:

• Angaben zum Auftraggeber

• Kurzbeschreibung des Projektes

• Vertragslaufzeit

• Projektvolumen 1: Volumen in Stück

• Projektvolumen 2: Anzahl der Lieferorte

• Projektvolumen 3: Anzahl der Bezugsberechtigten

• Projektinhalt 1: Beschreibung des Warenkorbs

• Projektinhalt 2: Beschreibung Helpdesk

• Projektinhalt 3: Beschreibung Garantie & SLAs

Eine Referenz ist dann geeignet, wenn 7 von den angegebenen 9 Kriterien aus Sicht des Auftraggebers den ausgeschriebenen Leistungen nahekommt.

Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch- beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) alle Nachweise einreicht und alle Mindestanforderungen erfüllt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung

- Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)

- Vergabeunterlagen gem. Kapitel 3.4.2 Verpflichtung auf Vertraulichkeit ff

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene

Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4

Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben

werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag

ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,

wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern

auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/05/2022
Ortszeit: 12:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller

- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (SWR) innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (SWR) gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber (SWR) gerügt wer-den,

- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (SWR), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2022

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Bühl
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Eningen unter Achalm
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Schwendi
Schwenningen
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Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
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Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
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Staig
Starzach
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