Beschaffung von Behandlungsstühlen für die Zahnklinik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_08_01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Behandlungsstühlen für die Zahnklinik
Lieferung 39 zahnärztlichen Behandlungseinheiten für die Zahnklinik des UK Bonn.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Die Universitätsklinik Bonn AöR, Venusberg-Campus 1 (ehem. Sigmund-Freud-Straße 25), in 53127 Bonn (im Folgenden Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt für das in der Bonner Stadtmitte liegende Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZZMK), Welschnonnenstraße 17, 53111 Bonn, die Anschaffung von insgesamt 39 Behandlungssystemen. Für die studentische Ausbildung werden 28 Behandlungssysteme und für die Kieferorthopädie 11 Behandlungssysteme ausgeschrieben. Die Systeme bzw. der Anbieter, müssen über eine Qualitätssicherung (QS) verfügen und gemäß ISO-Normen, sowie den allgemein gültigen Standards und Vorschriften für zahnmedizinische Arbeitsplätze und dem MPG entsprechen.
Die zu liefernden Behandlungssystemen müssen nahtlos in die vorhandene System- und Netzwerklandschaft des Universitätsklinikums Bonn integriert werden können. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Behandlungssysteme auf die bereits vorhandenen Medienanschlüsse (Versorgungs- und Medien-Anschlüsse) montiert werden müssen. Des Weiteren muss der Austausch der Behandlungssysteme, der sich in zwei Bauabschnitte aufteilt, innerhalb der Semesterferien erfolgen.
Im 1. Bauabschnitt werden 20 Behandlungssysteme abgenommen. Im 2. Bauabschnitt werden 19 Behandlungssysteme benötigt.
Vom künftigen Auftragnehmer (im Folgenden AN) zu erbringenden Leistungen sind:
1. Der erste Bauabschnitt umfasst 14 Räume, in der 3. Etage und 6 Räume in der 4. Etage des bestehenden ZZKM. Die dort vorhandenen Behandlungssysteme müssen vom AN demontiert und fachgerecht entsorgt werden. Anschließend werden in den Räumen Brandschutzmaßnahmen vom AG durchgeführt. Im Anschluss müssen insgesamt 20 Behandlungssysteme vom AN in den Räumen montiert und dem AG betriebsfertig übergeben werden. Die kompletten Umbaumaßnahmen müssen in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 2022 durchgeführt werden und abgeschlossen sein. Der AN hat sich für die Demontage der bestehenden Bestuhlung und Lieferung und Montage der Neuen mit dem GB 07 Baumanagement abzustimmen. Die Kontaktdaten liegen den Vergabeunterlagen bei.
2. Der zweite Bauabschnitt soll ebenfalls in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Wintersemester 2022/2023 durchgeführt werden und abgeschlossen sein. Dieser Bauabschnitt umfasst auch 14 Räume, in der 3. Etage sowie 5 Räume in der 4. Etage des bestehenden ZZKM. Auch hier muss der AN die vorhandenen Behandlungssysteme demontieren und entsorgen. Anschließend werden in den Räumen Brandschutzmaßnahmen vom AG durchgeführt. Anschließend müssen die weiteren 19 Behandlungssysteme vom AN in den Raum montiert und betriebsfertig an den AG übergeben werden. Der AN hat sich für die Demontage der bestehenden Bestuhlung und Lieferung und Montage der Neuen mit dem GB 07 Baumanagement abzustimmen. Die Kontaktdaten liegen den Vergabeunterlagen bei.
Für die Bauabschnitte gilt:
Die vollständige Inbetriebnahme, sowie die Ersteinweisungen und Mitarbeiterschulungen sind ebenfalls vom AN zu erbringende Leistungen.
Alle geräteseitigen Schnittstellen, die für die vollständige Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen im Angebot enthalten sein. Zum Zeitpunkt der Auslieferung wird die aktuelle Hardware-, Software- und Firmware-Version geliefert. Die Gewährleistung muss mindestens 24 Monate ab Abnahme betragen und ist im Angebotspreis enthalten.
Der AG behält sich als Option vor, den AN zusätzlich mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB).
Durchführung der Wartung und Instandhaltung der Behandlungsstühle gem. LV Ziff. 8.2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist.
Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1. Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Auftraggeber des Referenzprojektes;
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.);
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung
etc.);
- Ausführungszeitraum;
- Auftragsvolumen;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).
2. Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
3. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. EN ISO 13485:2003+AC:2009 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820 QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System
4. Bieter müssen angeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung nachzuweisen.
Es gelten im Fall des Zuschlags nacheinander als Vertragsbestandteile:
a) das Auftragsschreiben des Auftraggebers mit sämtlichen Anlagen (insb. Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, Skizzen)
b) die Besonderen Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Bonns (UKB)
c) die Vereinbarung zum Datenschutz (VDS) UKB
d) die Vertragsbedingungen des Landes NRW
e) die BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL sowie die geltenden Nebenbedingungen
f) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.2.7): Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.
2. zu Ziff. III.1.3:
Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die unter Ziff. III.1.3 genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
3. Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD9PH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).