Beschaffung der IT-Infrastruktur für die Integrierte Leitstelle Freudenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: DRK-3-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-freudenstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-freudenstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der IT-Infrastruktur für die Integrierte Leitstelle Freudenstadt
Beschaffung der IT-Infrastruktur für die Integrierte Leitstelle Freudenstadt
Freudenstadt
Für die Integrierte Leitstelle Freudenstadt wird ein Neubau im Industriegebiet oberhalb des Kreiskrankenhauses neu errichtet.
Vorgesehen ist die Ausstattung von fünf vollausgestatteten Einsatzleitplätzen (ELP), sechs Ausnahmearbeitsplätzen (AAP) und drei Funktionsarbeitsplätzen (Leitstellenleitung und Administratoren).
Über dieses LV sollen Komponenten für folgende Bereiche beschafft werden:
- Hochverfügbare Hardwarewareplattformen als Basis für den Betrieb verschiedener virtueller Server, sowie aktive Netzwerkkomponenten und Speichersysteme.
- Datenbankserver und Speichersysteme
- Ausstattung der verschiedenen Arbeitsplatztypen in der ILS.
- Aktive Netzwerkkomponenten
- Großbildmonitore
Die vorhandenen Anwendungen im Bereich Einsatzleitsystem (ELS) und Kommunikations-Management-System (KMS) werden weiter genutzt und auf die neue Hardware migriert.
Neben der Leitstellentechnik muss auch ein Bürokommunikationsnetz (BK-Netz) mit aktiven und passiven Komponenten errichtet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
• Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. So-weit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet desrechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskrite-rien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgrün-den nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
• Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
• Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
• Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
Weitere im Angebotsformular geforderten Angaben:
• Angabe der Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren.
• Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 1 Mio. für Personenschäden für jede einzelne Person, mindestens EUR 2 Mio. für Sachschäden und mindestens EUR 0,5 Mio. für Vermögensschäden besteht oder im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gestellt wird.
Der Bieter muss einen Mindestumsatz nachweisen. Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz muss in den vergangenen drei Geschäftsjahren mindestens 1,5 Mio. Euro pro Jahr betragen haben.
1. Referenzen: Mindestens zwei geeignete Referenzen von Projekten, vergleichbar des ausgeschriebenen Leistungsumfangs, in Integrierten Leitstellen mit mindestens acht Arbeitsplätzen in der ILS. Die Inbetriebnahme muss in den letzten vier Jahren (nicht vor dem 01.04.2018) bis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stattgefunden haben.
2. Eigene Servicehotline: Nachweis einer Servicehotline mit ständiger Erreichbarkeit (24 Stunden, ganzjährig) und Rufannahme durch einen Mitarbeiter (kein Anrufbeantworter). Die Reaktionszeit bis zum Beginn der Störungsbeseitigung auf den Systemen der Leitstelle durch einen geeigneten Servicetechniker, darf nicht mehr als 15 Minuten nach Abgabe der Störungsmeldung betragen.
3. Nächster Servicestandort: Nachweis eines Servicestandorts bzw. Servicestandorten von denen aus die Mitarbeiter für eine Störungsbehebung anreisen, im Fall ein Einsatz in der Leitstelle erforderlich ist. Der Mitarbeiter muss vier Stunden nach Feststellung der Notwendigkeit des Vor-Ort Einsatzes in der Leitstelle eintreffen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx