Stadtwerke Stuttgart GmbH: Beschaffung von Ladeeinrichtungen im privaten und halb-öffentlichen Raum Referenznummer der Bekanntmachung: 04002-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-stuttgart.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.energiedienste-stuttgart.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Stuttgart GmbH: Beschaffung von Ladeeinrichtungen im privaten und halb-öffentlichen Raum
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH (nachfolgend: SWS) planen ihr Geschäftsfeld im Bereich privater, halb-öffentlicher und öffentlicher Ladeinfrastruktur weiter auszubauen. Hierfür soll Normalladeinfrastruktur ("AC-Ladeeinrichtungen") als auch Schnellladeinfrastruktur ("DC-Ladeeinrichtungen") beschafft werden.
Der Schwerpunkt bei der Beschaffung liegt im Segment Normalladeinfrastruktur ("AC-Ladeeinrichtungen") und hier im Einzelnen für die Bereiche der Wohnungswirtschaft (Ein- und Mehrfamilienhaus und Genossenschaft), bei Unternehmen (Mitarbeiter*innen und Flotten) sowie auf halb-öffentlichen Flächen. Für diese Bereiche sollen gemäß der Vergabeverordnung (VgV) AC-Ladeeinrichtungen mit insgesamt bis zu 3.967 AC-Ladeeinrichtungen über zwei Jahre ab dem 01.06.2022 mit einer zweifachen optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr beschafft werden. Aufgrund der unterschiedlichen technischen sowie funktionellen Anforderungen an die AC-Ladeeinrichtungen und Nutzung findet für das Segment Normalladeinfrastruktur eine Aufteilung des Auftrags in fünf Losen (Los 1 bis Los 5) statt.
Ein weiterer Schwerpunkt umfasst das Segment Schnellladeinfrastruktur ("DC-Ladeeinrichtungen") mit den Anwendungsfeldern DC City, DC Flotten und DC Parks. Für diese Bereiche sollen gemäß der Vergabeverordnung (VgV) insgesamt bis zu 77 DC-Ladeeinrichtungen über zwei Jahre mit einer zweifachen optionalen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr beschafft werden. Aufgrund der unterschiedlichen technischen sowie funktionellen Anforderungen an die DC-Ladeeinrichtungen und Nutzung findet für das Segment Schnellladeinfrastruktur eine Aufteilung des Auftrags in drei Losen (Los 6 bis Los 8) statt.
Die SWS hat sich zur Durchführung eines offenen Verfahrens nach § 14 Abs. 1 S. 1 VgV entschlossen.
Die mit SWS vereinbarten Leistungen sollen auch von verbundenen Unternehmen, insbesondere den Energiediensten der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH, zu gleichen Konditionen abrufbar sein.
Die AC-Ladeeinrichtungen in diesem Los werden für die Produktbereiche P1 & P2, P3 und P4 in den Anwendungsfeldern Ein- & Mehrfamilienhaus, Genossenschaft und Unternehmen angefragt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A.I.2/1: Technisches Lastenheft Light AC inkl. Eichrecht. Die SWS gehen davon aus, dass in Zukunft voraussichtlich etwa die Hälfte der Ladeeinrichtungen eichrechtskonform sein müssen. In diesem Los sind daher anzubieten: Ein Modell, das die Anforderungen des Eichrechts nicht erfüllt, sowie ein Modell, das eichrechtskonform ist.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können während der Grundlaufzeit im 1. Vertragsjahr 208 Ladeeinrichtungen, im 2. Vertragsjahr 238 Ladeeinrichtungen und dem optionalen Verlängerungszeitraum im 3. Vertragsjahr 264 Ladeeinrichtungen und im 4. Vertragsjahr 178 Ladeeinrichtungen beschafft werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die SWS dem Auftragnehmer dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende anzeigt.
Die AC-Ladeeinrichtungen in diesem Los werden für die Produktbereiche P1 & P2 für die Anwendungsfeldern Ein- & Mehrfamilienhaus angefragt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A.I.2/2: Technisches Lastenheft Standard AC inkl. Eichrecht. Die SWS gehen davon aus, dass in Zukunft voraussichtlich etwa die Hälfte der Ladeeinrichtungen eichrechtskonform sein müssen. In diesem Los sind daher anzubieten: Ein Modell, das die Anforderungen des Eichrechts nicht erfüllt, sowie ein Modell, das eichrechtskonform ist.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können während der Grundlaufzeit im 1. Vertragsjahr 116 Ladeeinrichtungen, im 2. Vertragsjahr 174 Ladeeinrichtungen und dem optionalen Verlängerungszeitraum im 3. Vertragsjahr 232 Ladeeinrichtungen und im 4. Vertragsjahr 233 Ladeeinrichtungen beschafft werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die SWS dem Auftragnehmer dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende anzeigt.
Die AC-Ladeeinrichtungen in diesem Los werden für den Produktbereich P3 im Anwendungsfeld Wohnungswirtschaft (Große Parkgaragen und Parkplätze) angefragt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A.I.2/2: Technisches Lastenheft Standard AC inkl. Eichrecht. Die SWS gehen davon aus, dass in Zukunft voraussichtlich etwa die Hälfte der Ladeeinrichtungen eichrechtskonform sein müssen. In diesem Los sind daher anzubieten: Ein Modell, das die Anforderungen des Eichrechts nicht erfüllt, sowie ein Modell, das eichrechtskonform ist.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können während der Grundlaufzeit im 1. Vertragsjahr 116 Ladeeinrichtungen, im 2. Vertragsjahr 174 Ladeeinrichtungen und dem optionalen Verlängerungszeitraum im 3. Vertragsjahr 232 Ladeeinrichtungen und im 4. Vertragsjahr 233 Ladeeinrichtungen beschafft werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die SWS dem Auftragnehmer dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende anzeigt.
Die AC-Ladeeinrichtungen in diesem Los werden für den Produktbereich P4 im Anwendungsfeld Unternehmen (Flotten und Mitarbeiter) angefragt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A.I.2/2: Technisches Lastenheft Standard AC inkl. Eichrecht. Die SWS gehen davon aus, dass in Zukunft voraussichtlich etwa die Hälfte der Ladeeinrichtungen eichrechtskonform sein müssen. In diesem Los sind daher anzubieten: Ein Modell, das die Anforderungen des Eichrechts nicht erfüllt, sowie ein Modell, das eichrechtskonform ist.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können während der Grundlaufzeit im 1. Vertragsjahr 117 Ladeeinrichtungen, im 2. Vertragsjahr 163 Ladeeinrichtungen und dem optionalen Verlängerungszeitraum im 3. Vertragsjahr 197 Ladeeinrichtungen und im 4. Vertragsjahr 223 Ladeeinrichtungen beschafft werden.
Der obsiegende Bieter wird mit der Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH einen Rahmenvertrag zu identischen Konditionen abschließen.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die SWS dem Auftragnehmer dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende anzeigt.
Die AC-Ladeeinrichtungen in diesem Los werden für den Produktbereich P5 im Anwendungsfeld halb-öffentliche Flächen angefragt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A.I.2/2: Technisches Lastenheft Standard AC inkl. Eichrecht. Für alle Ladeeinrichtungen müssen die geltenden Anforderungen des Mess- und Eichrechts müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegen.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können während der Grundlaufzeit im 1. Vertragsjahr 114 Ladeeinrichtungen, im 2. Vertragsjahr 195 Ladeeinrichtungen und dem optionalen Verlängerungszeitraum im 3. Vertragsjahr 136 Ladeeinrichtungen und im 4. Vertragsjahr 143 Ladeeinrichtungen beschafft werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die SWS dem Auftragnehmer dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende anzeigt.
Die DC-Ladeeinrichtungen in diesem Los werden für den Produktbereich P7 im Anwendungsfeld DC City angefragt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A.II.2: Technisches Lastenheft Standard DC, Anwendungsfeld City. Für die angebotene Ladehardware muss mindestens eine Auf- bzw. Nachrüstbarkeit nach geltenden Mess- und Eichrecht nachweisbar vorliegen.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können während der Grundlaufzeit im 1. Vertragsjahr 22 Ladeeinrichtungen, im 2. Vertragsjahr 0 Ladeeinrichtungen und dem optionalen Verlängerungszeitraum im 3. Vertragsjahr 2 Ladeeinrichtungen und im 4. Vertragsjahr 0 Ladeeinrichtungen beschafft werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die SWS dem Auftragnehmer dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende anzeigt.
Die DC-Ladeeinrichtungen in diesem Los werden für den Produktbereich P7 im Anwendungsfeld DC Flotte angefragt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A.II.2: Technisches Lastenheft Standard DC, Anwendungsfeld Flotte. Für die angebotene Ladehardware muss mindestens eine Auf- bzw. Nachrüstbarkeit nach geltenden Mess- und Eichrecht nachweisbar vorliegen.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können während der Grundlaufzeit im 1. Vertragsjahr 10 Ladeeinrichtungen, im 2. Vertragsjahr 1 Ladeeinrichtungen und dem optionalen Verlängerungszeitraum im 3. Vertragsjahr 1 Ladeeinrichtungen und im 4. Vertragsjahr 1 Ladeeinrichtungen beschafft werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die SWS dem Auftragnehmer dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende anzeigt.
Die DC-Ladeeinrichtungen in diesem Los werden für den Produktbereich P7 im Anwendungsfeld DC Park angefragt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A.II.2: Technisches Lastenheft Standard DC, Anwendungsfeld Park. Für die angebotene Ladehardware muss mindestens eine Auf- bzw. Nachrüstbarkeit nach geltenden Mess- und Eichrecht nachweisbar vorliegen.
Auf Grundlage der abzuschließenden Rahmenvereinbarung können während der Grundlaufzeit im 1. Vertragsjahr 10 Ladeeinrichtungen, im 2. Vertragsjahr 10 Ladeeinrichtungen und dem optionalen Verlängerungszeitraum im 3. Vertragsjahr 10 Ladeeinrichtungen und im 4. Vertragsjahr 10 Ladeeinrichtungen beschafft werden.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die abzuschließende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Laufzeit verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die SWS dem Auftragnehmer dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende anzeigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
-- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
--- Erklärung über den Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des --Bestehens des Bewerbers anzugeben
--- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
--- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
--- Unternehmensdarstellung des Bewerbers , die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmender ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen umfasst
--- Erklärung über den Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Bewerbers anzugeben
--- Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensfall (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr) ; alternativ eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bewerber entsprechend zu versichern
--- Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder über ein vergleichbares System
--- Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Vergleichbar sind Referenzen, die sich auf die Lieferung von Ladeeinrichtungen mit insgesamt mindestens 80 % der prognostizierten jährlichen Absatzmenge im 1. Vertragsjahr (kaufmännisch gerundet) Ladepunkten beziehen. Mindestens eine Referenz muss sich dabei auf die Lieferung von Ladeeinrichtungen beziehen, welche die Mindestanforderungen des für das Los einschlägige Technische Lastenheft erfüllen. Damit eine Referenz wertungsfähig ist, sind die in dem Formblatt genannten Angaben zu machen:
- Auftraggeber
- Ansprechpartner
- Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Leistungszeitraum
- Anzahl der gelieferten Ladepunkte
- Angabe des Typs der gelieferten Ladeeinrichtung, wobei zwischen den folgenden Typen unterschieden wird:
1. AC-Wallbox - erfüllt Mindestanforderungen der Vertragsanlage 2: Technisches Lastenheft AC Light (Los 1)
2. AC-Wallbox - erfüllt Mindestanforderungen der Vertragsanlage 2: Technisches Lastenheft AC Standard (Lose 2-5)
3. AC-Wallbox - erfüllt Mindestanforderungen der Vertragsanlage 2: Technisches Lastenheft AC Standard (Lose 2-5) zzgl. Eichrecht
4. DC-Standladesäule - erfüllt Mindestanforderungen der Vertragsanlage 2: Technisches Lastenheft DC (Lose 6-8) im Anwendungsfeld "City"
5. DC-Standladesäule - erfüllt Mindestanforderungen der Vertragsanlage 2: Technisches Lastenheft DC (Lose 6-8) im Anwendungsfeld "Flotte"
6. DC-Standladesäule - erfüllt Mindestanforderungen der Vertragsanlage 2: Technisches Lastenheft DC (Lose 6-8) im Anwendungsfeld "Park"
--- Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich
--- Angabe des Auftragsteils, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von dem Unterauftragnehmer des Bewerbers nachzufordern
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRU3G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.