Lieferung eines Drei-Achs-LKW mit hydr. Wechselsystem, Kipper und Kran Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Drei-Achs-LKW2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Drei-Achs-LKW mit hydr. Wechselsystem, Kipper und Kran
Lieferung eines Drei-Achs-LKW mit hydr. Wechselsystem, Kipper und Kran
69469 Weinheim
Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Im Wesentlichen sind die Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz ausgelegt, im Sommerdienst zum Transport von Baumaterialien und Schüttgütern, als Ladefahrzeuge für Grabarbeiten sowie als Zugfahrzeug von Anhängern mit schweren Baumaschinen.
Die Angabe in Pos. II 2.7) erfolgt aus technischen Systemgründen. Die Lieferung hat innerhalb von 18 Monaten ab Auftragserteilung zu erfolgen. Es ist kein andauernder Vertrag Gegenstand der Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Es ist zu erklären, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Es ist außerdem zu erklären,
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden,
- dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden,
- dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden,
- dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden.
Ferner sind Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Es ist zum Unternehmen zu erklären,
- dass über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren oder
vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
- dass es sich nicht in Liquidation befindet.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Dieser wäre auf Verlangen der ausschreibenden Stelle vorzulegen.
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt.
Dort ist zu erklären:
Nennung des gesamten Jahresumsatzes sowie des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils der Jahre 2020, 2019 und 2018.
Nachweis einer auftragsrelevanten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: 500.000,- EUR.
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Dort ist zu erklären:
Nennung geeigneter Referenzen über vergleichbare Leistungserbringungen in den letzten höchstens drei Jahren.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle sind im Bedarfsfall während der Angebotsbindefrist innerhalb von 7 Kalendertagen vom Bieter Musterbereitstellungen bzw. Vorführungen zu ermöglichen. Die Präsentationen erfolgen am Leistungsort oder an einem nah gelegenen Ausstellungsort (Umkreis 100 Kilometer von Heidelberg) und sind für das Landratsamt Rhein-
Neckar-Kreis (ausschreibende Stelle) kostenfrei durchzuführen.
Das Vorführfahrzeug muss die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen.
3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen nach Leistungsinhalt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Rechnungsstellung
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden- Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an [gelöscht]. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Hinweis zur digitalen Abgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das E- Vergabe-System.
Eine Übersendung in Papierform oder in einer anderen Weise ist nicht zulässig.
Etwaige Angaben in den Ausschreibungsunterlagen zur Angebotsabgabe in Papierform sind bei diesem Verfahren nicht relevant, da explizit eine digitale Angebotsabgabe festgelegt wurde. Das Angebot muss nicht elektronisch signiert werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Plattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Auf folgende Regelungen wir hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.