RV LVR-Schülerbeförderung 2022, Regionallos Region Nord (Viersen) Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2022-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
RV LVR-Schülerbeförderung 2022, Regionallos Region Nord (Viersen)
Im Rahmen der Schülerbeförderung wird für den LVR die tägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu den verschiedenen LVR-Förderschulen vergeben. Details zu den Wohnorten, den Standorten der Schulen sowie die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Beförderungsplänen je Los.
LVR-Hanns-Dieter-Hüsch-Schule / DST 480
Horionstraße 14
41749 Viersen
Diese Leistungsbeschreibung bezieht sich auf das Regionallos der Dienststelle 480 in Viersen (Linie 480-RL1). Im Rahmen der Schülerbeförderung wird für den LVR die tägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zwischen der LVR-Klinik Viersen, Süchtelner Str. 208 und der LVR-Hanns-Dieter-Hüsch-Schule, Horionstr. 14 in Viersen vergeben. Details zu dem Standort der Schule und der Klinik sowie die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte dem beige-fügten Beförderungsplan und dieser Leistungsbeschreibung.
Pro Schulwoche können bis zu 35 Touren anfallen. Aufgrund der aktuellen Corona-Vorgaben müssen die Schüler*innen gemäß der Unterbringung in der Klinik (Stationen) getrennt in fes-ten Gruppen befördert werden. Diese Trennung spiegelt sich auch in der Klassenzusammensetzung wider. Des Weiteren ist im Schulalltag die Belastbarkeit der Schüler*innen nicht immer gleichbleibend gegeben. Hierdurch werden ggf. mehrmals am Tag Zwischenfahrten erforderlich. Daher ist eine gewisse Flexibilität des Vertragspartners Voraussetzung für die Leistungsdurchführung.
Die Beförderung ist daher eher als eine Art "Shuttle-Service" zu betrachten. Es muss zwingend sichergestellt werden, dass die Kinder auch für notwendige Zwischenfahrten innerhalb von ca. 10 Minuten abgeholt werden können. Daher sollte das Fahrpersonal den ganzen Tag vor Ort sein.
Grundsätzlich finden die Fahrten zur folgenden Uhrzeiten statt:
Hinfahrten: 07:40 Uhr und 08:25 Uhr
Rückfahrten: 10:20 Uhr und 12:10 Uhr
Wie bereits oben beschrieben, kommt es immer wieder zu Zwischenfahrten oder auch späteren Rückfahrten.
Derzeit werden insgesamt 24 Personen befördert die sich aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf drei Gruppen aufteilen:
Gruppe FZH I Psychosomatik: 6 Personen
Gruppe FZH I Kindergruppe: 6 Personen (hier ist immer eine Begleitperson auf allen Touren einzusetzen)
FZH II Waldhaus: bis zu 11 Personen, plus derzeit 1 Rollstuhlfahrerin
(es handelt sich um eine Rollstuhlmitnahme)
Für die Leistungserbringung sind zwingend 3 Fahrzeuge einzusetzen, die nach Bedarf und bei einer größeren Schülerzahl der FZH II Gruppe um ein weiteres Fahrzeug ergänzt werden können.
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einmalig mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung für das Schuljahr 2025 / 2026 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.12.2024.
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopie der Gewerbeanmeldung
- Angabe des Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe p.a.), bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Nachweis über das Bestehen oder den Neu-Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden 3.000.000 € und Sachschäden 1.000.000 € oder alternativ pauschal 4.000.000 €, bitte füllen Sie hierfür den Vordruck Bietereignung aus
- Dem Angebot ist mindestens eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre ist, beizufügen (wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht für den LVR im Bereich der Schülerbeförderung tätig waren). Die Angaben sollten hinsichtlich Art und Umfang als Referenz für die ausgeschriebene Leistung geeignet sein. Bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister (wenn vorhanden)
- Kopie der Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung (wenn
vorhanden), bitte füllen Sie hierfür ebenfalls den "Vordruck Bietereignung" aus.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.