Auswahlverfahren Notfallrettung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 22-18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Notfallrettung 2023
Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist der Abschluss von zwei Verträgen zwecks Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung auf geeignete gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren, die der Auftraggeber einseitig ausüben kann.
Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
Holzwickede
Kreis Unna Florianstraße 3 59423 Unna Der Rettungsdienst ist in den kreisangehörigen Kommunen Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist für das Zur-Verfügung-Stellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen persönlich sowie fachlich qualifizierten Personals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte im Grund- und Sonderbedarf verantwortlich. Der Auftragnehmer führt die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch.
Der Rettungswachenstandort (Rettungswache Holzwickede), sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (RTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte werden gemäß Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung.
Die Vorhaltung für den Grundbedarf in Los 1 - Holzwickede umfasst den Versorgungsbereich der Rettungswache Holzwickede mit folgendem Vorhalteumfang: 1 RTW, 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden). Der Vorhalteumfang für den Sonderbedarf beträgt maximal 100 Stunden im Jahr.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber im Sinne einer einseitigen Option vor, je Los jeweils zusätzlich die Vorhaltung eines weiteren RTW im Umfang von maximal 168 Rettungsmittelwochenstunden oder im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden einschließlich des erforderlichen Personals zu beauftragen. Bei einer Erweiterung um 84 Rettungsmittelwochenstunden wäre der zusätzliche RTW einschließlich Personal 7 Tage die Woche jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr vorzuhalten. Bei einer Erweiterung um 168 Rettungsmittelwochenstunden wäre der zusätzliche RTW einschließlich Personal 24 Stunden, 7 Tage die Woche vorzuhalten. Der Die Vorhaltung und Leistungsausführung erfolgt an / ausgehend von den auftraggeberseits für die Regelvorhaltung an den Rettungswachen Holzwickede und Fröndenberg zur Verfügung gestellten Rettungswachen. Die Beauftragung und der genaue Um-fang der Erweiterungsoption (168 oder 84 Rettungsmittelwochenstunden) wird dem Auftragnehmer mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 6 Monaten in Textform mitgeteilt. Eine Beauftragung im Umfang der Erweiterungsoption kann frühestens ab dem 2. Beauftragungsjahr erfolgen (d.h. Beginn der Leistungsausführung im Umfang der Erweiterungsoption frühestens zu Beginn des 2. Beauftragungsjahrs).
Abweichend von der vertraglichen Regelvorhaltung ist im Umfang der Erweiterungsoption für den RTW auftragnehmerseits zusätzlich das erforderliche Rettungsmittel zu stellen. Die jeweils nötige medizintechnische Ausstattung und Geräte stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ebenfalls die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten für die Wartung des Rettungsmittels trägt der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen. Zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen ist der Auftraggeber auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los bis zu 15 % berechtigt. Zur kurzfristigen Reaktion ist der Auftraggeber zudem berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend an einem anderen Rettungswachenstandort im Kreis Unna einzusetzen
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Fröndenberg
Kreis Unna Florianstraße 3 59423 Unna Der Rettungsdienst ist in den kreisangehörigen Kommunen Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist für das Zur-Verfügung-Stellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen persönlich sowie fachlich qualifizierten Personals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte im Grund- und Sonderbedarf verantwortlich. Der Auftragnehmer führt die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch.
Der Rettungswachenstandort (Rettungswache Fröndenberg), sowie die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungsmittel (RTW) inklusive der Reserverettungsmittel und der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte werden gemäß Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien stellt der Auftraggeber ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung.
Die Vorhaltung für den Grundbedarf in Los 2 - Fröndenberg umfasst den Versorgungsbereich der Rettungswache Fröndenberg mit folgendem Vorhalteumfang: 1 RTW, 24 Stunden, 7 Tage die Woche (168 RM-Wochenstunden). Der Vorhalteumfang für den Sonderbedarf beträgt maximal 100 Stunden im Jahr.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber im Sinne einer einseitigen Option vor, je Los jeweils zusätzlich die Vorhaltung eines weiteren RTW im Umfang von maximal 168 Rettungsmittelwochenstunden oder im Umfang von 84 Rettungsmittelwochenstunden einschließlich des erforderlichen Personals zu beauftragen. Bei einer Erweiterung um 84 Rettungsmittelwochenstunden wäre der zusätzliche RTW einschließlich Personal 7 Tage die Woche jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr vorzuhalten. Bei einer Erweiterung um 168 Rettungsmittelwochenstunden wäre der zusätzliche RTW einschließlich Personal 24 Stunden, 7 Tage die Woche vorzuhalten. Die Vorhaltung und Leistungsausführung erfolgt an / ausgehend von den auftraggeberseits für die Regelvorhaltung an den Rettungswachen Holzwickede und Fröndenberg zur Verfügung gestellten Rettungswachen. Die Beauftragung und der genaue Umfang der Erweiterungsoption (168 oder 84 Rettungsmittelwochenstunden) wird dem Auftragnehmer mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 6 Monaten in Textform mitgeteilt. Eine Beauftragung im Umfang der Erweiterungsoption kann frühestens ab dem 2. Beauftragungsjahr erfolgen (d.h. Beginn der Leistungsausführung im Umfang der Erweiterungsoption frühestens zu Beginn des 2. Beauftragungsjahrs).
Abweichend von der vertraglichen Regelvorhaltung ist im Umfang der Erweiterungsoption für den RTW auftragnehmerseits zusätzlich das erforderliche Rettungsmittel zu stellen. Die jeweils nötige medizintechnische Ausstattung und Geräte stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ebenfalls die zur Einsatzdurchführung erforderlichen Betriebs- und Kraftstoffe sowie die einsatzbezogenen, zur Aufgabendurchführung erforderlichen medizinischen und sonstigen Verbrauchsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten für die Wartung des Rettungsmittels trägt der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist bei Bedarfsänderungen etwa wegen Veränderungen des Einsatzaufkommens dazu berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen. Zur kurzfristigen Reaktion auf Bedarfsänderungen ist der Auftraggeber auch außerhalb von förmlichen Bedarfsplanfortschreibungen zur Änderung der Gesamtwochenvorhaltestundenanzahl je Los bis zu 15 % berechtigt. Zur kurzfristigen Reaktion ist der Auftraggeber zudem berechtigt, den Auftragnehmer vorübergehend an einem anderen Rettungswachenstandort im Kreis Unna einzusetzen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1. Januar 2028, 7:00 Uhr zu verlängern (Optionszeitraum). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe)
[* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU],
- Gültiger Freistellungsbescheid (§§ 52 ff. AO)/ gültiger Feststellungsbescheid (§ 60a AO). Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, wenn daraus insgesamt hervorgeht, dass das Ziel des Bieters in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, dieser nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne zur Zielerreichung reinvestiert.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (siehe Ziff. 4 des Angebotsschreibens)
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 8, 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter außer-dem einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ziehen und diesen in die Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes / Bescheinigung in Steuersachen als PDF-Datei (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert ist, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen in Kopie (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungssummen je
Versicherungsfall: EUR 5.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR 3.000.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen Vermögensschäden.
Hinweis: Die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache Maximierung pro Versicherungsfall und Jahr ist ausreichend. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
- Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres als PDF-Datei
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 8, 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
- (Referenz-) Liste über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Jahre sind unter Verwendung der Anlage Referenzliste mit den dort vorgesehenen Angaben.
Hinweis: Die vom Bieter einzureichende ausgefüllte Anlage Referenzliste muss mindestens eine Referenz enthalten, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist (siehe auch Hinweise auf der Anlage Referenzliste selbst). Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden.
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV).
Die beauftragten Auftragnehmer müssen gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB sein. Eine Beteiligung nicht gemeinnütziger Anbieter auch für einen Einsatz als Nachunternehmer ist unzulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die fachliche Qualifikation des Personals rechtzeitig vor Leistungsausführungsbeginn durch Gewährung der Einsichtnahme in die Unterlagen nachzuweisen. Diese Pflicht hat keinen Einfluss auf die Eignung des Bieters im Auswahlverfahren.
Der Auftragnehmer darf keine Mitarbeiter für die Durchführung einsetzen, deren Führungszeugnis Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) enthält, oder die nicht entsprechend der Ziffer 3 des Runderlasses des MAGS NRW vom 1.1.2022 zum Einsatzzeitpunkt über die Beurteilung "Leistungsnachweis erbracht" seitens des ÄLRD des Auftraggebers verfügen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
online
Vertreter der Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Siehe Ziff. II.1.4). Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Der Auftraggeber vertritt dabei rechtlich die Auffassung, dass die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen. Insoweit wird auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2019 (C-465/17) verwiesen. Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass die nationale obergerichtliche Rechtsprechung in der Folge teilweise die Auffassung vertritt, dass die Bereichsausnahme auf Grund spezieller landesrechtlicher Vorschriften bzw. vor dem Hintergrund der Fassung der Landesrettungsdienstgesetze im Hinblick auf den Kreis der für eine Beauftragung in Betracht kommenden Auftragnehmer Landesrettungsdienstgesetze, unanwendbar ist (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss v. 12.06.2019, 13 ME 164/19; VGH Bayern, Beschluss vom 26.04.2019, 12 C 19.621; OLG München, Beschluss vom 21.10.2019, Verg 13/19; OLG Celle, Beschluss vom 25.06.2019, 13 Verg 4/19). Für Nordrhein-Westfalen, wo die Mitwirkung im öffentlichen Rettungsdienst in § 13 RettG NRW geregelt ist, liegt bislang keine entsprechende Entscheidung vor.
2. Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
3. Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot folgende weitere Erklärungen/ Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefüllte Anlage "Angebotsschreiben"
- Ausgefüllte Anlage "Preisblatt" (nur die Tabellenblätter der Lose, für die ein Angebot abgegeben werden soll, im Excel und zusätzlich im PDF-Format, bei Abweichung zwischen Excel-Dokument und PDF-Dokument gilt das PDF-Dokument)
- Ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung MiLoG"
- Folgende Bieterkonzepte (vom Bieter selbst zu erstellen): Konzept 2a "Personalausfall", Konzept 2b "Gesundheitsmanagement", Konzept 2c "Personaleinsatz sowie Ausbildung / Nachwuchskräfte", Konzept 2d "Sonderbedarfskonzept und Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst"
5. Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.
6. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt aus-schließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
7. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter-www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
8. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
9. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DML7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/
Siehe u.a. Ziff. VI.3): Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Weist ein Bieter den Auftraggeber nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf Rechtsverstöße hin, obwohl ihm dies aufgrund von Kenntnis oder Kennen müssen eines erkennbaren Verstoßes oder einer Unklarheit möglich gewesen wäre, verzichtet er auf die Geltendmachung zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Ziff. 3.5 der Bewerbungsbedingungen).
Es wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend nicht um ein offenes Verfahren nach EU-Vergaberecht, u. a. nach Maßgaben der Bestimmungen der VgV und des GWB handelt. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
Ungeachtet der vorstehenden Hinweise wird vorsorglich auf die nach EU-Vergaberecht geltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen verwiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:
§ 160 GWB (Absatz 3, Auszug)
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.