EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Werne Referenznummer der Bekanntmachung: SV 2022_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werne.de
Adresse des Beschafferprofils: www.werne.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Werne
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen je Los:
- Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll und E Schrott.
- Los 2: Sammlung und Transport von Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen.
Sammlung und Transport von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll und E Schrott
Stadtgebiet Werne
Sammlung und Transport von Restmüll und Biomüll:
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege;
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l grundsätzlich im 14-täglichen Rhythmus (1.100 l auch wöchentlich) sowie Abfuhr satzungsgemäß bereitgestellter Restabfallsäcke (inkl. Gestellung von Restabfallsäcken);
- Transport der Abfälle zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen.
Sammlung und Transport von Altpapier:
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege;
- Leerung der Behälter mit einem Volumen von 240 l und 1.100 l grundsätzlich im vierwöchentlichen Rhythmus;
- Transport des Altpapiers zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Sammlung und Transport von Sperrmüll und E-Schrott:
- Straßensammlungen (getrennte Erfassung von E-Schrott) innerhalb von spätestens vier Wochen nach Anmeldung;
- Abwicklung des Anmeldesystems über den Auftragnehmer oder im Onlineverfahren;
- Transport der Abfälle zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
- zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Transport von Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen
Stadtgebiet Werne
- Zweimal jährliche Sammlung von Strauchschnitt (Frühjahr und Herbst);
- Einmal jährliche Sammlung von Weihnachtsbäumen;
- Transport der Abfälle zu der vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
- zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn der Vertrag vom Auftraggeber nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Biomüll oder Altpapier.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die gewerbliche oder kommunale Sammlung von mindestens 300 Mg Siedlungsabfall pro Jahr.
Alternativ: Referenzen gemäß Los 1
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Biomüll oder Altpapier in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 25.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Monate in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die gewerbliche oder kommunale Sammlung von mindestens 300 Mg Siedlungsabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/ des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ: Referenzen gemäß Los 1
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Metropole Ruhr". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/ abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Metropole Ruhr" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang der Vergabeplattform "Vergabesatellit Metropole Ruhr" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD0DM3P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.