ST 22023 EU-weite Ausschreibung von Beratungs- und Planungsleistungen für die WSAA Neuss
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
ST 22023 EU-weite Ausschreibung von Beratungs- und Planungsleistungen für die WSAA Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die Vergabe von Beratungs- und Planungsleistungen (Ingenieurleistungen gemäß HOAI) für die kreiseigene Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage, mechanisch-biologischer Anlagenteil (WSAA-MBA) in der Stadt Neuss.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Für die WSAA-MBA stehen in naher Zukunft wesentliche erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen, sowohl in Bezug auf die Gebäude als auch auf die Maschinen- und Rottetechnik an. Gleichzeitig haben sich die Nutzungsanforderungen des Kreises an die Anlage aufgrund geänderter abfallwirtschaftlicher Rahmenbedingungen geändert.
Insofern steht der Rhein-Kreis Neuss derzeit vor der Grundsatzentscheidung, ob eine Instandsetzung oder ein Neubau der WSAA-MBA erfolgen soll.
Dem Kreis und seinen Entscheidungsgremien sollen daher in einer ersten Beauftragungsstufe zunächst die Grundlagen für eine Entscheidung über die Art der zukünftigen Abfallbehandlung bereitgestellt werden. In diesem Rahmen hat ein Variantenvergleich zu erfolgen. Zur Prüfung der Varianten sind Kriterien zu entwickeln und die Varianten u. a. anhand wirtschaftlich/technischer und ökologisch/abfallwirtschaftlicher Kriterien zu bewerten.
Nach der Entscheidung des Kreistages für eine der Varianten soll der Bieter in einer zweiten Beauftragungsstufe die gewählte Variante nach den Bestimmungen der HOAI (LPH 2 – 9 gem. § 43 HOAI, ggf. unterteilt in weitere Beauftragungsstufen) sowie die Planung der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) umsetzen. Zusätzlich sollen im Rahmen der 2. Stufe ggf. die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung beauftragt werden (Option).
Erforderliche Leistungen der Tragwerksplanung und eine ggf. erforderliche Freianlagenplanung sind nicht Gegenstand der Beauftragung und werden gesondert ausgeschrieben.
Nach Planungs-/Baufortschritt
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert, die – als Auswahlkriterium Nr. 1 – einen Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 vorweisen können und die – als Auswahlkriterium Nr. 2 – über mindestens eine Referenz über ein gesondertes Beratungsprojekt/Studie zu wirtschaftlich/technischen Fragen unterschiedlicher Behandlungstechniken für kommunale Siedlungsabfälle (ASN 20 03 01) im Zeitraum 2018 bis Februar 2022 verfügen. Hierbei müssen die in der zu beauftragenden Variantenuntersuchung (Stufe I) zu berücksichtigenden Kriterien zumindest zu wesentlichen Teilen Inhalt des/der Referenzprojekte sein. Die anzugebende Referenz (Eigenerklärung) muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Leistungsinhalt). Es kann sich hierbei auch um die Referenz der Mindestbedingung Nr. 7 handeln soweit in diesem Projekt sowohl wirtschaftlich/technische als auch ökologisch/abfallwirtschaftliche Fragen behandelt wurden.
Hinweis: Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird.
Sollten nicht mindestens vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien vollständig erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Sollten mehr als vier Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien vollständig erfüllen, erfolgt eine Losentscheidung, so dass auch in diesem Fall die vorgesehene Zahl von max. vier Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist (§ 75 Abs. 6 VgV).
Örtliche Bauüberwachung in der zweiten Bauftragungsstufe (vgl. Ziff. II.2.4)
zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich zunächst nur um die derzeit geschätzte Laufzeit in Bezug auf die erste Beauftragungsstufe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (Mindestumsatz 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr).
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Planungsleistungen (Neubau/Umbau) für eine Anlage zur mechanisch-biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen/Bioabfällen (ASN 20 03 01);
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Planungsleistungen (Neubau/Umbau) für eine Anlage zur mindestens mechanischen Behandlung von Siedlungsabfall (ASN 20 03 01);
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über ein gesondertes Beratungsprojekt/Studie zu ökologisch/abfallwirtschaftlichen Fragen unterschiedlicher Behandlungstechniken für kommunale Siedlungsabfälle (ASN 20 03 01).
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) jeweils durchschnittlich mindestens zwei Verfahrensingenieure und zwei Bauingenieure beim Bewerber beschäftigt waren;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Planungsleistungen (Neubau/Umbau) für eine Anlage zur mechanisch-biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen/Bioabfällen (ASN 20 03 01) mit einer Kapazität von mindestens ca. 30.000 Mg/Jahr. Das Projekt muss im Zeitraum 2016 bis 2021 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Der beauftrage Leistungsumfang muss mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 3 bis 8 des § 43 der HOAI umfassen. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Anlagendurchsatz);
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Planungsleistungen (Neubau/Umbau) für eine Anlage zur mindestens mechanischen Behandlung von Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) mit einer Kapazität von mindestens ca. 30.000 Mg/Jahr. Das Projekt muss im Zeitraum 2016 bis 2021 abgeschlossen worden sein oder sich derzeit im Bau (LPH 8) befinden. Der beauftrage Leistungsumfang muss mindestens wesentliche Teile der Leistungsphasen 3 bis 8 des § 43 der HOAI umfassen. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Anlagendurchsatz);
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über ein gesondertes Beratungsprojekt/Studie zu ökologisch/abfallwirtschaftlichen Fragen unterschiedlicher Behandlungstechniken für kommunale Siedlungsabfälle (ASN 20 03 01) im Zeitraum 2018 bis Februar 2022. Hierbei müssen die in der zu beauftragenden Variantenuntersuchung (Stufe I) zu berücksichtigenden Kriterien zumindest zu wesentlichen Teilen Inhalt des Referenzprojektes sein. Die anzugebende Referenz (Eigenerklärung) muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Leistungsinhalt).
Die zu vergebenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (insb. §§ 43 und 47).
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben;
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der Vergabeplattform „subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen;
3. Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform „subreport ELViS" an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 25.04.2022 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist;
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber bzw. von den Bewerbergemeinschaften als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang auf „subreport ELViS" einzureichen (vgl. Ziffer I.3);
5. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nicht berücksichtigt;
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.