Förderbaustein 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 22-54
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderbaustein 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
Durchführung des Förderbausteins 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit.
Personal- sowie direkte und indirekte arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für 5 VZÄ-Stellen Coaching für 10 Monate zuständig für die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" im Kreis Unna aufgeteilt nach Losen.
1,5 VZÄ-Stellen mit Zuständigkeit für die Kommunen Lünen, Selm und Werne
Kreis Unna Lünen, Selm, Werne
Durchführung des Förderbausteins 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit.
Personal- sowie direkte und indirekte arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für 1,5 VZÄ-Stellen Coaching für 10 Monate zuständig für die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" in den Kommunen Lünen, Selm und Werne
1,5 VZÄ-Stellen mit Zuständigkeit für die Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen
Kreis Unna Bergkamen, Kamen und Bönen
Durchführung des Förderbausteins 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit.
Personal- sowie direkte und indirekte arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für 1,5 VZÄ-Stellen Coaching für 10 Monate zuständig für die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" in den Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen
2 VZÄ-Stellen mit Zuständigkeit für die Kommunen Unna, Fröndenberg, Holzwickede und Schwerte
Kreis Unna Unna, Fröndenberg, Holzwickede und Schwerte
Durchführung des Förderbausteins 1 "Coaching" der Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit.
Personal- sowie direkte und indirekte arbeitsplatzbezogene Sachausgaben für 2,0 VZÄ-Stellen Coaching für 10 Monate zuständig für die Zielgruppe der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" in den Kommunen Unna, Fröndenberg, Holzwickede und Schwerte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage Auszug aus Handels-/Berufsregister oder vergleichbares Register, sofern eine Eintragung erforderlich ist
2. Vorlage der Eigenerklärung Eignung
3. Vorlage der Eigenerklärung Ausschlussgründe
4. Nachweis einer der folgenden Voraussetzungen:
- Volkshochschule oder nach §14 WbG-NRW anerkannte Bildungseinrichtung
- Träger von BAMF-Integrationskursen
- Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich Jugendberufshilfe mit einschlägiger Erfahrung
- Institution wie Wohlfahrtsverband, Kommune, Kammer, Verband, Verein, Wirtschaftsförderung oder Stiftung
Eigenerklärung der Umsätze der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zu zwei Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen aus den letzten drei Jahren. Es ist auch ausreichend, wenn die Referenzaufträge in den letzten drei Jahren abgeschlossen, aber früher begonnen wurden bzw. den letzten drei Jahren begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind.
Die Ausschreibung steht unter folgenden Vorbehalten:
1. Bewilligung der beantragten Fördermittel. Sollten die Fördermittel nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden, wird kein Zuschlag bzw. nur ein Zuschlag für das genehmigte Volumen der Fördermittel erteilt.
2. Zustimmung des Kreistages des Kreises Unna zur weiteren Durchführung der Initiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit".
Abschnitt IV: Verfahren
online
Vertreter der Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Deutschsprachiges Personal vor Ort ist obligatorisch.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DM80
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.