Universität Hohenheim - Rahmenvertrag arbeitsmedizinische Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: UH_2022-0051
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart-Hohenheim
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hohenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Hohenheim - Rahmenvertrag arbeitsmedizinische Dienstleistungen
Rahmenvertrag ab 01.07.2022 über 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Universität Hohenheim gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz in Ver
Universität Hohenheim - 028
Arbeitssicherheit
Fruwirthstr. 12
70599 Stuttgart-Hohenheim
arbeitsmedizinische Betreuung für 24 Monate
mit 2maliger Verlängerungsoption um je 12 weitere Monate.
zweimalige Verlängerungsoption um je ein Jahr bis maximal 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Approbationsurkunde
Nachweis über die arbeitsmedizinische Fachkunde (§ 4 ASiG)
Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis (zur Erreichung der Außeneinrichtungen der Universität Hohenheim
Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß § 4
Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit der DGUV-V2. Die arbeitsmedizinische
Vorsorge schließt die Hohenheimer Kindergärten (2 Einrichtungen) ein.
Es wird auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, das
Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV-V2 Betriebsärzte und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Unfallverhütungsvorschriften der UKBW
(Unfallkasse Baden-Württemberg) in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge