Vg. Bauleistungen Geländeaufschüttung Hafen Emmelsum Referenznummer der Bekanntmachung: 30-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deltaport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vg. Bauleistungen Geländeaufschüttung Hafen Emmelsum
Geländeaufschüttung im Hafen Emmelsum zur Erweiterung des Gewerbegebietes
Hafen Emmelsum 46562 Voerde
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei Rheinkilometer 813 den Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde sowie den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Stadt Wesel. Die Stadt Voerde und die Stadt Wesel liegen am unteren Niederrhein und innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen.
DeltaPort beabsichtigt die Erweiterung der Umschlag- und Lagerkapazität im Hafen Emmelsum. Hierzu soll das westlich an den Hafen angrenzende, bisher unbebaute Gelände durch flächenmäßige Auffüllung für eine neue Logistikfläche hochwasserfrei aufgehöht werden. In einer weiteren Baumaßnahme ist die Verlängerung der Kaianlage/-mauer vorgesehen, die hier allerdings nicht gegenständlich ist. Durch die ca. 1,2 km lange und ca. 80 m - 220 m breite Geländeaufschüttung wird die Gewerbefläche des Hafen Emmelsum entlang des Westkais auf insgesamt rd. 23,9 ha vergrößert.
Zur Ertüchtigung des Geländes für die geplante Nutzung ist der gesamte Bereich bis auf eine Höhe von 23,90 m NHN aufzufüllen. Da die Erweiterungsfläche i. M. auf einer Höhe von +20,50 m NHN im Süden und +18,00 m NHN im Norden liegt, muss das Gelände etwa um 3,40 m bis 5,9 m angehoben werden. Insgesamt werden rd. 795.500 m³ Böden eingebaut. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ein 0,60 m mächtiger Oberflächenaufbau bis auf ein mittleres Geländeniveau von 24,50 m NHN, so dass die zukünftige Verkehrsfläche ein Freibordmaß von ca. 0,69 bis 0,84 m zum Bemessungshochwasser BHQ2004 aufweist.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen die Bauleistungen zur Geländeaufschüttung beauftragt werden. Für eine detailliertere Darstellung der zu erbringenden Leistung wird auf die Vergabeunterlage und die dieser beigefügte Leistungsbeschreibung samt Anlagen verwiesen.
Der Baubeginn für die Gesamtmaßnahme ist für Mitte Juli 2022 vorgesehen. Ein Baubeginn vor dem 18.07.2022 ist nach derzeitiger Kenntnis aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die technische Bearbeitung ist rechtzeitig vor Baubeginn durchzuführen.
Der Baubeginn (und damit die Bauzeit und der Bauablaufplan) ist ggf. anzupassen, falls der Nachweis durch einen faunistischen Fachgutachter des AG (ökologische Baubegleitung, ÖBB), dass die zu schützenden Vogelarten nicht im Baufeld oder innerhalb der artspezifischen Fluchtdistanzen brüten, nicht erbracht werden kann. Die Kosten einer solchen Verzögerung des Baubeginns werden über eine eigene Position im Leistungsverzeichnis vergütet.
Mit der Bauausführung ist, sobald dies aus naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten möglich ist, unverzüglich zu beginnen.
Die Fertigstellung des Fangedammes einschließlich Verwallung auf ganzer Länge soll spätestens im Zeitraum Anfang August 2023 bis Mitte Oktober 2023 erfolgen.
Die Gesamtmaßnahme (inkl. Umverlegung der Straße "Am Schied" aber exklusive der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) ist spätestens bis zum 31.07.2025 fertigzustellen.
1. Den Bietern wird dringend empfohlen, sich zur Angebotsbearbeitung über die Lage der Baustelle und die örtlichen Gegebenheiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu informieren.
2. Die Ortsbesichtigung hat in Anwesenheit eines Vertreters des Auftraggebers zu erfolgen. Für eine Terminvereinbarung haben sich die Bieter an Herrn Sebastian Siebel ([gelöscht] oder Tel.: +49281 / 3002303-25) zu wenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, beglaubigte Übersetzungen gesondert anzufordern.
Für die Eignungsprüfung sind von den Bietern die folgenden Erklärungen und Nachweise bis zu dem Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen.
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in §§ 123, 124 GWB / Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit bei Vorliegen einer der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB / Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU getroffen worden sind, sind diese in einem gesonderten Dokument darzustellen und dem Formblatt Angebot Bieter bzw. Formblatt Mitglieder Bietergemeinschaft beizufügen.
b) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Bieters/Mitglieds auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
c) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
d) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur Unterbeauftragung vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
e) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft.
f) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), wobei die Angaben für jedes Geschäftsjahr gesondert zu machen sind.
b) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft für vergleichbare Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021), wobei die Angaben für jedes Geschäftsjahr gesondert zu machen sind. Vergleichbar sind Bauleistungen zur Herstellung von Erdbauwerken im Bereich des Wasserbaus und die Geländeaufschüttung zur Baureifmachung von Bauflächen.
c) Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung für den Auftragsfall (Bauzeit und Gewährleistungszeitraum) mit der Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00. EUR je Schadensfall für Personenschäden, Sach- und sonstige Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert. Im Auftragsfalle ist eine solche Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachzuweisen. Ausreichend ist der Nachweis eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers, dass im Auftragsfall diese Deckungssumme zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
a) Mit Abgabe des Angebots sind unter Verwendung des Formblatt Angebot Bieter und Formblatt Mitglieder Bietergemeinschaft von jedem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft Erklärungen über das jährliche Mittel der vom Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren (2019-2021) Beschäftigten (aufgeteilt in Technische Bearbeitung, Bauleitung, Schachtmeister/Poliere und gewerbliche Arbeitnehmer) einzureichen.
b) Mit Abgabe des Angebots sind mindestens zwei und maximal fünf Unternehmensreferenzen (je Bieter bzw. Bietergemeinschaft) über vergleichbare Projekte aus dem Bereich "Erdbau" aus den letzten zehn Jahren vorzulegen.
Vergleichbar sind Referenzen über Bauleistungen zur Herstellung von Erdbauwerken im Bereich des Wasserbaus und/oder Geländeaufschüttung zur Baureifmachung von Bauflächen und/oder qualifizierter Erdbau (z. B. Deponiebau) mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
c) Mit Abgabe des Angebots sind mindestens zwei und maximal fünf Unternehmensreferenzen (je Bieter bzw. Bietergemeinschaft) über vergleichbare Projekte aus dem Bereich "Landschaftsbau" aus den letzten zehn Jahren vorzulegen.
Darzulegen ist mit mindestens einer der eingereichten Projekte die Fachkunde des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich:
- Kenntnissen zur Verpflanzung von mittelgroßen (Ballendurchmesser zwischen 1,5x1,5 m bis 2,5x2,5 m, Ballenhöhe ca. 80-100 cm) und großen (Ballendurchmesser zwischen 2x2 m bis 3x3 m, Ballenhöhe ca. 100-150 cm) Gehölzen und
- Kenntnissen im Bereich von naturschutzfachlich veranlassten Einsaaten und Verpflanzung von Grassoden.
Es wird klargestellt, dass nicht jede Referenz für sich genommen als Nachweis für alle vorstehend aufgeführten Bereiche der Fachkunde dienen können muss. Soweit jede Referenz für sich genommen vergleichbar im o. g. Sinn ist, kann der vollständige Nachweis auch durch die Gesamtheit der eingereichten Referenzen erfolgen.
1. Im Verfahren zugelassen sind natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft, soweit dieser Zusammenschluss keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
2. Bei einem Zusammenschluss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haften und einen für die Vertretung bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Sie haben mit ihrem Angebot eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Eine Bietergemeinschaft hat auch im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften.
3. Ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis spätestens zur Angebotsabgabe möglich.
4. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft sein. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, sofern nicht nachgewiesen ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
5. Soweit es nicht auf eine Differenzierung ankommt, werden Bieter und Bietergemeinschaften im Folgenden zusammenfassend "Bieter" genannt.
1. Beträgt die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer, hat der Auftragnehmer im Auftragsfall folgende Sicherheiten zu leisten:
a) Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
b) Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
2. Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft"
- die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft"
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B das Formblatt "Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft".
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt ausschließlich auf dem elektronischen Wege.
Bei der Öffnung elektronischer Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die hier gegenständlichen Leistungen werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 14 SektVO vergeben.
2. Diese Vergabeunterlage sowie die dazugehörigen Anlagen wurden den Bietern in elektronischer Form kostenfrei zum Download auf der Vergabeplattform https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt.
3. Die Kommunikation mit DeltaPort erfolgt vorrangig über die Nachrichtenfunktion der Plattform. Bei technischen Einschränkungen auf der vorgenannten Plattform erfolgt die Kommunikation in Textform per E-Mail. Bei solchen Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. DeltaPort empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt.
5. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6. Alle von DeltaPort ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.
7. DeltaPort wird nur solche Angebote berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform fristgerecht über die entsprechende Funktion des jeweiligen Projektraums eingegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ abgerufen werden. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung erforderlich. Eine postalische Abgabe des Angebotes, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.
8. Die Bieter werden auch bei Verwendung der von DeltaPort erstellten Formblätter nicht von der eigenen Verantwortung zur Abgabe eines formell und materiell korrekten Angebotes (insbesondere auch bzgl. der Vorlage von Dokumentenübersetzungen) entbunden.
9. Änderungen an den Vergabe- und/oder Vertragsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Etwaige dem Angebot beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Angebotes.
10. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYQDM86
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html