Lieferung einer Dispositionssoftware für einen Ridepoolingverkehr inklusive Planung des Betriebsgebietes
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]245
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new-mobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Dispositionssoftware für einen Ridepoolingverkehr inklusive Planung des Betriebsgebietes
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH schreibt in diesem Vergabeverfahren die Beschaffung einer Software für den Betrieb eines Ridepoolingservices inklusive der Planung des Betriebsgebietes aus. Hierbei handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr ohne Fahrplan unter Nutzung virtueller Haltestellen (Ridepooling). Dieser wird voraussichtlich nach §44 des Pbefg zugelassen.
Die zu beschaffende Softwarelösung soll aus drei Teilen bestehen:
- Eine Fahrgastapp für Smartphones zur Buchung des Ridepoolingservices;
- Ein zentrales System für die NEW; mit dem der Betrieb in allen Varianten verwaltet werden kann;
- Eine App für die Fahrer zur Entgegennahme und Verwaltung der Fahrten.
Mönchengladbach
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH schreibt in diesem Vergabeverfahren die Beschaffung einer Software für den Betrieb eines Ridepoolingservices inklusive der Planung des Betriebsgebietes aus. Hierbei handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr ohne Fahrplan unter Nutzung virtueller Haltestellen (Ridepooling). Dieser wird voraussichtlich nach §44 des Pbefg zugelassen.
Die zu beschaffende Softwarelösung soll aus drei Teilen bestehen:
- Eine Fahrgastapp für Smartphones zur Buchung des Ridepoolingservices;
- Ein zentrales System für die NEW; mit dem der Betrieb in allen Varianten verwaltet werden kann;
- Eine App für die Fahrer zur Entgegennahme und Verwaltung der Fahrten.
Die Buchungsmöglichkeit für den Fahrgast soll als „White-Label-App“ zur Verfügung gestellt werden, da diese Funktion Teil der in Entwicklung befindlichen NEW-App werden soll. Dazu ist ein Konzept durch den Bieter zu erstellen, wie dieser die Einbindung in die NEW-App umsetzen wird.
Da es sich um ein gefördertes Projekt handelt, ist eine Finanzierung des Projektes aktuell nur bis Dezember 2023 gesichert. Die Beschaffung der Software soll als „Software as a Service“ erfolgen, wobei projektspezifische Anpassungen gesondert abgerechnet werden können. Zudem werden einige Positionen optional abgefragt, deren Einsatz im Rahmen der Bietergespräche besprochen werden soll. Da es der NEW wichtig ist, einen erfahrenen Softwarepartner zu gewinnen, sind entsprechende Referenzen über erfolgreiche Projekte im Bereich Ridepooling im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzureichen.
Überblick Betriebsgebiet:
Das Betriebsgebiet ist festgelegt und in der Anlage "Betriebsgebiet" dargestellt. Jedoch müssen hier noch die virtuellen Haltestellen definiert werden. Es ist bereits festgelegt, welche Grundparameter für den Service gültig sind. Die Anzahl und Art der Fahrzeuge sind bestimmt, der Tarif für den Fahrgast liegt ebenfalls fest. Es werden insgesamt drei Fahrzeuge für zwei Bediengebiete eingeplant, zudem wird es zwei Lademöglichkeiten für die vollelektrischen Fahrzeuge geben. Die Fahrzeuge werden von den Mitarbeitern der NEW gefahren, es wird vorerst keine Subunternehmer geben.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zunächst einmalig um 24 Monate (01.01.2024 - 31.12.2025) und anschließend einmalig um weitere 24 Monate (01.01.2026 - 31.12.2027) zu verlängern (Verlängerungsoptionen), indem er bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der regulären bzw. der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die Verlängerungsoption gegenüber dem Auftragnehmer ausübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB.
2) Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt sein. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
3) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1) Vorlage von mindestens drei Referenzen in den letzten 5 Jahren aus dem Ridepoolingbereich mit vergleichbarem Leistungsumfang innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz.
2) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems. Ist ein Zertifikat eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2000 vorhanden, so ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Falls der Bewerber nicht nach DIN ISO 9001:2000 zertifiziert ist, muss dem Teilnahmeantrag eine Beschreibung seines Qualitätsmanagementsystems beigefügt werden.
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI.3.).
Zu 1) Mindestens eine Referenz muss ein Projekt mit integrierter Planung des Betriebsgebietes sein.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten;
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und — die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden. Es wird jedoch mit mindestens 3 Bietern verhandelt, sofern ausreichend Angebote eingegangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.