Sanierung Georg-Büchner-Gymnasium Felix-Klein-Straße 3

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/vergabe.html
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.duesseldorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Georg-Büchner-Gymnasium Felix-Klein-Straße 3

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Am Schulstandort Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein- Straße 3 / Tersteegenstraße 62, befinden sich mehrere Gebäude aus verschiedenen Bauzeiten. Im Rahmen des Projektes wird das Hauptgebäude für die Bedürfnisse des

Schulbetriebs als G9 Gymnasium hergerichtet und brandschutztechnisch saniert. Zudem wird an das Hauptgebäude eine Außentreppenanlage vom Schulhof in

den Musikraum des Kellergeschosses angebaut. Ansonsten finden keine Anbauten statt. Die Fassade und das Dach der Aula werden erneuert. Die Maßnahme umfasst rund 12.600 qm BGF schulische Fläche. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. In den Außenanlagen

werden Rückhaltevolumen durch Mulden, Kiesspeicher oder Speicherkörper geschaffen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
45210000 Bauleistungen im Hochbau
45260000 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten
45262100 Gerüstarbeiten
45262670 Metallbauarbeiten
45262700 Umbau von Gebäuden
45261000 Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten
45261200 Dachdeck- und Dachanstricharbeiten
45261300 Klempnerarbeiten
45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
45443000 Fassadenarbeiten
44423400 Schilder und Zubehör
44520000 Schlösser, Schlüssel und Scharniere
45331211 Installation von lufttechnischen Anlagen in Außenanlagen
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
45311000 Installation von Elektroanlagen
45313100 Installation von Aufzügen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Schulstandort Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein- Straße 3 / Tersteegenstraße 62, befinden sich mehrere Gebäude aus verschiedenen Bauzeiten. Im Rahmen des Projektes wird das Hauptgebäude für die Bedürfnisse des

Schulbetriebs als G9 Gymnasium hergerichtet und brandschutztechnisch saniert. Zudem wird an das Hauptgebäude eine Außentreppenanlage vom Schulhof in

den Musikraum des Kellergeschosses angebaut. Ansonsten finden keine Anbauten statt. Die Fassade und das Dach der Aula werden erneuert. Die Maßnahme umfasst rund 12.600 qm BGF schulische Fläche. Die Arbeiten werden in mehreren Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb durchgeführt. In den Außenanlagen

werden Rückhaltevolumen durch Mulden, Kiesspeicher oder Speicherkörper geschaffen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
31/03/2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2022

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