174-2021, Gebäudeautomation und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik), Sanierung der 5-fach Sporthalle Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 174-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
174-2021, Gebäudeautomation und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR-Technik), Sanierung der 5-fach Sporthalle Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen
Allgemein:
Die Stadt Leverkusen plant die Kernsanierung einer 5-fach Sporthalle in Leverkusen, Ortsteil Schlebusch. Die Sporthalle gehört zu dem Schulkomplex der Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch.
Bezogen auf das ausgeschriebene Gewerk:
Die Lüftungsanlagen werden komplett erneuert und sind mit in die Steuerung der Gebäudeautomatisation einzubinden.
Die Wärmeversorgungsanlagen werden komplett erneuert einschließlich sämtlicher Rohrleitungen, Heizflächen und neuem Heizungsverteiler. Die Beheizung in der Sporthalle erfolgt mittels Deckenstrahlheizung beziehungsweise in allen anderen Räumen mittels Heizkörpern. Die Wärmeversorgung erfolgt vom Schul-Hauptgebäude.
Gesamtschule Schlebusch Ophovener Str. 4 51375 Leverkusen
Die Lüftungsanlagen werden komplett erneuert und sind mit in die Steuerung der Gebäudeautomatisation einzubinden.
Die Wärmeversorgungsanlagen werden komplett erneuert einschließlich sämtlicher Rohrleitungen, Heizflächen und neuem Heizungsverteiler. Die Beheizung in der Sporthalle erfolgt mittels Deckenstrahlheizung beziehungsweise in allen anderen Räumen mittels Heizkörpern. Die Wärmeversorgung erfolgt vom Schul-Hauptgebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GES Schlebusch Sanierung Sporthalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis möglichst zum 8. Dezember 2021 um 12:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die unter Pkt. III.1) aufgeführten Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1D5QY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.