Ersatzmaßnahme Sohlstabilisierung Bockum-Krefeld von Rhein-km 757,7 bis 763,6 Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E-233.03/E/200/60/132-7561/03/05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-rhein.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzmaßnahme Sohlstabilisierung Bockum-Krefeld von Rhein-km 757,7 bis 763,6
Nassbaggerarbeiten und Verbringung des Materials:
- Geschiebefang erstellen und unterhalten=170.000m³
- Sohlautausch= 310.000m³
-Ausgleichsbaggerung= 11.000m³
Sohlsicherungsarbeiten Lieferung und Einbau:
-Kolkverbau=87.000t CP45/125
-Sohlaustausch=500.000t Wasserbausteingemisch 0-150mm
-Kiesabstreuung= 108.500t Rheinkies
Rhein-km 757,7 bis 763,6
siehe unter II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzmaßnahme Sohlstabilisierung Bockum-Krefeld von Rhein-km 757,7 bis 763,6
Ort: 46483 Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.