Flash basierte Block/SAN-Speichersysteme (produktneutral) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.07 - 9949/21/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flash basierte Block/SAN-Speichersysteme (produktneutral)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Flash basierten Block/SAN-Speichersystemen (produktneutral) und zugehörige Dienstleistungen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zunächst 2 Jahre mit 2x 1 Jahr optionaler Verlängerungsmöglichkeit. Somit beträgt die maximale Laufzeit 4 Jahre.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 170 Mio. Euro (netto) abgerufen werden (Höchstwert Los 1: 80 Mio. Euro und Los 2: 90 Mio. Euro).
Die Gesamtleistung ist in 2 fachliche Lose aufgeteilt. Nur aus organisatorischen Gründen erfolgt die Losaufteilung über parallellaufende Vergabeverfahren.
Folgende Lose werden ausgeschrieben (Kurzbezeichnung):
Los 1: Flash-basierte File/Object-Speichersysteme (produktneutral)
Los 2: Flash-basierte Block/SAN-Speichersysteme (produktneutral)
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren an. Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser drei Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 30.000.000 € (netto) betragen. Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 30.000.000 € (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen. Übersenden Sie hierzu bitte eine selbsterstellte Liste (Nachweis Jahresumsatz)!
Der Bieter muss bestätigen, dass er über eine Partnerlizenz des Herstellers verfügt oder selber der Hersteller ist.
Legen Sie bitte einen geeigneten Nachweis vor! (Nachweis Partnerstatus)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Leistungsschwerpunkt: Aufbau einer Storageumgebung und Lösungen, sowie den damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (z.B.: Installation, Konfiguration, Implementation, Migration, Dokumentation, Abnahme, Wartung und ggf. Schulung).
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Zwei Referenzen muss in behördlichem Kontext erbracht worden sein, die dritte Referenz kann auch außerhalb hiervon erbracht worden sein
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Die Auftragnehmerin hat die Sicherheitsanforderungen der Bedarfsträger zu erfüllen. Sie ist bereit, sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWi zu begeben. Sie hat Mitarbeiter zu stellen, die bereit sind sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, sofern dies vom Bedarfsträger im Projekt als erforderlich angesehen wird.
Bitte bestätigen sie die Bereitschaft in der Anlage "Kriterienkatalog Eignung".
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
B90-Gruene
BaFin
BAnst.PT
BfR
BGHM
BIBB
BImA
BLE
DGE
DNB
EBV
ENGAGEMENT
HSS
NADA
SBB GmbH
SPSG
SVLFG
ZIF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.