Protonenmassenspektrometer im Time of Flight Verfahren (PTR-TOF-MS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0528-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Protonenmassenspektrometer im Time of Flight Verfahren (PTR-TOF-MS)
Protonenmassenspektrometer im Time of Flight Verfahren (PTR-TOF-MS)
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Beschafft werden soll ein Gerät zur Analyse von Atemluft von Patienten und Probanden (m/w/d), die Detektion soll durch ein Protonenmassenspektrometer im Time of Flight Verfahren (PTR-TOF-MS) erfolgen, relevantes Trägergas ist H3O+ in hoher Reinheit. Der Massenspektrometer muss mit dem notwendigen Zubehör zur Erfassung der Atemluft Erwachsener und folgender massenspektrometrischer Analyse geliefert werden, hierzu zählen auch ein Laptop zur Datenerfassung und eine geeignete Softwarelösung zur Erfassung und Aufbereitung der Messwerte in Forschungsgprojekten der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Uniklinik RWTH Aachen. Ziel ist es, in Humanversuchen Indikatoren psychischer Erkrankungen zur Differentialdiagnose und im Therapieverlauf zu erheben.
Deshalb ergeben sich die folgenden Anforderungen an das zu beschaffende Gerät:
- Das von uns zur Beschaffung beauftragte Gerät soll direkt die Atemluft von Patienten und gesunden Probanden erfassen und muss deshalb eine Vorrichtung zum direkten Auffangen von Atemluft umfassen.
- Das Gerät sollte für Untersuchungen am Menschen geeignet sein und mit geeigneter Analysesoftware geliefert werden, mit Schnittstelle zur statistischen (Vor-)auswertung. Hier sind Geräte, die bereits in Forschungsumgebungen eingesetzt werden, vorzuziehen.
- Da die Untersuchungsräume im Hauptgebäude des UKA eher klein sind, ist eine kleine Bauform wünschenswert (z.B. vergleichbar zu einem Kühlschrank, also ca. B 70cm x H 100cm x T100cm), in jedem Fall von einer Person transportierbar. Unter mehreren Angeboten würden wir leichtere Geräte bevorzugen, da die Untersuchungen nicht unbedingt immer im selben Raum stattfinden können und das Gerät somit von Zeit zu Zeit den Standort wechseln muss.
- Um auf vorherigen Messreihen aufzubauen und diese weiter zu entwickeln, muss es sich um ein Gerät auf Basis eines Protonenmassenspektrometers (PTR-TOF-MS) handeln, bei dem Primärionen im kompletten Massenspektrumsbereich direkt erfasst werden. In vorherigen Messungen wurden insbesondere Massen im Bereich 88 - 90 signifikant. Daher sollte die Sensitivität für m/z > 80 über 80 cps/ppbv sein. Wir haben aber Hinweise, dass es auch systematische Unterschiede im Bereich von 40 und niedriger gibt, deshalb erwarten wir direkte Erfassung und eine sehr hohe Empfindlichkeit ab einem Bereich von ca. 19. Diese Spezifikationen erreicht einer unserer Koooperationspartner in einem gemeinsamen genehmigten DFG Projekt auch mit einem OTS-TOF MS Gerät.
· Wichtig ist, dass die Atemluft nicht chemisch vorbehandelt wird und das Trägergas ( H3O+ ) in hoher standardisierter Reinheit (>98%) vorliegt. Wir erwarten bei den Patienten insbesondere sehr kleine Unterschiede im Kontext einer psychiatrischen Therapie und müssen auch in der Lage sein, systematische Variationen durch den hormonalen Zyklus bei weiblichen Teilnehmerinnen zu detektieren.
- Um Artefakte zu vermeiden, sollte keine elektrisch geführte Weiterleitung des Samples erfolgen.
- Wir beabsichtigen, Wiederholungsmessungen in kurzen Intervallen (z.B. alle 30 Minuten) für bis zu einen Tag oder bei einzelnen Probanden z.B. an zwei aufeinander folgenden Tagen jeweils vormittags durchzuführen. Darüber hinaus sollen Wiederholungsmessungen nach 2 und 4 Wochen erfolgen. Das Gerät sollte deshalb in einem Zeitraum von 24 Stunden ohne wiederholte Kalibrierungen möglichst stabil messen und auch langfristig eine hohe standardisierte Messqualität garantieren.
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1 Stück Protonenmassenspektrometersystem im Time of Flight Verfahren (PTR-TOF-MS), bestehend aus
- PTR TOF Massenspektrometer
- Kompakter Time of Flight Massenspektrometer
- Atemlufterfassungskomponente mit Buffer von mindestens 5 Sekunden
- Verbindung zwischen Atemlufterfassung und Analyseeinheit, mit einstellbarer Temperatur (40-180Grad) aus Materialien zur Minimierung von Oberflächeneffekten
- Konfigurierbare Ionenquelle, insbesondere soll das Trägergas ( H3O+ ) in hoher standardisierter Reinheit (>98%) vorliegen
- Reaktionskammer mit sehr stabilen Reaktionsbedingungen, insbesondere einem homogenen elektrischen Feld
- Vakuumsystem
- Detektoreinheit mit geringen elektrischen Störungen und hoher zeitlicher Auflösung ohne Einschränkungen der Messdauer
- Einheit zur genauen Massenskalierung, insbesondere für H3O+
- Computersystem zur Datenerfassung (vorzugsweise Notebook/Laptop basiert)
- Datenerfassungs- und analsysesoftware mit digitaler Exportmöglichkeit für weitere statische Auswertungen mit standard-Statistikprogrammpaketen wie SPSS
- In- und Output-Schnittstellen (Softwaregesteuert) für erweiterte Messsequenzen
- Remote-Unterstützung bei der Erstinstallation
- On-Site Training nach Inbetriebnahme (sobald unter CorVid19 Bedingungen möglich)
Alle weiteren Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD3V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de