Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1000976803/AUL

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien

Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1000976803/AUL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33141625 Diagnoseausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung einer

noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis des

Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (nachfolgend kurz: "Selbsttests") gemäß Leistungsbeschreibung für

das Innenressort des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Rahmenvereinbarung soll die Bedarfe an Selbsttests für die kommenden 1 - 2,5 Jahre abdecken.

Die dynamische und nicht vorhersehbare Entwicklung der Pandemie macht verlässliche Berechnungen

schwer. Die aktuelle Vorgabe von 3 G am Arbeitsplatz könnte perspektivisch auch auf 3 G + ausgeweitet

werden. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass Anpassungen der rechtlichen Vorgaben innerhalb

kürzester Zeit erfolgen können. Um an dieser Stelle eine größtmögliche Sicherheit in Bezug auf die Verfügbarkeit von Selbsttests zu haben sowie Veränderungen in der Teststrategie einzukalkulieren, ist eine maximale wöchentliche Abnahme von Selbsttests in Höhe von 500.000 vorgesehen. Es existiert keine

Mindestabnahmemenge. Die regelmäßige wöchentliche Abnahmemenge liegt nach aktueller Planung bei 149.500 Selbsttests, kann aber je nach Entwicklung der pandemischen Lage auf eine regelmäßige wöchentliche Abnahmemenge von 373.750 Selbsttests gesteigert werden. Hierbei handelt es sich um die

derzeit geschätzten Mengen. Aufgrund der dynamischen und nicht vorhersehbaren Entwicklung der Pandemie können die benötigten tatsächlichen Mengen hiervon abweichen.

Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte

bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die Rahmenvereinbarung

verwiesen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
33697000 Medizinische Präparate, ohne zahnärztliches Verbrauchsmaterial
35113000 Schutzausrüstung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

Polizeibekleidungscenter NRW (PBC NRW) In den Hummelknäppen 10c 44534 Lünen Hauptort der Ausführung:

Polizeibekleidungscenter NRW (PBC NRW) In den Hummelknäppen 10c 44534 Lünen Für die Selbsttests

werden aus logistischen Gründen folgende Verpackungsdaten vorgegeben:

- Es sind 20 oder 25 Tests pro einer Packung enthalten. Inwieweit darin z.B. sogenannte Einzeltests oder

andere Gebinde enthalten sind, obliegt dem Anbieter.

- Mindestens 500 und maximal 1500 Schnelltests pro Umkarton mit entsprechender Beschriftung.

- Die maximale Palettenhöhe (inkl. Palette) darf 1,80 m nicht überschreiten.

- Pro Palette sind mindestens 7500 Schnelltests anzuliefern.

Des Weiteren sind die Selbsttests auf Einwegpaletten, Bauart Europalette, Größe 1,20 m (L) x 0,80 m (B) zu

liefern. Die gepackten Kartonagen müssen mit Kantenschonern ausgestattet und durchsichtig bzw. klar einfoliert

sein. Kartonagen und Paletten müssen stabil genug sein, dass bis zu 3 Paletten übereinander gestapelt werden

kön...

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (nachfolgend kurz: "Selbsttests") gemäß Leistungsbeschreibung für

das Innenressort des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Rahmenvereinbarung soll die Bedarfe an Selbsttests für die kommenden 1 - 2,5 Jahre abdecken.

Die dynamische und nicht vorhersehbare Entwicklung der Pandemie macht verlässliche Berechnungen schwer. Die aktuelle Vorgabe von 3 G am Arbeitsplatz könnte perspektivisch auch auf 3 G + ausgeweitet werden. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass Anpassungen der rechtlichen Vorgaben innerhalb

kürzester Zeit erfolgen können. Um an dieser Stelle eine größtmögliche Sicherheit in Bezug auf die Verfügbarkeit von Selbsttests zu haben sowie Veränderungen in der Teststrategie einzukalkulieren, ist eine maximale wöchentliche Abnahme von Selbsttests in Höhe von 500.000 vorgesehen. Es existiert keine

Mindestabnahmemenge. Die regelmäßige wöchentliche Abnahmemenge liegt nach aktueller Planung bei 149.500 Selbsttests, kann aber je nach Entwicklung der pandemischen Lage auf eine regelmäßige wöchentliche Abnahmemenge von 373.750 Selbsttests gesteigert werden. Hierbei handelt es sich um die

derzeit geschätzten Mengen. Aufgrund der dynamischen und nicht vorhersehbaren Entwicklung der Pandemie können die benötigten tatsächlichen Mengen hiervon abweichen.

Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte

bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die Rahmenvereinbarung

verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Drei Vertragsverlängerungsoptionen um jeweils 6 Monate auf bis zu maximal 30 Monaten Vertragslaufzeit (siehe zuvor).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu dem unter Ziffer II.1.7) angegebenen Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) ergeht folgender Hinweis: Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Gesamtwert der Beschaffung entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Der Auftraggeber ist zudem nach § 5 VgV zur Wahrung der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 238-626544
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZA 4.2/1000976803/AUL
Bezeichnung des Auftrags:

Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langkampfen
NUTS-Code: AT335 Tiroler Unterland
Postleitzahl: 6336
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weng im Innkreis
NUTS-Code: AT311 Innviertel
Postleitzahl: 4952
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +43 7723542
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu dem unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) angegebenen Gesamtwert der Beschaffung/des Auftrags (ohne MwSt.) ergeht folgender Hinweis: Der unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung / des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Der Auftraggeber ist zudem nach § 5 VgV zur Wahrung der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.

Zu dem unter Ziffer V.2.4) angegebenen ursprünglich veranschlagten Gesamtwert des Auftrags / des Loses von [Betrag gelöscht] EUR ergeht folgender Hinweis: Die Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Gesamtwertes und des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen. Die EU-Bekanntmachungsformulare sehen jedoch nur die Bekanntmachung des Gesamtwertes vor, der nach § 3 Abs. 4 VgV den geschätzten Gesamtwert aller Einzelaufträge berechnet, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung - gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 VgV einschließlich der Vertragsverlängerungszeiträume - geplant sind. Der Auftraggeber plant insoweit zum jetzigen Zeitpunkt mit 2 Tests pro Beschäftigtem pro Woche und damit mit wöchentlichen Abrufen in Höhe von 149.500 Tests. Da die pandemische Lage sich jedoch ständig entwickelt, möchte der Auftraggeber auch auf die nach der Rahmenvereinbarung mögliche Abrufmenge von wöchentlich 373.750 Tests (5 Tests pro Beschäftigtem pro Woche) zurückgreifen können. In diesem Fall wäre ein Gesamtauftragshöchstwert von ca. 200.000.000,- EUR in Ansatz zu bringen.

Im vorangegangenen offenen Vergabeverfahren unter der EU-Bekanntmachungsnummer 2021/S 238-626544 ging kein wertungsfähiges Angebot ein, sodass der Übergang in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 VgV gerechtfertigt war. Sämtliche geeignete Unternehmen, die im Vorverfahren ein Angebot abgegeben hatten, wurden einbezogen und erhielten die Chance der Beteiligung.

Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D9V2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2022

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