Beschaffung von zwei Messfahrzeugen für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung inklusive der erforderlichen Messtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2022.01.27.36971
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Messfahrzeugen für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung inklusive der erforderlichen Messtechnik
Beschaffung von zwei Messfahrzeugen für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung inklusive der erforderlichen Messtechnik
Kreis Mettmann - Straßenverkehrsamt Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann
Beschafft werden 2 E-Fahrzeuge inklusiver eingebauter Messtechnik für Heck- und Frontmessung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe VETRO Verkehrselektronik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23968
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YP3J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland