Lieferung und Montage von Standardmobiliar zur Büroeinrichtung für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2021-11-29-NW-PEN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Standardmobiliar zur Büroeinrichtung für die AOK NordWest
Gegenstand der Ausschreibung ist der losweise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und die betriebsfertige Montage von Büroeinrichtungsgegenständen. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die Lieferung und betriebsfertige Montage einzelner Büroeinrichtungsstücke bis hin zu vollständigen Einrichtung einzelner Standorte mit Standardmobiliar.
Alle ausgeschriebenen Produkte müssen Serienprodukte sein. Sie müssen entsprechend ihrer Funktion und den Nutzer-Ansprüchen erweiterbar und veränderbar sein.
Folgende Lose werden ausgeschrieben:
- Los 1: Büromobiliar
- Los 2: Stühle
- Los 3: Akustikelemente - Trennwände
- Los 4: Lifttische
- Los 5: Wertfachschränke
Die Auftraggeberin beabsichtigt, zukünftig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Einrichtungsgegenstände, nach Beendigung dieses Rahmenvertrages eine produktbezogene Ausschreibung durchzuführen.
Sonstige Büromöbel
Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Hier ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe bekannt gegeben werden. Bezüglich der geschätzten Mengen wird auf die Vergabeunterlagen (Anlage 3) verwiesen.
Dieses Los beinhaltet u.a.:
- Schreibtische,
- Tische,
- Schränke
Die detaillierten Anforderungen an die Produkte ergeben sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung.
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
Stühle
Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Hier ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe bekannt gegeben werden. Bezüglich der geschätzten Mengen wird auf die Vergabeunterlagen (Anlage 3) verwiesen.
Dieses Los beinhaltet:
- Bürodrehstühle und
- Freischwinger (Besucher-/Konferenzstühle)
Die detaillierten Anforderungen an die Produkte ergeben sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung.
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
Akustikelemente - Trennwände
Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Hier ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe bekannt gegeben werden. Bezüglich der geschätzten Mengen wird auf die Vergabeunterlagen (Anlage 3) verwiesen.
Dieses Los beinhaltet:
Akustikelemente / Trennwände
Das Trennwandsystem muss ein modulares mobiles System in Alurahmenbauweise sein. Die Produkte dieses Systems müssen variabel gestaltet und in Verkettungen miteinander kombinierbar sein.
Die detaillierten Anforderungen an die Produkte ergeben sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung des Mobiliars und weiteren Ausstattungsgegenständen.
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
Lifttische
Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Hier ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe bekannt gegeben werden. Bezüglich der geschätzten Mengen wird auf die Vergabeunterlagen (Anlage 3) verwiesen.
Das Los beinhaltet fahrbare und nicht fahrbare Gaslifttische, die stufenlos höhenverstellbar (von ca. 700-1100 mm) sind.
Die detaillierten Anforderungen an die Produkte ergeben sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung.
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
Wertfachschränke
Region Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
Hier ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Mengenangabe bekannt gegeben werden. Bezüglich der geschätzten Mengen wird auf die Vergabeunterlagen (Anlage 3) verwiesen.
Das Los beinhaltet Wertfachschränke mit 5 Wertschließfächer und mit 10 Wertschließfächer..
Die detaillierten Anforderungen an die Produkte ergeben sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung.
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonstige Büromöbel
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stühle
Ort: Steyerberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Akustikelemente - Trennwände
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lifttische
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wertfachschränke
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRGR4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".