Übernahme der Trägerschaft für verschiedene schulische Maßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: SGT22-40-1-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Trägerschaft für verschiedene schulische Maßnahmen
Vergabe der Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule (OGS) sowie die Randstundenbetreuung der Grundschule Edith-Stein-Schule
Grundlagen der Ausschreibung sind:RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)1 und RdErl. d. MSW v. 23.12.2010 (BASS 12-63 Nr. 2)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Offene Ganztagsschule stellt ein außerunterrichtliches Ganztags- und Betreuungsangebot zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot dar, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. Dies soll durch eine flexible und bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten sichergestellt werden. Laut RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010
In der Randstundenbetreuung werden die Schüler vor Beginn und nach Ende der Unterrichtszeit mit qualitätvollen pädagogischen Angeboten betreut. Eine gesonderte Mittagsverpflegung erfolgt nicht. Es können Kostenbeiträge erhoben werden, die vom Träger festzusetzen und einzuziehen sind.
Die Grundschule Edith-Stein-Schule ist eine 2-zügige Grundschule. Das gesamte Schulgebäude ist zweigeschossig. Alle Bereiche können in Abstimmung mit der Schule für den Offenen Ganztag genutzt werden.
Im aktuellen Schuljahr 2021/2022 hat die Schule 196 Schüler. Hiervon besuchen 126 Schüler die OGS (Stichtagsmeldung). Darüber hinaus nutzt derzeit 1 Schüler die Randstundenbetreuung. Diese Daten bilden die Basis für die weiteren Ausführungen.
Im Folgenden werden die an die Übernahme der Trägerschaft von der Auftraggeberin gestellten Anforderungen sowie die zu erbringenden Leistungen beschrieben.
Der Auftragnehmer erhält in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl am Offenen Ganztag feste finanzielle Zuwendungen. Für die Mittagsverpflegung in der OGS und die Randstundenbetreuung kann der Auftragnehmer Kostenbeiträge selbst festsetzen und von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150 a Abs. 1 nr. 4 Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern (§19 Abs.4 Mindestlohngesetzt)
Der Auftragnehmer soll als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt sein. Sofern ein Bewerber noch nicht als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, muss das Verfahren zur Anerkennung eingeleitet sein.
Der Auftragnehmer soll als gemeinnützig anerkannt sein. Sofern ein Bewerber noch nicht als gemeinnützig anerkannt ist, muss das Verfahren eingeleitet sein.
Der Auftragnehmer soll Erfahrungen in der Trägerschaft einer Offenen Ganztagsschule oder vergleichbarer Bildungs- und Betreuungsangebote haben.
• der Erlass "Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe 1" (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010, Abi. NRW. 1/11 S. 38, be-richtig! 2/11 S. 85; BASS 12-63 Nr. 2)
• der Erlass .,Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschule im Primarbereich" (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.2.2003 (ABI. NRW. S. 43, BASS 11-02 Nr. 19)
• das Rahmenkonzept für die Offene Ganztagsschule der Stadt Gütersloh (Ratsbeschluss vom 30.04.2004, Vorlage Nr. 911/2004)
Der Auftragnehmer soll als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt sein. Sofern ein Bewerber noch nicht als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, muss das Verfahren zur Anerkennung eingeleitet sein.
Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
Nachweis über den Abschluss der Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGBVIII und dem Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII
Der Auftraggeber behält sich vor nach der konkreten Auftragsvergabe vom Auftragnehmer die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses,
einen Nachweis über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung bzw. eines entsprechenden Hochschulabschlusses oder einer vergleichbaren Qualifikation, sowie
einen ärztlichen Nachweis darüber, dass keine ansteckenden meldepflichtigen Krankheiten vorliegen, für das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.