Pförtnerdienste im Mobilmachungssttzpunkt Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6002270312-BwDLZ Köln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pförtnerdienste im Mobilmachungssttzpunkt Düsseldorf
Pförtnerdienste im Mobilmachungsstützpunkt Düsseldorf
40629 Düsseldorf
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von 2 Jahren mit Verlängerungsoption über 2 weitere Jahre über Pförtnerdienste im Mobilmachungsstützpunkt Düsseldorf. Die Leistung ist ganztägig (24/7/365) von 2 Personen zu erbringen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als drei Monate zur Abgabefrist des Teilnahmeantrags); Bieter mit Sitz außerhalb der BRD haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftlandes beizubringen,
- Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen) zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V 034),
- Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen) zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 031 in Verbindung mit Merkblatt BAAINBw-B 096a
- zur Abgabefrist des Teilnahmeantrags gültiger Nachweis über das Bestehen eines Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung, dass bei Zuschlag eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Mindestforderung Versicherung: Mindestdeckung: Personenschäden=1.500.000€, Sachschäden=350.000 €, Abhandenkommen bewachter Sachen=20.000 €, Vermögensschäden=15.000 €
- zur Abgabefrist des Teilnahmeantrags gültiger Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister
- formlose Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen) das ausschließlich Personal eingesetzt wird, das persönlich zuverlässig, körperlich, geistig und sprachlich den Anforderungen des Sicherheitsdienstes gewachsen ist (das Personal kann sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen),
das noch nicht das gesetzliche Rentenalter bei Einstellung erreicht hat,
das über ausreichende Kenntnisse in der Bedienung von EDV-Anlagen verfügt,
für das ein Nachwies über die Freigabe im Bewacherregister vorliegt.
- formlose Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen), dass der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird
- 3 Referenzen über in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen
Mindestforderung Referenzen: Art und Umfang der Leistung, Name der Auskunftsperson, Zeit der Leistungserbringung, Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Nachweis über die Freigabe des Unternehmens im Bewacherregister
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden ausschließlich über die nachstehende Vergabeplattform eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote berücksichtigt, die mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen sind. Dem Teilnahmeantrag sind die unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Bewerber und Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer zuständigen Gerichts oder
Verwaltungsbehörde zum Nachweis der geforderten Teilnehmerqualifikationen einzureichen.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer der Objektbesichtigungen in erforderlich. Die Besichtigungstermine sind mit den in Vergabeunterlagen genannten Personen zu vereinbaren.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit