Rathaus der Zukunft mg+ -Nachhaltigkeitsberatung/Cradle to Cradle (C2C) Referenznummer der Bekanntmachung: RdZ-2021-009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moenchengladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus der Zukunft mg+ -Nachhaltigkeitsberatung/Cradle to Cradle (C2C)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Nachhaltigkeitsberatung/cradle to cradle (C2C) für das Rathaus der Zukunft mg+ in Mönchengladbach. Die Beratungsleistungen werden voraussichtlich im August 2022 vergeben. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen 2025 abzuschließen.
Mönchengladbach
Mit dem Projekt "Rathaus der Zukunft mg+" verfolgt die Stadt Mönchengladbach das Ziel, die Anzahl der aktuell 26 Standorte der städtischen Verwaltung zu reduzieren. Für den neuen zentralen Standort stehen drei innerstädtische Gebäudekomplexe am Markt im Stadtteil Rheydt zur Verfügung. Hier sollen auf ca. 55.000 qm BGF u.a. Arbeitsplätze für voraussichtlich 1.700 Mitarbeitende der Verwaltung mit einem Servicezentrum für die Einwohnerschaft sowie eine Stadtteilbibliothek, Einzelhandelsflächen und die Filiale der Stadtsparkasse Mönchengladbach Rheydt untergebracht werden. Die bestehenden Gebäude verschiedener Epochen und Typologien beinhalten u.a. das historische Rathaus und ein Karstadt-Warenhaus. Sie sind teilweise als Einzeldenkmal bzw. als Denkmalbereich gelistet.
Ziel der Stadt Mönchengladbach ist ein innovativer Gebäudekomplex zeitgenössischer Architektur und Nutzungsorganisation, welcher durch Neubau, Umbau und Sanierung eine nachhaltige Lösung schafft, die gleichermaßen der Geschichte und dem Selbstverständnis und Zukunftszielen der Stadt Mönchengladbach Rechnung trägt, diese in seiner Architektur zeigt und insgesamt ein attraktives und funktionales Arbeitsumfeld und ein einladendes Haus für die Bevölkerung schafft.
Zu diesem Zweck wurde im Januar 2019 ein Planungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren ausgelobt, aus dem das Architekturbüro sop architekten GmbH als 1. Preisträgerin und erfolgreicher Bieterin für die Leistungen der Objektplanung hervorging. Wesentliche und vom Preisgericht gewürdigte Entwurfsmerkmale sind dabei die Ausbildung der Nordfassade als "gläserne Wand" und die damit einhergehende Transparenz, die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz, die stadträumliche Konfiguration, die innere Organisation der Neubauten sowie das Konzept der erweiterten Nachhaltigkeit im Sinne von "Cradle-to-Cradle".
Das Projektgebiet umfasst ca. 23.500 qm. Das Budget beträgt ca. 144,4 Mio. EUR brutto für die Kostengruppen 300 und 400.
Nach Abschluss des Architektenwettbewerbs haben sich insbesondere aufgrund der vom Unternehmen aufgegebenen Nutzung des Karstadt-Gebäudes und aktueller politischer Entwicklungen einige Randbedingungen des Projekts geändert. Die deshalb erforderliche Anpassung des Wettbewerbsentwurfs der sop architekten GmbH ebenso wie insbesondere der Planungsziele Nutzung, Kosten und Termine (und damit auch des der Bekanntmachung beigefügten Vertrages) findet derzeit statt und wird spätestens bis zur Aufforderung einer verbindlichen Angebotsabgabe abgeschlossen sein und den Bietenden mitgeteilt werden. Von wesentlichen Änderungen ist jedoch nicht auszugehen.
1. Verlängerung der Planungs- und Bauzeit und/oder der Frist zur Übergabe an den Nutzer und zur Inbetriebnahme, siehe Hinweis in II.2.4.
2. Verlängerung im Fall weiterer Leistungen über das genannte Datum oder die beschriebenen Leistungen hinaus.
Auswahlkriterien
Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt in drei Stufen:
1. Stufe
Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und vollständig sind.
2. Stufe
Prüfung der Eignung aufgrund der Eignungskriterien/Mindestanforderungen.
3. Stufe
Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung.
Es werden diejenigen Bewerber/innen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Anforderungen der 1. und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Kriterien in der 3. Stufe insgesamt die höchsten Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Bewertet werden drei Referenzen, für die jeweils maximal 250 Punkte, insgesamt also maximal 750 Punkte erreicht werden können. Die Unterkriterien und deren Gewichtung können der Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung entnommen werden.
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Es werden mindestens drei Teilnehmer/innen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bis zu zwei weitere Bewerber/innen werden ausgewählt, sofern der Punktabstand von deren Bewertung der Referenzen zum Drittplatzierten nicht > 50 von max. 750 ist.
Auswahlkriterien:
Technische Leistungsfähigkeit
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Angaben in Schritt 4 des Online-Bewerbungsformulars nach den folgenden Einzelkriterien bewertet. Darüberhinausgehende Informationen über die Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den Referenzprojekten erfahren eine gestufte Bewertung nach Punkten, die unterschiedlich gewichtet werden:
A1 Baumaßnahme, d.h. Sanierung, Neubau oder Umbau
(4-fache Wichtung)
A2 Leistungsbild, ausgedrückt durch Nennung der bearbeiteten Projektstufen und Handlungsbereiche gem. AHO Nr. 9 (2014); je Projektstufe und Handlungsbereich wird 1 Punkt vergeben
(10-fache Wichtung)
A3 Projektgröße durch Nennung der BGF in qm (8-fache Wichtung)
A4 Status der Realisierung (4-fache Wichtung)
A5 Aktualität des Projekts durch Nennung des Jahres des Abschlusses der vom Bewerbenden eigenverantwortlich erbrachten Leistungen (4-fache Wichtung)
Planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit
Die Bewertung der planerisch-konzeptionellen Leistungsfähigkeit (Kriterien B1 und B2) wird die Auftraggeberin durch ein Gremium beraten, dem u.a. Vertreter der Auftraggeberin und mindestens eine von der Auftraggeberin unabhängige Fachperson angehört.
Bewertet wird die planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben im Online-Bewerbungsformular sowie den Darstellungen in den mit der Bewerbung eingereichten Bilddateien zu den Referenzprojekten unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Abschnitt II.2.4 der Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen. Es werden insgesamt 3 Referenzen gewertet.
B1 Das Kriterium B1 zur Bewertung der Originalität-Innovation der Referenzen in Bezug auf die Lösungen zur technischen Nachhaltigkeit beinhaltet die vier nachfolgend genannten Unterkriterien. Die Referenzen und die Unterkriterien werden nicht separat bewertet und nicht zueinander gewichtet, sondern als integrierte Bewertung der Qualität der Referenzprojekte bewertet. Beurteilt wird anhand der mit den zu den Referenzprojekten 1 bis 3 eingereichten Bilddateien und Texten nachvollziehbar dargestellten Informationen, unter Beachtung der Angaben zu den technischen Kriterien, inwiefern die Leistungsfähigkeit für die Planung einer reduzierten oder neutralisierten Auswirkung auf die Umwelt gezeigt wird oder wie die Projekte zur Regenerierung der Umwelt beitragen.
Energie: Sind innovative Aspekte bzw. Energieversorgung und -verbrauch in der Planung berücksichtigt, die Nutzung erneuerbarer Energien, um seinen ökologischen Fußabdruck zu verringern? Angaben zur CO2-Bilanz werden begrüßt.
Zirkularität: Ist das Prinzip der Zirkularitätsplanung (C2C) bei Ressourcen, Materialien und Abfall berücksichtigt, um den Umwelteinfluss zu reduzieren?
Gesundheit und Wohlbefinden: Sind Aspekte der Nutzergesundheit und des Wohlbefindens berücksichtigt?
Umwelt- und Sozialbereich: Sind Umweltbelange wie Biodiversität, Umweltverschmutzung, soziale Integration, öffentliche Bildung, Klimaresistenz berücksichtigt?
Die Bewertung der Plausibilität wird auf drei Ebenen eingestuft:
- wenig plausibel
- teilweise plausibel
- in wesentlichen Teilen plausibel
Die Angabe eines Zertifizierungssystems (z.B. LEED, BREEAM, HQE, DGNB, Valideo, CASBEE, Green Star, BCA Green Mark, HK-BEAM, Verde, Grüne Globen), anhand dessen das Projekt von einer unabhängigen Organisation oder einer öffentlichen Einrichtung begleitet wurde, dient der Plausibilisierung. Die Art der erreichten Zertifizierung oder Bewertung wird bei diesem Kriterium jedoch nicht berücksichtigt.
B2 Das Kriterium B2 umfasst die folgenden fünf Unterkriterien, die die Übertragbarkeit definieren, und berücksichtigt alle in den eingereichten Bilddateien dargestellten Informationen, die sich auf die jeweilige Referenz beziehen:
- innerstädtische Lage / städtischer Kontext
- Komplex aus mehreren Gebäuden/Gebäudeeinheiten
- mehrgeschossige Innenräume
- gemischte Nutzung
- Integration von historischer Bausubstanz
Die Bewertung zum Kriterium B2 ist "durchschnittlich", wenn keine oder bis zu zwei Unterkriterien zutreffen, "hoch", wenn drei oder vier zutreffen und "hervorragend", wenn alle fünf Unterkriterien zutreffen.
Siehe auch Anlage 2 zur Bekanntmachung: Auswahlkriterien.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung. Zunächst beauftragt werden - wie auch aus § 3 Ziff. 3.1 des beigefügten Mustervertrags für die Nachhaltigkeitsberatung/cradle to cradle ersichtlich - die Leistungen bis einschließlich der Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2.
Siehe Anlage 4 zur Auftragsbekanntmachung (Vertragsmuster mit Anlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in", oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/innen oder ihr/e bevollmächtigte/r Vertreter/in und die verantwortliche Projektleitung die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005 /36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nachweise der beruflichen Qualifikation des/der Bieter/in bzw. der Mitglieder der Bietendengemeinschaft gem. III.1.3 der EU-Veröffentlichung (Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder Studiennachweis) sind im Verfahren mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall von juristischen Personen ist der Nachweis für den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in des Unternehmens zu erbringen.
Es sind folgende Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung über das Online-Bewerbungsformular eines durchschnittlichen jährlichen Umsatzes im Tätigkeitsbereich der Nachhaltigkeitsberatungs-/C2C-Beratung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren.
2. Erklärung über das Online-Bewerbungsformular über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (3-fach max. p.a.) im Auftragsfall.
Im Fall der Teilnahme einer Bewerbendengemeinschaft ist von dieser über das Online-Bewerbungsformular die Erklärung abzugeben, dass die Bewerbendengemeinschaft im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haftet, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (3-fach max. p.a.). entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzeln oder von der Bewerbergemeinschaft als gemeinsame Versicherung für den Auftragsfall nachzuweisen. Außerdem ist über das Online-Bewerbungsformular der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen und mit dem Teilnahmeantrag elektronisch einzureichen (Upload).
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung
1. einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz im Tätigkeitsbereich der Nachhaltigkeitsberatungs-/C2C-Beratung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren und
2. den Abschluss bzw. die Abschlussmöglichkeit einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Anforderungen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen und Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Es sind folgende Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über das Online-Bewerbungsformular und Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Kopien der Eintragungsurkunde bzw. Bescheinigung einer Listeneintragung in einer Ingenieurkammer oder, gem. EU-Berufsqualifikationsrichtlinie, entsprechende Studiennachweise inkl. eventuell notwendigen, beglaubigten Übersetzungen oder sonstiger Nachweise).
2. Erklärung der/des Bewerbers/in bzw. der Bewerbergemeinschaft, über das Online-Bewerbungsformular, in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren eine durchschnittliche Anzahl von 4 angestellten technischen Mitarbeitern/innen mit akademischem Abschluss (Diplom, MA, BA o. vgl.) in einem relevanten Fachgebiet, inkl. Inhaber/n, die mit entsprechenden Leistungen und mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 40 Std/Woche beschäftigt zu haben.
Die Anzahl von festangestellten Mitarbeitern/innen, die mit einer Mindestarbeitszeit von 20 Std/Woche beschäftigt waren, sind auf eine Vollzeitbeschäftigung von 40 Std/Woche umzurechnen, Mitarbeitern/innen, die mit einer Arbeitszeit von weniger als 20 Std/Woche beschäftigt waren, sind hier nicht anrechenbar. Die genannten Mitarbeiter/innen sollen über mind. 2 Jahre Berufserfahrung nach Hochschulabschluss verfügen.
Ein/e Projektleiter/in soll über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach Hochschulabschluss verfügen und nachgewiesene Erfahrung in der Projektleitung eines Projekts mit vergleichbarer Komplexität verfügen.
3. Mit dem Teilnahmeantrag sind über das Online-Bewerbungsformular Angaben zu drei Referenzprojekten der Nachhaltigkeits-/C2C-Beratung zu machen, die mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind. Anzugeben sind zu allen Referenzen u.a.: Projekttitel, Ort, Status, Jahr der Fertigstellung, Bauherr, Auftraggeber, Nutzungstyp, Bearbeitungszeitraum sowie Umfang des Leistungsbildes, Angaben zu Nachhaltigkeits-Zertifizierungen sowie textliche Erläuterung der Konzepte zu Energie, Zirkularität, Gesundheit und Wohlbefinden, Umwelt- und Sozialbereich. Anhand der eingereichten Referenzprojekte wird die technische sowie die planerisch-konzeptionelle Leistungsfähigkeit bewertet.
Es werden 3 (drei) Referenzprojekte bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand der Matrix in Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung und wird hier unter Auswahlkriterien (II.2.9) näher erläutert.
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung
1. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und den Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und
2. Nachweis, des Bewerbers bzw. der Bewerbendengemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren eine durchschnittliche Anzahl von 4 angestellten technischen Mitarbeitern/innen mit akademischem Abschluss (Diplom, MA, BA o. vgl.) in einem relevanten Fachgebiet, inkl. Inhaber/n, die mit entsprechenden Leistungen der Nachhaltigkeits-/C2C-Beratung und mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 40 Std/Woche beschäftigt zu haben. Die Anzahl von festangestellten Mitarbeitern/innen, die mit einer Mindestarbeitszeit von 20 Std/Woche beschäftigt waren, sind auf eine Vollzeitbeschäftigung von 40 Std/Woche umzurechnen, Mitarbeitern/innen, die mit einer Arbeitszeit von weniger als 20 Std/Woche beschäftigt waren, sind hier nicht anrechenbar.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in", oder vergleichbar berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/innen oder ihr/e bevollmächtigte/r Vertreter/in und die verantwortliche Projektleitung die an natürlichen Personen gestellte Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55 /EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005 /36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts und Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nachweise der beruflichen Qualifikation des/der Bieter/in bzw. der Mitglieder der Bietendengemeinschaft gem. III.1.3 der EU-Veröffentlichung (Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder Studiennachweis) sind im Verfahren mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall von juristischen Personen ist der Nachweis für den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in des Unternehmens zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung (zusätzliche Angaben zum Bewerbungsprozess) sowie Anlage 4 zur Auftragsbekanntmachung (Vertragsmuster inklusive Leistungsbild)
Die Kommunikation und auch die Abgabe der Teilnahmeanträge werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten "Textform" nicht erforderlich, wohl aber Erkennbarkeit des Absenders.
Das bedeutet, dass Anfragen und Teilnahmeanträge, die schriftlich, per Fax, telefonisch oder mittels eMail erfolgen, zurück gewiesen werden.
Fristende für Bewerberfragen: 02.05.2022
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0D5U0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Absatz 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.