HWK_DO_PS Referenznummer der Bekanntmachung: Handwerkskammer Dortmund - Projektsteuerung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-do.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWK_DO_PS
Die Handwerkskammer Dortmund beabsichtigt umfangreiche Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen, um die größtenteils in die Jahre gekommenen Bildungszentren Ardeystraße und Hansemann zukunftsfähig zu gestalten.
Das Bildungszentrum teilt sich auf zwei Standorte auf, wird aber als ein ganzheitliches Vorhaben gesehen. Der Standort der Ardeystraße erstreckt sich aktuell über fünf Gebäude. Ergänzt werden diese u. a. um zwei weitere Gebäude am Standortort Hansemann.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die hierzu erforderliche Leistung der
- "Projektsteuerung" gem. §2 AHO 2020 Heft Nr. 9, Handlungsbereiche A bis E, in den Projektstufen 1 bis 5.
Handwerkskammer Dortmund Ardeystraße 93 44139 Dortmund
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen zusätzlich zu den umfangreichen Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen auch geeignete Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dadurch sollen, falls organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll, affine Fachbereiche zusammengelegt werden, um Prozessoptimierungen und somit Synergieeffekte zu erzielen.
Im Rahmen der Projektvorbereitung wurde durch die Handwerkskammer Dortmund das Büro "Projekt & Planungsbüro" mit der Erstellung eines Gutachtens zur Bedarfsermittlung und Umsetzungsfähigkeit der Maßnahmen beauftragt. Das Gutachten kann der Anlage 06 entnommen werden.
Das vg. Bedarfsgutachten sowie die Modernisierungsmaßnahme berücksichtigt die Häuser 1 - 4 des Bildungszentrums an der Ardeystraße. Haus A wird aufgrund der Verwaltungstätigkeiten in diesem Gebäude im Bedarfsgutachten und aufgrund des baulichen Zustands in der Modernisierungsmaßnahme nicht berücksichtigt. Ebenfalls ist das Haus 2 - trotz Erfassung in dem Gutachten - nicht Bestandteil dieses Verfahrens und wird daher nachfolgend nicht weiter aufgeführt. Haus A und Haus 2 werden verwaltungstechnisch genutzt und nicht relevant für die geförderte Neubau- und Modernisierungsmaßnahme der Bildungsgebäude.
Ergänzt werden die Gebäude der Ardeystraße um Haus 5 und 7 am Standort Hansemann an der Barbarastraße 7, welche ebenfalls im Gutachten bewertet wurden. Bei diesen beiden Gebäuden handelt es sich um die "Zweiradhalle" (Haus 5) und die "Bauhalle" (Haus 7). Das Haus 5 wird gem. Gutachten nicht weiter betrachtet und ist aufgrund des vorliegenden Denkmalschutzes nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf min. 3 / max. 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der nachfolgenden Matrix. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
1. Referenz:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 12 Punkte),
- Art der Leistung (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Projektstufen (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit des erbrachten Handlungsbereiche (max. 9 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Projektvolumens (max. 10 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 12 Punkte)
2. Referenz:
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 10 Punkte),
- Art der Leistung (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Projektstufen (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit des erbrachten Handlungsbereiche (max. 8 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Projektvolumens (max. 15 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 12 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 12 Punkte)
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bieter im Verhandlungsverfahren verwendet.
Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen berücksichtigt. In die Gesamtwertung fließen jedoch lediglich die ZWEI Referenzen mit der höchsten Einzelbewertung ein. Es sind daher mindestens zwei separate Referenzprojekte einzureichen. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen, führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung. Es wird darum gebeten, die Anzahl der einzureichenden Referenzen auf das erforderliche Maß zu begrenzen.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über die jeweilige Referenz kumulativ erfüllt sein.
1. Eine Referenz für "Projektsteuerungsleistungen"
Eine vergleichbare Leistung für ein Bildungszentrum oder ein vergleichbares Objekt des Bereichs "Ausbildung/Wissenschaft/ Forschung" gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 als Neubaumaßnahme oder Erweiterungsneubau im Leistungsbild "Projektsteuerung" mit einer HZ > III
- Eine vergleichbare Leistung für den Erweiterungsneubau oder Modernisierung eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mind. 4 Projektstufen (Bereich: PS 1 bis 5)
- Eine vergleichbare Leistung für den Erweiterungsneubau oder Modernisierung eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mind. 4 Handlungsbereichen (Bereich: A bis E) in mind. 4 Projektstufen.
- Eine vergleichbare Leistung mit einem Projektvolumen > 10 Mio. EUR netto (KG 200-700)
2. Eine Referenz für "Projektsteuerungsleistungen"
- Eine vergleichbare Leistung für ein Bildungszentrum oder ein vergleichbares Objekt des Bereichs "Ausbildung/Wissenschaft/ Forschung" gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 als Neubaumaßnahme oder Erweiterungsneubau im Leistungsbild "Projektsteuerung" mit einer HZ > II
- Eine vergleichbare Leistung für den Erweiterungsneubau oder Modernisierung eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mind. 3 Projektstufen (Bereich: PS 1 bis 5)
- Eine vergleichbare Leistung für den Erweiterungsneubau oder Modernisierung eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mind. 3 Handlungsbereichen (Bereich: A bis E) in mind. 3 Projektstufen.
- Eine vergleichbare Leistung mit einem Projektvolumen > 5 Mio. EUR netto (KG 200-700)
- Eine vergleichbare Leistung mit der Verwendung von Fördermitteln.
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
1. Stufe: PS 1 bis 2
2. Stufe: PS 3 bis 5
Die Besonderen Leistungen, welche in Anlage 04 abgefragt werden, können als optionale Leistungen durch den Auftraggeber abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VVG 2021):
- Der Nachweis der fachlichen Eignung der nachfolgenden Person/en ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis
- Bankerklärung,
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung,
- Auszug Handels- bzw. Berufsregister
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz Projektsteuerung" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind. [Betrag gelöscht] EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und der stellv. Projektleitung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021) Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur (oder
vergleichbare),
- Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021): Mind. 5 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRRUCT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.