Architektenleistung für Erweiterung Feuerwache Referenznummer der Bekanntmachung: 01763
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hilden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung für Erweiterung Feuerwache
Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 4-8 für den Erweiterungs- und Umbau der Feuerwache der Stadt Hilden.
Stadt Hilden Am Rathaus 1 40721 Hilden siehe Vergabeunterlagen
Die Feuerwache in Hilden liegt auf einem 6.268 m² großen Grundstück in Hilden-Mitte, Flur 59, Flurstück 1094. An der südlichen Seite des Grundstücks befinden sich der Hauptfriedhof mit Ehrenfriedhof und die Straße Am Feuerwehrhaus. An der östlichen Seite stehen Wohngebäude in direkter Nähe. Das Gebäude der Stadtwerke Hilden grenzt an die westliche Seite des Altbaus der Feuerwache. Auf dem Grundstück der Stadtwerke wurden im Jahr 2009 Baulasten für die damalige Erweiterung der Feuerwache eingetragen. An der nördlichen Seite grenzt das Grundstück an drei Grundstücke der katholischen Kirchengemeinde St. Josef mit Krankenhaus und KiTa an. Es liegt kein Bebauungsplan für das Grundstück vor.
Das Feuerwehrhaus besteht aus einem "Altbau" von 1957 und einem "Neubau" aus dem Jahr 2010. Der Altbau ist ein zweigeschossiges Gebäude, welches sich entlang der Straße Am Feuerwehrhaus erstreckt. Im Erdgeschoss befinden sich Fahrzeughallen mit den dazugehörigen Nebenräumen, inkl. dem Schwarz- und Weißbereich, sowie einem Sportraum.
Im Obergeschoss liegen der Sitzungssaal, ein Besprechungsraum und der Ruhebereich. Im Jahr 2010 wurde ein neues Foyer vor dem Altbau errichtet, wodurch die Eingangssituation der Feuerwache deutlich aufgewertet wurde.
Der Neubau ist ebenso ein zweigeschossiges Gebäude, das an der westlichen Grenze des Grundstücks errichtet wurde. Im Erdgeschoss befinden sich weitere Fahrzeughallen. Im Obergeschoss sind sowohl die Büros der Feuerwehr als auch eine Mensa mit Küche vorzufinden. Der Neubau ist über ein Treppenhaus direkt mit dem Bestandsgebäude verbunden.
Ebenfalls steht an der östlichen Grenze eine alte Fahrzeughalle von 1957, die im Jahr 2010 um eine Waschhalle und eine Werkstatt erweitert wurde.
Durch die derzeitige Auslastung und die sich ändernden Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien besteht der Bedarf nach einer neuen Erweiterung und einem Umbau der Feuerwache.
Der Schwarz- und Weißbereich muss erweitert und neu organisiert werden, sodass hier jeweils 200 Spinde untergebracht werden können. Die Fläche des Sportraumes muss ebenfalls verdoppelt werden. Es besteht der Bedarf nach einem Planspielraum und einem Rettungsdienst-Schulungsraum, mit jeweils einem Lager. Zwei neue Wäscheräume für Poolkleidung, eine Kleiderkammer und ein Bettwäschelager sollen vorgesehen werden.
Der Verwaltungsbereich soll mit insgesamt neun Büros für Praxisleiter und Mitarbeiter des Gehobenen Dienstes, sowie mit Lernräumen des Rettungsdienstes erweitert werden. Der ehemalige Raum für die Jugendfeuerwehr soll umgebaut werden, um einen zusätzlichen Fernseh-Raum zu schaffen.
Es soll ein zweigeschossiger Gebäudekörper an der Straßenseite, direkt neben dem Eingang angebaut werden. Hierfür ist die Höhe des Altbaus zu übernehmen. Die Schwarz- und Weißbereiche sollen erdgeschossig erweitert werden. Neben dem Weißbereich soll der Wäscheraum für Poolkleidung und Brandschutz untergebracht werden. Im Obergeschoss sollen die Räumlichkeiten ebenfalls erweitert und umgebaut werden, sodass die Kleiderkammer, das Bettwäschelager, der Besprechungsraum und ein Stuhllager in dem neuen Anbau untergebracht werden können. Der Neubau von 2010 soll mit neuem Verwaltungsbereich aufgestockt werden, sodass alle Büros in direkter Nähe zueinander liegen. Auf dieser Etage sollen zudem der Planspielraum und der Rettungsdienst-Schulungsraum, sowie Stabräume und Lager untergebracht werden.
Der neue Baukörper im zweiten Obergeschoss soll bis zum Eingangsbereich der Feuerwache vorgezogen werden, um zusätzlich einen Sportraum über dem Altbau zu schaffen.
Aufgrund der Abstandflächen muss die Aufstockung des Neubaus an der nördlichen Seite zurückspringen.
Hauptaugenmerk der Aufgabenstellung liegt in der Koordination zur Umsetzung der Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung der ständigen Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Hierfür ist gegenwärtig vorgesehen, die Maßnahme in 2 Bauabschnitte zu untergliedern und zusätzlich Interimscontainer bereitzustellen, jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass die betreffenden Gebäudeteile für die Bauphase vollständig freigezogen werden können. Im Zuge der Vorbereitung der baulichen Umsetzung ist hierzu ein detailliertes Abwicklungskonzept mit dem AG und den Nutzern zu erarbeiten.
Für das Projekt wurden die Leistungsphasen 1-3 durch die Buddenberg Tauchmann Architekten Düsseldorf im Auftrag der Stadt Hilden bereits durchgeführt. Die Entwurfsplanung inkl. der Projektbeschreibung ist zur weiteren Ausarbeitung freigegeben und Grundlage dieser Leistungsbeschreibung. Die Unterlagen des Entwurfs zusammen mit der bereits vorliegenden vorstatischen Berechnung der Sommer - Ingenieurbüro Bauwesen GmbH, Solingen liegen dieser Ausschreibung gem. § 7 VgV bei.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden im als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 4 (inkl. Leistungen aus dem Bereich der Leistungsphase 3 für die Koordination und Integration der Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten, der Fortschreibung des Terminplans, und die Einarbeitung, Prüfung und ggf. Anpassung der vorhandenen Planungsunterlagen) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~8 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~51 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, 26 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~11 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~4 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphase 4 und Zusätzliche Leistungen für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphasen 5-7 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 3 - HOAI-Leistungsphase 8 für den 1. Bauabschnitt (Umbau und Aufstockung ,,Neubau")
Stufe 4 - HOAI-Leistungsphase 8 für den 2. Bauabschnitt (Erweiterung, Umbau und Aufstockung ,,Altbau")
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Architekt
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Objektplanungsleistungen für Gebäude) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) - Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
- Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an
öffentlichen Abgaben bestehen (nicht älter als 6 Monate)
- Bescheinigung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
(Unbedenklichkeitsbescheinigung), nicht älter als 6 Monate
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Objektplanungsleistungen - Anlage 5:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie,
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Architekt/Ingenieur mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Referenzprojekt aus dem Bereich Feuerwachen, Rettungsstation gemäß Anlage 10.2 HOAI in den letzten 3 Jahren
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.04.2016 berechtigt sind. Ist
in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauvorlagenberechtigt sein.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im "Bewerbungsformular" enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen.
Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD7D5KL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (vgl. § 160 Abs. 3 GWB)