Rahmenvertrag Abschleppdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: L087/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dortmund.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Abschleppdienstleistungen
Rahmenvertrag über die Durchführung von Abschleppmaßnahmen von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen gem. Leistungsbeschreibung
Süd
Durchführung von Abschleppmaßnahmen von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen (südlicher Teil)
Nord
Durchführung von Abschleppmaßnahmen von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen (nördlicher Teil)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Polizeiliche/s Führungszeugnis/se des/der-je nach Rechtsform des/der Vertragsfirma/firmen- verantwortlich handelnden Person/en, nicht älter als sechs Monate oder entsprechende Bescheinigungen
- Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
- Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung (Personenschäden mind. 1.000.000,- EUR, Sach- und Vermögensschäden mind. 600.000,- EUR, Hakenlastversicherung mind. 500.000,- EUR)
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen
zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von
Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten
Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als
beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten
Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer
Präqualifizierungsstelleeingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer
Weisenachgewiesen werden kann
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. In den letzten drei Jahre müssen Abschleppleistungen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1.000 Fahrzeugen jährlich (nördliches Los) bzw. 2.000 Fahrzeugen jährlich (südliches Los) für öffentliche oder private Auftraggeber erbracht worden sein. Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen kumulativ. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
- Aufstellung der zur Verfügung stehenden Abschleppfahrzeuge mit Angaben zu Hersteller, Typ, Alter, Ausrüstung.
- Es ist ein Mindestbestand von vier (nördliches Los) bzw. sechs (süd-liches Los) Abschleppwagen erforderlich.
- Mindestens ein Fahrzeug (nördliches Los) bzw. drei Fahrzeuge (süd-liches Los) müssen für Abschleppmaßnahmen an Örtlichkeiten mit beschränkten Rangier-und Wendemöglichkeiten geeignet sein.
- Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen ku-mulativ.
Für den Fall, dass die Fahrzeuge aktuell (noch) nicht zur Verfügung stehen, ist darzustellen und soweit möglich zu belegen, wie die Fahrzeuge zum Zeit-punkt des Vertragsbeginns zur Verfügung gestellt werden können (Unterlagen über Kauf/Miete).
- Aufstellung des für die Führung und Handhabung der Abschleppfahrzeuge vorgesehenen geeigneten Personals
- Ausführliche Beschreibung eines abschließbaren Sicherstellungs-/Verwahrgeländes auf dem Stadtgebiet der Stadt Dortmund
- für mindestens 20 Fahrzeuge (nördliches Los) bzw. 30 Fahrzeuge (südliches Los), drei (nördliches Los) bzw. fünf ( südliches Los) davon für offene Fahrzeuge, mit Angaben zur Lage, Größe, Sicherungsmaßnahmen sowie der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV;
- Bei Angebotsabgabe für beide Lose gelten diese Anforderungen kumulativ.
Es ist ein Grundbuchauszug oder Mietvertrag über das/die Betriebs-und Verwahrgelände vorzulegen. Als Sicherstellungsgelände können die Bietenden auch ein Grund-stück angeben, dass sich weder in dessen Eigentum befindet noch derzeit von ihnen angemietet ist, sondern welches sich im Eigenturm einer dritten Person befindet oder durch diese angemietet ist. Die Bietenden müssen dann eine Verpflichtungserklärung der dritten Person beifügen, in der diese verbindlich und mit verpflichtender Wirkung gegenüber der Stadt erklärt, dass sie den Bietenden das entsprechende Grundstück im Auftragsfalle für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit überlassen wird. Außerdem ist in diesem Fall ein Grundbuchauszug oder Mietvertrag beizufügen, der belegt, dass die dritte Person Eigentum an dem Grundstück hat oder ein Mietvertrag besteht.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer
Weisenachgewiesen werden kann
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
02/2026
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen
"Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-
Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123
und124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum
Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das
Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern
anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDM2D
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein
Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die
Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über
die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim
betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb
der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland